Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Berlin: Lebenslang im Kannibalismus-Prozess

Berlin
07.01.2022

Lebenslang im Kannibalismus-Prozess

Der Angeklagte (l) sitzt zum Auftakt des Prozesses im August 2021 in einem Gerichtssaal in Berlin.
Foto: Paul Zinken/dpa/Archiv

Als Spaziergänger im Wald Knochen finden, ist schnell klar: Es handelt sich um menschliche Überreste. Die Dimension des Falles wird erst nach und nach deutlich. Es geht um Sex, Heimtücke und Kannibalismus.

Berlin (dpa) - Für die Berliner Richter gibt es keinen Zweifel: Das war Mord - und der angeklagte Lehrer hat sein Opfer getötet, weil er seine kannibalistische Fantasien umsetzen wollte.

Am Freitag verurteilte das Landgericht Berlin den 42-Jährigen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe - schuldig des Mordes sowie der Störung der Totenruhe. "Es ist menschenverachtend, was Sie getan haben", sagte der Vorsitzende Richter Matthias Schertz in der Urteilsbegründung. "Eine ganz verabscheuungswürdige Tat."

Nach Überzeugung des Gerichts hat der Lehrer am 6. September 2020 in seiner Wohnung in Berlin-Pankow den 43 Jahre alten Sex-Partner ermordet, das Opfer zerteilt und die Leichenteile an verschiedenen Orten in Berlin abgelegt.

Drei Mordmerkmale sah das Gericht als erfüllt an: Die Tat sei zur Befriedigung des Geschlechtstriebes erfolgt und um eine andere Straftat zu ermöglichen - der Täter habe Penis und Hoden abtrennen und verspeisen wollen. Außerdem sei der Angeklagte heimtückisch vorgegangen. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, was eine Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausschließt.

Mit seinem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Der deutsche Angeklagte hatte die Tat im Prozess bestritten. Es wird mit Revision gerechnet.

Der Fall gleicht einem Horrorfilm: Zwei Männer um die 40 verabreden sich über eine Dating-Plattform in Berlin zum Rendezvous. Später finden Spaziergänger beim Gassigehen mit dem Hund im Wald Knochen. Menschliche Knochen. Es handelt sich um die Überreste eines Monteurs im Hochleitungsbau, der seit einigen Wochen vermisst ist. Stück für Stück tragen die Ermittler zusammen - bis zu dem verstörenden Verdacht, dass es sich um Kannibalismus handeln könnte.

Nach fünfmonatigem Prozess sieht das Gericht dies bestätigt. In den Monaten vor dem Tod des 43-Jährigen habe der Angeklagte "immer häufiger Schlacht- und Kannibalismus-Ideen entwickelt", so Richter Schertz. Er sei in verschiedenen sogenannten Kannibalismus-Foren unterwegs gewesen. Im Gegensatz zu verschiedenen Chat-Partnern aber habe es der Lehrer ernst gemeint und konkrete Vorbereitungen getroffen. Ermittler fanden später in seiner Wohnung unter anderem eine Knochensäge, spezielle Messer, "Schlacht- und Entmannungsanleitungen".

Der Angeklagte und der Monteur sollen sich erst Stunden vor der Tat über ein Dating-Portal kennengelernt haben. Spontan sei ein Sex-Date in der Wohnung des Lehrers verabredet worden. Bereits im Chat habe sich der Lehrer das Einverständnis des 43-Jährigen erschlichen, sich mit der Droge GHB – auch bekannt als K.-o.-Tropfen - betäuben zu lassen. "Ich werde brav austrinken", habe der Monteur schließlich zugestimmt. "Doch er rechnete nicht mit einem Angriff auf sein Leben", hieß es weiter im Urteil.

Der Lehrer habe den Monteur vermutlich mit einem Messer attackiert, so das Gericht. Staatsanwalt Martin Glage hatte sich in seinem Plädoyer überzeugt gezeigt: "Er schnitt seinem noch lebenden Opfer die Kehle durch, weil ihm das sexuelle Stimulanz verschafft." Hoden und Penis habe der Angeklagte abgetrennt, "um diese Körperteile zu verspeisen". So sehen es auch die Richter. Ob er dieses Vorhaben tatsächlich umgesetzt habe, habe sich nicht sicher feststellen lassen, sei aber wahrscheinlich.

Der Lehrer hatte die Tat bestritten. Er habe dem Monteur kein GHB verabreicht und ihn nicht getötet, so der 42-Jährige. Nach dem Sex habe der Monteur allein im Wohnzimmer übernachtet. Er habe ihn am Morgen tot auf der Couch gefunden. In Panik sei er zu dem Schluss gekommen, "dass die Leiche weg muss", hieß es weiter in der von einer Verteidigerin verlesenen Erklärung des 42-Jährigen.

Krankenwagen und Polizei habe er nicht gerufen, "weil herausgekommen wäre, dass ich homosexuell bin". Er sei bis heute nicht geoutet, so der Mann, der in einem kleinen Ort in Rheinland-Pfalz aufgewachsen ist. Seine sexuellen Chats kannibalistischer Art seien "reine Fantasien" gewesen.

Was da vorgetragen wurde, sei "vollkommen unglaubhaft", so Richter Schertz. "Es ist gesellschaftlich überhaupt kein Problem mehr, homosexuell zu sein." Was der Lehrer getan habe, sei unfassbar.

Das Berliner Mordverfahren erinnert an ein spektakuläres Verbrechen in Deutschland im Jahr 2001, das als Fall des "Kannibalen von Rotenburg" bekannt geworden ist. Der Computertechniker hatte sein späteres Opfer über eine Kontaktanzeige in einem Internet-Forum kennengelernt. Er schnitt im März 2001 seinem Berliner Internet-Bekannten auf dessen ausdrückliches Verlangen hin zunächst den Penis ab. Später erstach er den Ingenieur und aß ihn teilweise auf. Das Strafverfahren endete mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe.

© dpa-infocom, dpa:220107-99-626965/7 (dpa)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.