Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Hintergrund: Wer in Deutschland eine scharfe Schusswaffe tragen darf

Hintergrund
21.02.2020

Wer in Deutschland eine scharfe Schusswaffe tragen darf

An das Tragen einer Waffe sind in Deutschland einige Anforderungen gestellt.
Foto: Carsten Rehder, dpa (Symbolbild)

In Hanau hat ein offenbar psychisch Kranker eine Waffe besessen - und damit Menschen getötet. Dabei gelten die Voraussetzungen im internationalen Vergleich als streng.

Wer in Deutschland eine Waffe besitzen will, muss im internationalen Vergleich recht strenge Voraussetzungen erfüllen. Geregelt ist das deutsche Waffenrecht im Waffengesetz. Es unterscheidet zwischen Waffenbesitzkarte und dem Waffenschein, der dazu berechtigt, eine geladene Schusswaffe zugriffsbereit in der Öffentlichkeit zu führen - also außerhalb der eigenen Wohnung, des eigenen befriedeten Besitzes oder der Geschäftsräume.

Wer Waffen nur kaufen und besitzen oder auf einem Schießstand nutzen will, wie zum Beispiel Sammler oder Sportschützen, braucht dafür eine Waffenbesitzkarte. Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, Sachkunde und ein nachzuweisendes Bedürfnis sind hier Voraussetzung. Sachkunde und Bedürfnis können auch durch eine Jägerprüfung und das Lösen eines Jagdscheins nachgewiesen werden. Auch Sportschützen erwerben ihre Waffen mit einer Waffenbesitzkarte. Sie dürfen erlaubnispflichtige Waffen aber nur entladen und in einem verschlossenen Behältnis transportieren.

5,4 Millionen Menschen haben meldepflichtige Waffen

In Deutschland waren Anfang 2019 nach Angaben der Bundesregierung mehr als 5,4 Millionen Privatpersonen im Besitz von meldepflichtigen Waffen oder Waffenteilen. Der Deutsche Schützenbund zum Beispiel verzeichnete im vorigen Jahr mehr als 1,3 Millionen Mitglieder. Ende 2019 gab es gut 388.000 Jäger und Jägerinnen.

Nur wenige Privatpersonen haben zum Selbstschutz - weil sie gefährdete Personen sind - den Waffenschein, auch als "großer Waffenschein" bezeichnet. Sie müssen gegenüber den Behörden glaubhaft machen, dass sie "wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet" sind und "geeignet und erforderlich ist, diese Gefährdung zu mindern". Geht es um erlaubnisfrei zu erwerbende Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, reicht der kleine Waffenschein, um diese in der Öffentlichkeit zu führen. (dpa)

Lesen Sie dazu auch:

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.  

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.