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21.07.2010

Zeuge im Brunner-Prozess bedauert Nicht-Eingreifen

Brunner Prozess
Foto: DPA

München (dpa) - Erstmals hat ein Zeuge im Prozess um den gewaltsamen Tod des Managers Dominik Brunner bedauert, nicht eingegriffen zu haben. Obwohl er die Situation als "unheimlich beängstigend" empfunden habe, sei er nicht aus der S-Bahn gestiegen, um zu helfen.

"Auf gut deutsch gesagt, weil ich den Hintern nicht hochgekriegt hab", sagte der Vertriebsleiter am Mittwoch vor dem Landgericht München I. Er habe sich gesagt, dass ja Jugendliche bei Brunner seien - "obwohl ich genau gewusst hab: Die helfen ihm nicht, die sahen so verschüchtert aus."

Ein anderer Zeuge hatte am Vortag berichtet, er habe über die Gleise laufen und helfen wollen, jedoch sei die S-Bahn eingefahren. Danach habe er die Auseinandersetzung für beendet gehalten.

Brunner hatte im September 2009 eine Gruppe von Schülern in der S- Bahn vor massiven Erpressungsversuchen und Angriffen der beiden Angeklagten schützen wollen und war gemeinsam mit ihnen ausgestiegen. Am S-Bahnhof Solln eskalierte die Lage zur Schlägerei, die für Brunner tödlich endete. Sebastian L. (18) und Markus S. (19) müssen sich nun wegen Mordes verantworten.

"Es war für mich unheimlich beängstigend", schilderte der Vertriebsleiter die Situation, die er aus der stehenden S-Bahn beobachtete. "Mir war klar, dass eine wüste Schlägerei unmittelbar bevorsteht." Brunner habe mit erhobenen Armen in Verteidigungshaltung in offenbarer Erwartung eines Angriffs getänzelt, "wie man es bei der Bundeswehr in der waffenlosen Selbstverteidigung lernt".

Zugleich habe einer der jungen Männer betont langsam, "fast beiläufig und routiniert" einen Schlüsselbund aus der Tasche gezogen und einen Schlüssel zwischen die Finger gelegt, sagte der Vertriebsleiter. Er habe einen Blick gehabt, "der mir unheimlich kalt und beängstigend erschien". Brunner, der sehr konzentriert wirkte, habe "wie schützend" vor den Schülern gestanden.

Der Angeklagte Markus S. soll nach bisherigen Aussagen mit einem zwischen den Fingern der Faust hervorstehenden Schlüssel auf Brunner losgegangen sein, nachdem der ihm - laut Anklage zur Selbstverteidigung - einen Schlag ins Gesicht verpasst hatte.

"Den verhauen wir jetzt", hätten die beiden Angeklagten angekündigt, hatte einer der Schüler gleich nach der Tat bei der Polizei angegeben. Vor Gericht hingegen sagte er, Brunner habe Markus S. mit den Worten "Ihr wollt's nicht anders" ins Gesicht geschlagen.

Da die ersten Angaben des Schülers teils von seinen Aussagen vor Gericht abwichen, berichteten Polizeibeamte am Mittwoch über die erste Vernehmung des Schülers. Während sich der 16-Jährige vor Gericht nicht an Fußtritte erinnern konnte, hatte er laut den Beamten zunächst von fünf bis sieben Fußtritten beider Angeklagter auf den am Boden liegenden Brunner berichtet.

Die Verteidigung hatte die Vernehmung der Beamten zuvor abgelehnt - schließlich sei der Schüler vor Gericht gehört worden. Vor einer Befragung der Beamten müsse vielmehr der 16-Jährige selbst nochmals geladen und mit seinen früheren Aussagen konfrontiert werden. Diesen Antrag der Verteidigung lehnte das Gericht aber ab.

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