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  3. Norwegen: Weder Anklage noch Verteidigung fechten Breivik-Urteil an

Norwegen
24.08.2012

Weder Anklage noch Verteidigung fechten Breivik-Urteil an

Attentäter Anders Breivik nimmt die Höchststrafe von 21 Jahren mit Sicherungsverwahrung lächeld an. Die Norweger zeigen sich erleichtert.
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Attentäter Anders Breivik nimmt die Höchststrafe von 21 Jahren mit Sicherungsverwahrung lächeld an. Die Norweger zeigen sich erleichtert.
Foto: dpa

Anders Breivik hat die Höchststrafe von 21 Jahren mit Sicherungsverwahrung lächeld angenommen. Eine Revision wird es wohl nicht geben. Die meisten Norweger sind erleichtert.

Wegen der Anschläge von Oslo und Utøya hat ein Gericht in der norwegischen Hauptstadt den Massenmörder zu 21 Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt. Die Richter erklärten Breivik am Freitag für zurechnungsfähig und entschieden sich somit dagegen, ihn in die geschlossene Psychiatrie einzuweisen. Daher muss der 33-Jährige die volle Verantwortung für sein Massaker mit 77 Toten vom 22. Juli 2011 tragen. Angehörige der Opfer und viele andere Norweger zeigten sich erleichtert.

Breivik will nicht in Berufung gehen

Breivik selbst hörte den Urteilsspruch mit einem zufriedenen Lächeln. Der Rechtsradikale hatte auf keinen Fall zum Geisteskranken erklärt werden wollen. Die Einweisung in die Psychiatrie sei für ihn schlimmer als der Tod, hatte er gesagt. Nach der rund siebenstündigen Urteilsverkündung kündigte der 33-Jährige an, nicht in Berufung gehen zu wollen: "Ich erkenne das Gericht nicht an." Daher könne er den Richterspruch weder akzeptieren noch anfechten.

Urteil wird erst in zwei Wochen rechtskräftig

Auch die Staatsanwaltschaft, die auf unzurechnungsfähig plädiert hatte, verzichtete auf eine Berufung. Es gebe keinen Grund, den Fall weiterzutragen, sagte Staatsanwalt Svein Holden. Anderenfalls hätte der Prozess vor dem höchsten norwegischen Gericht neu aufgerollt werden müssen. Rechtskräftig wird das Urteil aber erst nach einer Frist von zwei Wochen. Weil das Gericht eine Sicherungsverwahrung verhängte, die alle fünf Jahre verlängert werden kann, bleibt unklar, ob Breivik das Gefängnis jemals wieder verlassen wird.

Angehörige der Opfer wirkten im Gerichtssaal mitgenommen

Kurz vor Beginn der Urteilsverkündung hob Breivik in dem bis zum letzten Platz gefüllten Gerichtssaal wie schon zum Prozessauftakt die geballte Faust zum rechten Gruß. Während die Richter die 90 Seiten lange Begründung verlasen, machte er sich immer wieder Notizen und flüsterte mit seinen Verteidigern.

Im Gerichtssaal war es sehr still, als das Urteil verlesen wurde. Die Angehörigen der Opfer wirkten mitgenommen, aber zufrieden. Einige weinten. "Dass Breivik für zurechnungsfähig erklärt wurde, ermöglicht es den Familien, mit dem Geschehenen abzuschließen", sagte einer der Opfer-Anwälte, Frode Elgesem, im norwegischen Fernsehen.

Bundesaußenminister Guido Westerwelle sprach von einer "Stunde der Gerechtigkeit". "Dennoch wird es den Familien ihre Söhne und Töchter nicht zurückbringen", sagte er bei einem zweitägigen Besuch in Norwegen, wo er für die Opfer auch einen Kranz niederlegte.

Kaltblütige Tat löste weltweit Entsetzen aus

Breivik hatte zuerst eine Autobombe im Osloer Regierungsviertel gezündet und so acht Menschen getötet. Wenig später nahm er in einem wahren Blutbad auf der Fjordinsel Utøya 69 meist jugendlichen Sozialdemokraten das Leben. 42 Menschen wurden schwer verletzt. Die kaltblütige Tat hatte weltweit Entsetzen ausgelöst.

Wie die fünf Richter - zwei Berufsrichter und drei Schöffen - in der Frage der Zurechnungsfähigkeit entscheiden würden, war mit Spannung erwartet worden. Vor dem Prozess waren zwei Gutachten zu gegensätzlichen Ergebnissen gekommen. Das Urteil sei einstimmig gefallen, sagte die Vorsitzende Richterin Wenche Elizabeth Arntzen.

Besonders grausame Morde

Ihr Richter-Team wertete Breiviks Taten als Terrorhandlung. "Die Morde wurden auf eine besonders grausame Weise durchgeführt", sagte Richter Arne Lyng. Damit habe Breivik die härteste Strafe zu bekommen. Auch die Bedingungen für die Sicherungsverwahrung seien ohne Zweifel erfüllt: "Es besteht die naheliegende Gefahr neuer Morde und schwerer Gewalthandlungen."

Arntzen führte aus, sie halte es für "prinzipiell bedenklich, Verbrecher von Schuldfähigkeit freizusprechen, indem man ihre Gesinnung für krankhaft erklärt". Die Experten, die Breivik für unzurechnungsfähig gehalten hatten, kritisierte sie - ihr Gutachten würdige Breiviks politische Einstellung nicht ausreichend.

Viele Norweger sind erleichtert

Die Staatsanwaltschaft hatte die Auffassung vertreten, es sei schlimmer, einen Geisteskranken irrtümlich in Haft zu nehmen als einen Gesunden in die Psychiatrie einzuweisen. Viele Norweger hatten sich Breivik dagegen hinter Gittern gewünscht. Auf der Internetseite der Zeitung Aftenposten wurden die Leser am Freitag nach ihrer Gefühlslage gefragt - schon kurz nach der Urteilsverkündung hatten mehr als 1200 Menschen das Wort "erleichtert" angeklickt.

Breivik zeigte bis zuletzt keine Reue

Breivik hatte seine Taten vor Gericht zugegeben, aber keine Reue gezeigt. In seinem Geständnis bezeichnete er die Morde als "grausam, aber notwendig" und nannte als Tatmotiv Hass auf den Islam und die regierenden Sozialdemokraten. Mit dem Richterspruch geht ein zehnwöchiger Mammutprozess zu Ende, der rund um den Erdball verfolgt wurde. Mehr als hundert Zeugen sagten aus, darunter rund 40 Jugendliche, die das Blutbad auf Utøya teils schwer verletzt überlebt hatten. Viele Norweger hatten an den Prozess hohe Erwartungen geknüpft, hofften, dass er das nationale Trauma heilen helfe. (dpa)

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