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Foto: Arne Dedert
Foto: Arne Dedert

Kurz vor der Urteilsverkündung nimmt ein Beamter dem Unternehmer Alexander Falk die Handschellen ab. Dann hört der Erbe des gleichnamigen Stadtplanverlags den Schuldspruch.

Urteil
09.07.2020

Vom Weg abgekommen: Unternehmer Alexander Falk muss in Haft

Von Arne Bensiek

Das Frankfurter Landgericht verurteilt den Stadtplan-Erben zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren. Einen eindeutigen Beweis für seine Schuld findet es nicht.

Das Lächeln des Alexander Falk mag nicht zum Urteil passen. Keinen Freispruch, wie von seinen Verteidigern gefordert, verkündet das Frankfurter Landgericht am Donnerstag. Stattdessen muss der einst gefeierte Internet-Unternehmer viereinhalb Jahre in Haft, weil er den Schuss auf einen Frankfurter Rechtsanwalt im Jahr 2010 in Auftrag gegeben hat.

„Es gibt keinen eindeutigen Beweis dafür, aber starke Indizien, die in der Gesamtschau zur Gewissheit führen“, begründet der Vorsitzende Richter Jörn Immerschmitt das Urteil. Da das Schwurgericht gleichzeitig den Haftbefehl gegen Falk aufhob, konnte der Erbe des gleichnamigen Hamburger Stadtplanverlags den Gerichtssaal als vorerst freier Mann verlassen – nach 22 Monaten Untersuchungshaft. Allein das erklärt Falks überraschend heitere Reaktion im Gerichtssaal.

Sein Verteidiger akzeptiert das Urteil nicht

„Herr Falk ist nicht glücklich über die Entscheidung“, stellte Verteidiger Björn Gercke anschließend klar und kündigte an, in Revision vor den Bundesgerichtshof zu ziehen. Es ist also nur ein vorläufiges Ende, das der beinahe einjährige Prozess gegen einen der ehemals 100 reichsten Deutschen nimmt. Emotional, teils feindselig war die Stimmung an vielen der 44 Verhandlungstagen. Die Anklage stütze sich allein auf Indizien, auf einen vielfach vorbestraften unglaubwürdigen Kronzeugen und mache Strafrecht zur Charakterfrage, warf Verteidiger Gercke der Kammer in seinem Plädoyer vor.

Fakt ist: Ohne Falk hätte es den Schuss auf den Frankfurter Rechtsanwalt Wolfgang J. im Februar 2010 nicht gegeben. Das räumen sogar Falks Verteidiger ein. Aber war Falk der Anstifter, der für diesen Warnschuss auf den für ihn missliebigen Anwalt 200.000 Euro gezahlt hat, wie es die Anklage sagt?

Noch im Rettungswagen hatte der schwer verletzte J. den dringenden Verdacht geäußert, dass nur Falk hinter dem Anschlag stecken könne. In einem Schadensersatzprozess machte J. seinerzeit Falk das Leben schwer, ließ den Großteil von dessen Privatvermögen pfänden und geriet so zur Hassfigur für den millionenschweren Hamburger. Falk hatte 2001 seine Ision AG für 812 Millionen Euro an den britischen Konzern Energis verkauft, allerdings Bilanzen frisiert. Zwischen 2003 und 2005 saß er dafür schon einmal im Gefängnis.

Falk, der sich im Prozess mehrfach zu den Vorwürfen äußerte, stellte sich in diesem Fall als Opfer einer Erpressung dar. Ein Freund aus Knasttagen und dessen Bruder hätten ihn, den vermögenden Mann, über Jahre unter Druck gesetzt mit dem heimlichen Mitschnitt eines Gesprächs, in dem Falk seine Schadenfreude über den Anschlag auf Wolfgang J. ausbreitet. Falk sagt darin: „Schießen war genau richtig.“ Die achtminütige Aufnahme hatte das Gericht gleich am ersten Verhandlungstag abgespielt. Hinzu kam eine SMS, die Falk wenige Tage vor dem Anschlag von einem der Brüder erhalten hatte und in der es hieß, er solle sich keine Sorgen machen, „die Oma“ bekomme jetzt ihren „verdienten Kuraufenthalt“.

Falk legte ein Geständnis ab - einen Mordauftrag will er aber nicht erteilt haben

Falk gestand, dass er seine kriminellen Freunde dafür eingesetzt habe, illegal an Daten zu kommen, die ihn im Ision-Verfahren entlasten sollten und die er bei Wolfgang J. vermutete. Verhandlungen mit einem Hacker, Einbruchsversuche im Haus von J. und sogar als Putzkolonne getarnte Datendiebe in dessen damaliger Kanzlei Clifford Chance brachten jedoch keinen Erfolg. Die Nachricht vom Schuss auf Wolfgang J. habe ihn geschockt, versuchte Falk vor Gericht glauben zu machen. Die Schadenfreude, die auf dem Mitschnitt zu hören ist, dagegen sei nur gespielt gewesen, um ein gemeinsames Hotelprojekt mit den Brüdern B. und einem Immobilieninvestor in der Türkei nicht zu gefährden. Ob das stimmt oder nicht – Falk tappte damit in die Falle seiner vermeintlichen Freunde.

Dass der Anschlag auf Wolfgang J. erst knapp zehn Jahre später vor Gericht landete, dafür sorgte ein Bekannter der Brüder B., der sich eine Kopie des Tonbandes verschaffte und damit 2017 zur Polizei ging. Nicht ohne Hintergedanken: Die zwei Kanzleien, die Rechtsanwalt J. beschäftigten, hatten eine Belohnung von 100.000 Euro ausgelobt für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat führen. Etem E. wurde so zum Hauptbelastungszeugen der Anklage, verstrickte sich allerdings in Widersprüche. E. behauptete, Falk habe einen Mord an Wolfgang J. in Auftrag gegeben. Dieser Darstellung folgte das Gericht am Ende nicht. Aus der Anklage wegen Anstiftung zum Mord war zwischenzeitlich eine Anstiftung zur schweren Körperverletzung geworden.

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