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Als Partydroge benutzt: Hanau verbietet Verkauf von Lachgas an Minderjährige

Als Partydroge benutzt

Hanau verbietet Verkauf von Lachgas an Minderjährige

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    Hanau verbietet den Verkauf der Partydroge Lachgas an Jugendliche. (Symbolbild)
    Hanau verbietet den Verkauf der Partydroge Lachgas an Jugendliche. (Symbolbild) Foto: Marcus Brandt/dpa

    In Hanau darf ab sofort Lachgas nicht mehr an Minderjährige verkauft werden. Auch der Konsum der beliebten Partydroge in der Nähe von Spielplätzen und Schulen ist verboten. Die Stadtverordnetenversammlung votierte einstimmig für eine entsprechende Änderung der Gefahrenabwehrverordnung, wie ein Sprecher der Stadt mitteilte. Zuvor hatte die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» darüber berichtet.

    Damit dürfte Hanau die erste Stadt in Hessen sein, die diesen Schritt geht. Weitere Kommunen sind dem Hessischen Städtetag derzeit nicht bekannt, wie ein Sprecher mitteilte.

    Zunehmenden Konsum beobachtet

    Der Antrag war von der Rathauskoalition aus SPD, CDU und FDP eingereicht worden. Stadträtin und Ordnungsdezernentin Isabelle Hemsley (CDU) hatte sich für diese Initiative eingesetzt und berichtet, dass die Stadtpolizei schon seit Längerem einen zunehmenden Konsum von Lachgas vor allem bei Minderjährigen festgestellt habe. Das Verbot umfasst auch die Weitergabe an Verkaufsautomaten.

    Keine bundeseinheitliche Regelung

    Das scheidende Bundeskabinett hatte im vergangenen November einen Gesetzesentwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verabschiedet, der auch ein Abgabeverbot von Lachgas über Automaten und Spätkaufläden vorsieht. Wegen der vorgezogenen Bundestagswahl wurde das Vorhaben aber nicht mehr umgesetzt.

    Ähnliche Lachgasverbote wie in Hanau gibt es beispielsweise in Osnabrück, Hamburg und Dortmund.

    Gesundheitliche Risiken

    Die Verbote werden mit Warnungen von Gesundheitsexperten vor den Folgen des Konsums von Distickstoffmonoxid (Lachgas) begründet. Genannt werden unter anderem Wahrnehmungsstörungen, Taubheitsgefühle, Koordinationsschwierigkeiten, Herz-Kreislauf-Schäden, Schwindel, Bewusstlosigkeit und langfristige Nervenschäden.

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