Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Wohnungseinbruch: Wie verhalte ich mich, wenn bei mir eingebrochen wird?

Wohnungseinbruch
08.01.2018

Wie verhalte ich mich, wenn bei mir eingebrochen wird?

In Ulm schlagen Einbrecher einen Mann nieder, der wenig später stirbt. Ein Rezept zum hundertprozentigen Schutz gibt es nicht, aber einige Verhaltensregeln.
Foto: Silas Stein, dpa (Symbolbild)

In Ulm wurde ein Mann von Einbrechern niedergeschlagen und starb wenig später. Für Opfer von Wohnungseinbrüchen gibt es kein Patentrezept, aber einige Verhaltenshinweise.

Bei einem Wohnungseinbruch in Ulm schlagen Unbekannte einen 59-jährigen Bewohner nieder. Der Mann stirbt später im Krankenhaus. "Dass Menschen bei Einbrüchen verletzt werden, ist äußerst selten", sagt Siegfried Hartmann von der Polizei Schwaben-Nord.

Diebe suchten sich in der Regel Zeiten, zu denen niemand im Haus ist. Trotzdem wirft der Fall die Frage auf, wie Betroffene reagieren können, wenn sie einen Einbruch in den eigenen vier Wänden bemerken.

Wie reagiere ich während eines Einbruchs?

"Es gibt kein Patenrezept bei Wohnungseinbrüchen", betont Hartmann. Jeder Fall sei anders und entsprechend könne keine Schritt-für-Schritt-Anleitung gegeben werden. Einige Verhaltenstipps für den Ernstfall gibt es aber doch:

1. Nicht in Gefahr bringen: Niemand sollte bei einem Wohnungseinbruch den Helden spielen. Die Täter könnten bewaffnet sein und der Ausgang einer Konfrontation ist nicht abzusehen.

2. Flucht ergreifen: Opfer sollten möglichst versuchen, das Haus zu verlassen. Ist der Weg nach draußen versperrt, können Betroffene sich in einem Zimmer einsperren und dort ausharren.

3. Einbrecher abschrecken: Einbrecher wollen nicht entdeckt werden. Oft flüchten die Kriminellen, wenn sie Menschen im Haus bemerken. Aus einer sicheren Position heraus können die Bewohner auf sich aufmerksam machen und die Einbrecher vertreiben.

4. Polizei rufen: In jedem Fall muss die Polizei so früh wie möglich verständigt werden. Unter dem Notruf 110 sollten Opfer ihren genauen Standort angeben und, soweit möglich, eine Beschreibung des Täters und des Fluchtfahrzeugs.

5. Ruhe bewahren: Wenn die Polizei verständigt ist, sollten die Betroffenen Ruhe bewahren und auf die Einsatzkräfte warten. Auf keinen Fall sollten sie die Einbrecher provozieren.

Was kann ich nach einem Einbruch tun?

Harald Schmidt, Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention, empfiehlt nach einem Einbruch eine sicherungstechnische Fachberatung der Polizei, statt voreilig beschädigte Schlösser, Fenster oder Türen komplett austauschen. "Das verhindert ein trügerisches Gefühl von Sicherheit", sagt Schmidt. Außerdem könne ein Einbruch psychische Spuren hinterlassen. In diesem Fall sollten Opfer sich an gemeinnützige Vereine wie den "Weißen Ring" wenden.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

08.01.2018

Ich halte es da wie die Amerikaner: Wenn einer meint, gewaltsam in mein Heim eindringen zu müssen, muss er auch damit rechnen, gewaltsam von mir daran gehindert zu werden! Und dann wünsche ich ihm viel Glück.........