Zwei Männer in Köln niedergeschossen: Polizei vermutet Rockerbanden
In Köln wurden zwei Männer niedergeschossen. Wie es zu dem Vorfall kam, ist noch nicht klar. Vermutet werden Auseinandersetzungen im Rocker-Milileu.
In Köln wurden zwei Männer auf offener Straße niedergeschossen. Sie wurden schwer verletzt und mussten sofort ins Krankenhaus gebracht werden. Wie es zu dem Vorfall kam, ist noch nicht geklärt. Polizei und Staatsanwaltschaft vermuten Auseinandersetzungen von Rockerbanden hinter der Schießerei. Nach Polizeiangaben scheint bisher nur eines klar: Ein oder mehrere Unbekannte haben gegen 15.30 auf die Männer geschossen und sind anschließend mit einem Fahrzeug geflohen. Ihren Opfern haben sie in die Beine getroffen. Beide befinden sich wohl außer Lebensgefahr.
Schießerei in Köln: Opfer gehören wohl zur Rockergruppe "Bandidos"
Die Kölner Zeitung Express berichtet auf ihrer Internetseite, dass die beiden Angeschossenen der Rockergruppe Bandidos angehören. Bild berichtet, eines der Opfer sei sogar der Anführer der Bandidos. Die Polizei habe demnach dessen weißen Lamborghini sicherstellen können.
Die Bandidos wurden 1966 in Houston, Texas, von Donald Eugene Chambers gegründet. Ein mexikanischer Bandit („Bandido“) mit großer Machete und einem Revolver ist das Symbol der Gruppe. Die Bandidos sind in Deutschland neben den Hells Angels der größte Rockerclub. Beide ringen mit extremer Brutalität um Macht- und Einflusszonen.
Schüsse wie in Köln sind unter Rocker-Banden keine Seltenheit
Weil es in der Szene häufig Fäuste fliegen, Schüsse fallen und nicht selten Beteiligte sterben oder im Krankenhaus landen, hat das Bundesverwaltungsgericht vor drei Jahren entschieden, dass Rockern die Waffenerlaubnis entzogen werden darf. Die Bandidos klagten damals, das Gericht lehnte ab.
Der Präsident der "Bandidos MC Regensburg" sowie der Chef und sein Vize der "Bandidos MC Passau" hatten geklagt, weil ihnen die zuständigen Landratsämter die Waffenerlaubnis entzogen haben. Durch die Strukturen könne jedes Mitglied in gewalttätige Kämpfe mit anderen Rockergruppierungen hineingezogen werden, begründeten die Richter ihr Urteil. Dabei bestehe die Gefahr, dass Waffen missbräuchlich verwendet oder Nichtberechtigten überlassen würden. (AZ)
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