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Von Abmahnung bis Kündigung
08.12.2009

Vorsicht vor der Weihnachtsfeier!

Hoffentlich versteht ihr Chef mehr Spaß als TV-Ekel Stromberg...
Foto: dpa

Damit die Weihnachtsfeier im Betrieb nicht mit einer Abmahnung oder gar einer Kündigung endet, zeigen wir Ihnen, in welcheFallen Sie besser nicht tappen sollten. Von Anja Steinbrecher

Nur noch wenige Tage, dann können Sie endlich wieder vom Büroalltag abschalten und das Weihnachtsfest zu Hause mit Ihren Liebsten feiern. Bis es soweit ist, steht in den meisten Betrieben allerdings noch die alljährliche Weihnachtsfeier an. Damit das nette Beisammensein unter Kollegen nicht nach hinten losgeht und in einer Abmahnung oder gar einer Kündigung endet, zeigen wir Ihnen, in welche Fallen Sie besser nicht tappen sollten.

In den vergangenen Monaten haben sich die Bagatellkündigungen bundesweit gehäuft. Einer Arbeitnehmerin wurde gekündigt, weil sie für ihre Zigarettenpause nicht ausgestempelt hat. Aufgeplatze Würstl kosteten einer anderen Verkäuferin den Job. Und eine Angestellte eines Seniorenheims kämpft noch heute gegen ihre Kündigung wegen Diebstahls von sechs Maultaschen. Auch in der vermeintlich so friedlichen Adventszeit machen Chefs nicht vor Kündigungen halt.

Derzeit finden in vielen Untenehmen firmeninterne Weihnachtsfeiern statt. Gerade in lockerer Atmosphäre sollten Arbeitnehmer aufpassen, warnen Arbeitsrechtler. "Einige Chefs haben den ein oder anderen unliebsamen Mitabreiter da natürlich auf der Liste stehen", weiß Rechtsanwalt Axel Willmann. Er ist Rechtsexperte in Sachen Weihnachtsfeiern und Mitinhaber der Homepage www.weihnachtsfeierrecht.de.

Und der weiß: Wer sich auf der Weihnachtsfeier einen Fehltritt erlaubt, der riskiert nicht nur am nächsten Tag den Spott der Kollegen. Gerade in Krisenzeiten können Arbeitgeber die Verfehlungen auch dazu nutzen, Abmahnungen oder gar Kündigungen auszusprechen.

Die Fallen, in die ein Arbeitnehmer tappen kann, sind quasi grenzenlos. "Sie reichen vom Duzen des Chefs über das Angrabschen einer Kollegin bis zu übermäßigem Alkoholgenuß", sagt Willmann. Weitere Tabu-Themen seien laut Willmann, sich negativ über Kollegen äußern oder dem Chef Geizigkeit oder Arroganz vorzuwerfen. An einen Fall der nach einer betrieblichen Weihnachtsfeier in einer fristlosen Kündigung endete, kann sich der Rechtsanwalt noch gut erinnern: "Die Feier endete in einer handfesten Schlägerei."

Dies sei allerdings eine Ausnahme, so Willmann weiter. Wer sich auf der Weihnachtsfeier nicht total daneben benimmt, der hat in den meisten Fällen nichts zu befürchten. "Eine ehrlich gemeinte Entschuldigung am nächsten Tag und die Sache ist gegessen", empfielt der Experte.

Es besteht im Übrigen keine Pflicht für Angestellte zur Weihnachtsfeier nach Feierabend zu erscheinen. Einer aktuellen Forsa-Umfrage zur Folge, gab nur eine knappe Mehrheit der Befragten an, zu dem vorweihnachtlichen Betriebstreffen zu gehen. "Wer sich allerdings nicht blicken lässt, fällt natürlich trotzdem auf", gibt Willmann zu bedenken. Er rät Arbeitnehmern, sich beim gemütlichen Zusammensein mit Chef und Kollegen gesittet zu benehmen - dann kann auch am nächsten Tag noch gemeinsam über die Feier gelacht werden.

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