
Bürgergeld: Wie viel darf man dazuverdienen?

In Deutschland beziehen auch viele Menschen Bürgergeld, die einem Job nachgehen. Wie viel Geld darf man dazuverdienen? Hier kommt die Antwort.

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es das Bürgergeld als Nachfolger vom Arbeitslosengeld II, besser bekannt als Hartz IV. Seither ist es ein Streitfall zwischen der Ampel-Koalition und der Union-geführten Opposition. Umso mehr, da zum 1. Juli 2023 die Regelsätze noch einmal erhöht wurden. Für das neue Jahr 2024 ist ein weiterer Sprung geplant. Neben dem vor allem diskutierten Regelsatz besteht das Bürgergeld auch aus Mehrbedarfen.
Rund 5,5 Millionen Bürger sollen Bürgergeld beziehen. Von ihnen sind aber längst nicht alle arbeitslos. Denn in Deutschland gibt es auch zahlreiche Erwerbstätige, die von ihrem Einkommen durch Arbeit nicht leben können. Und entsprechend auf zusätzliche Unterstützung vom Staat angewiesen sind.
Wie sehen die Regeln aus, wenn jemand trotz eines Jobs sein Einkommen noch durch den Bezug von Bürgergeld aufstocken muss?
Bürgergeld: Wer kann sein Einkommen aufstocken?
Die Bundesagentur für Arbeit erklärt zur Frage der Aufstocker, dass sowohl Angestellte als auch Selbständige ein Anrecht auf Bürgergeld haben können. Die Leistung muss dabei wie bei allen Bürgergeld-Beziehern beim Jobcenter beantragt werden.
Weiter heißt es, auch sogenannte vorrangige Leistungen müssten beantragt werden, wenn Anspruch darauf besteht. Bei diesen finanziellen Hilfen handelt es sich beispielsweise um:
- Kindergeld
- Elterngeld
- Unterhaltsvorschuss des Jugendamts
- Renten
Zudem betont die Bundesagentur für Arbeit: "Wenn Sie trotz Einkommens und vorrangiger Leistungen hilfebedürftig sind, können Sie Ihr Einkommen zusätzlich mit Bürgergeld ergänzen." Hier wird dann von einem Ergänzungsbetrag gesprochen.
Bürgergeld: Wovon hängt die Höhe des Ergänzungsbetrags ab?
Bei der Frage nach der Höhe des Ergänzungsbetrags nennt die Bundesagentur für Arbeit als Faktoren das Einkommen und Vermögen sowie den Bedarf. Letzteres meint den Betrag, der dem Leistungsempfänger sowie dessen Familie für den Lebensunterhalt zusteht. Er setzt sich zusammen aus einem festen Regelbedarf und den Kosten für Unterkunft und Heizung.
Vom Bedarf wird dann das Einkommen abgezogen. Hier gibt es allerdings einen sogenannten Frei- oder Absetzungsbetrag, der nicht berücksichtigt wird. Dieser wiederum hängt unter anderem vom Bruttoverdienst und den Beiträgen zur Sozialversicherung ab. Ausgezahlt wird dann die verbleibende Summe, bei der vom Ergänzungsbetrag gesprochen wird.
Als Rechenbeispiel nimmt die Behörde einen 35-Jährigen, der alleinstehend ist und 410 Euro Miete zahlt. Die Person verdient brutto 650 Euro im Monat, was einem Nettogehalt von 553,50 Euro entspricht. Vom Jobcenter wird dadurch ein Ergänzungsbetrag von 581,50 Euro berechnet.
Hierzu gibt es einen dreiteiligen Rechnungsweg:
- Zunächst werden der Regelbedarf an Bürgergeld von 502 Euro und die Miete – also die Kosten für Unterkunft und Heizung – von 410 Euro addiert, womit ein Betrag von 912 Euro herauskommt. Dies ist der Gesamtbedarf.
- Vom Nettoeinkommen in Höhe von 553,50 Euro wird der Absetzungsbetrag von 223 Euro abgezogen. Somit verbleibt ein zu berücksichtigendes Einkommen von 330,50 Euro.
- Wird dieses zu berücksichtigende Einkommen nun vom Gesamtbedarf abgezogen, verbleibt der Anspruch oder Ergänzungsbetrag. In diesem Fall heißt die Rechnung also: 912 Euro minus 330,50 Euro. Das Ergebnis lautet: 581,50 Euro.
- Vom Jobcenter bekommt die Person also monatlich diese 581,50 Euro und hat zusammen mit dem Verdienst von 553,50 Euro damit 1.135 Euro zur Verfügung. Zugleich verweist die Bundesagentur für Arbeit darauf, dass der Bürger in diesem Fall ohne Arbeit und bei Bezug von Bürgergeld 223 Euro weniger bekommen würde.
Bürgergeld: Wie viel darf man hinzuverdienen?
Es lässt sich also kein pauschaler Betrag nennen, bis zu dem Erwerbstätige mit Bürgergeld ihr Einkommen aufstocken können. Denn neben dem Verdienst spielen eben noch andere Faktoren eine Rolle.
Interessant ist aber, worauf die Bundesregierung hinweist: Mit der Anpassung des Bürgergelds zum 1. Juli 2023 wurden auch die Freibeträge erhöht. Sie steigen bei einem Verdienst zwischen 520 und 1000 Euro von 20 auf 30 Prozent. Fast ein Drittel des Einkommens bleibt also in diesem Fall bei der Berechnung des Ergänzungsbetrags unberücksichtigt. Laut der Politik steigt der Freibetrag um bis zu 48 Euro.
Für Schüler und Studenten gilt, dass sich ihre Freibeträge für ihr Einkommen bis zur Minijob-Grenze von 520 Euro erhöhen. Auch Auszubildende dürfen sich demnach über höhere Freibeträge für die Ausbildungsvergütung freuen.