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  3. "Yoko" überklebt: Yoko Ono erzwingt Namensänderung von Szene-Kneipe

"Yoko" überklebt
18.08.2017

Yoko Ono erzwingt Namensänderung von Szene-Kneipe

Die Künstlerin Yoko Ono wehrt sich.
Foto: Jens Kalaene (dpa)

John Lennons Witwe ist vor Gericht gezogen, weil ein Hamburger Kneipier seinen Laden "Yoko Mono Bar" nannte. Die New Yorker Künstlerin bekam Recht, der Bar-Besitzer will allerdings Widerspruch einlegen.

Wegen einer Klage der John-Lennon-Witwe Yoko Ono muss die Hamburger Szene-Kneipe "Yoko Mono Bar" im Karolinenviertel nach 17 Jahren ihren Namen ändern.

Die Künstlerin und Witwe des Beatles-Sängers hatte zuvor über eine Düsseldorfer Anwaltskanzlei gegen den Namen geklagt - er sei ihrem eigenen zu ähnlich, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag in Hamburg. Das Hamburger Landgericht gab ihr demnach Recht und stellte am 12. Juli eine einstweilige Verfügung aus, inklusive Strafandrohung über 250 000 Euro. Zuvor hatte das "Hamburger Abendblatt" berichtet.

Jens Kristian Peichl, der Anwalt des Barbesitzers Nima Garous-Pour, hält die Entscheidung des Gerichts für falsch - von einer Verwechslungsgefahr könne keine Rede sein. Er kündigte deshalb am Freitag an, Widerspruch einzulegen. Vorerst habe man sich jedoch an das Verbot gehalten und den Namen "Yoko" überklebt.

Ob der Widerspruch erfolgreich sein wird oder nicht, eine Zukunft gibt es für die nunmehr "Mono Bar" nicht: Seit dem vergangenen Wochenende ist sie geschlossen, bestätigte Peichl. Grund hierfür sei nicht Yoko Ono, sondern ein jahrelanger Streit zwischen Garous-Pour und dem Vermieter, in dessen Folge der Mietvertrag gekündigt wurde.

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