Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Volksabstimmung: Schweizer beschließen Verhüllungsverbot

Volksabstimmung
08.03.2021

Schweizer beschließen Verhüllungsverbot

Walter Wobmann, rechts im Bild, ist der Initiator der Initiative "Ja zum Verhüllungsverbot".
Foto: Peter Klaunzer/KEYSTONE, dpa

In der Schweiz dürfen muslimische Frauen in der Öffentlichkeit künftig keine Burka mehr tragen. In einer Volksabstimmung am Sonntag stimmten mehr als 51 Prozent für das Verhüllungsverbot.

Nach Frankreich, Österreich und anderen europäischen Ländern verbietet auch die Schweiz muslimischen Frauen künftig die Verschleierung mit Nikab oder Burka in der Öffentlichkeit. Bei einer Volksabstimmung sprachen sich die Schweizer ganz knapp für das Verbot aus: Die Ja-Stimmen lagen bei 51,21 Prozent, wie das Schlussresultat am Sonntagabend zeigte. An der Abstimmung hatte aber nur gut die Hälfte der Schweizer überhaupt teilgenommen. Die Stimmbeteiligung lag bei 51,4 Prozent. Die Regierung hatte für eine Ablehnung geworben.

Auch Demonstranten dürfen ihr Gesicht nicht mehr verstecken

Von den 26 Kantonen stimmten die eher konservativen teils mit mehr als 60 Prozent für das Verbot, etwa der Tessin oder Schwyz. Sechs Kantone lehnten das Verbot ab. Es muss nun in die Verfassung aufgenommen werden und gilt auf der Straße, in Restaurants und Geschäften. Nur für Gotteshäuser gibt es eine Ausnahme. Auf lokaler Ebene gibt es solche Verbote bereits in den Kantonen St. Gallen und Tessin. 

Offiziell war in der Abstimmungsvorlage von einem Verhüllungsverbot die Rede. Auch Demonstranten dürfen ihr Gesicht künftig nicht mehr verstecken. Der Verein, der die Volksabstimmung mit einer Unterschriftensammlung durchsetzte, macht aber keinen Hehl daraus, dass der Vorstoß auf die muslimische Verschleierung zielte.

Gegner des Burka-Verbots sehen darin Stimmungsmache gegen Muslime

Der radikale Islam müsse in die Schranken verwiesen werden, sagte Anian Liebrand von der rechtskonservativen SVP am Sonntag in Fernsehen. Er ist Geschäftsführer des Egerkinger Komitees, das die Unterschriften zur Durchsetzung der Abstimmung gesammelt hatte. Dieser Verein hatte 2009 auf gleichem Weg durchgesetzt, dass keine neuen Minarette in der Schweiz gebaut werden dürfen. "Es geht nur gegen die Radikalen", sagte SVP-Nationalrat Mike Egger.

Die Gegner des Verbots warfen dem Verein vor, nur Stimmung gegen Muslime machen zu wollen. Mit dem Verbot werde die Gleichberechtigung der Frauen nicht gefördert. In einer freiheitlichen Gesellschaft dürfe es derartige Kleidervorschriften nicht geben. Feministinnen kritisierten, dass auf dem Rücken von Frauen Politik gemacht werde, denn sie müssten künftig mit Bußgeldern rechnen.

Der Anteil der Muslime in der Schweiz lag 2018 bei 5,3 Prozent. Die Zahl der Nikabträgerinnen wird auf rund 30 geschätzt. Eine Burka ist ein Überwurf, der Frauen ganz verhüllt und nur ein Gitterfenster zum Sehen offen lässt. Das Gewand mit Schlitz für die Augen heißt Nikab.

In Deutschland ist eine Diskussion um ein Burka-Verbot entbrannt. Die Burka ist aber nur die bekannteste Form der Verschleierung. Es gibt auch Nikab, Hidschab und Tschador.
8 Bilder
Burka, Nikab, Tschador: So verhüllen sich die Frauen im Islam
Foto: Frank Leonhardt, dpa

Die Burka ist kein Symbol der Unterdrückung

Die französische Soziologin Agnès De Féo beschäftigt sich seit 15 Jahren mit dem Thema. Nach ihren Angaben sind Frauen in Europa, die sich verhüllen, vielfach erst als Teenager oder Erwachsene zum Islam übergetreten. Sie seien in aller Regel nicht unterdrückt, sondern sehr forsch und wollten mit dem Gewand gegen das gängige Mode- und Schönheitsideal protestieren, sagte sie der "NZZ". In Frankreich habe der Nikab durch das dortige Verhüllungsverbot als Zeichen des Protests an Bedeutung gewonnen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte 2014, dass das Verhüllungsverbot weder gegen die Meinungs- noch gegen die Religionsfreiheit verstoße.

Sehr deutlich lehnten die Schweizer bei der Volksabstimmung zudem einen von der Regierung geplanten elektronischer Personalausweis (e-ID) ab, mit 65,36 Prozent. Das Projekt war umstritten, weil private Unternehmen den Ausweis ausstellen sollten. Dagegen wurde ein Freihandelskommen mit Indonesien mit 51,66 Prozent der Stimmen angenommen. Damit sinken Zölle auf eine bestimmte Menge nachhaltig produzierten Palmöls. Gegner argumentierten vergeblich, das heize die Palmölproduktion an und zerstöre dadurch mehr Regenwald.  (dpa)

Das könnte Sie auch interessieren:

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier .

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.