Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Cannabis-Legalisierung: Wie viel Gramm sollen für Eigenbedarf erlaubt sein?

Hanfkonsum
21.08.2023

Cannabis-Legalisierung: Wie viel Gramm sollen für Eigenbedarf erlaubt sein?

Der Weg zur Cannabis-Legalisierung: Maximal drei (weibliche) Pflanzen dürfen zuhause angebaut werden.
Foto: Friso Gentsch, dpa (Symbolbild)

Cannabis erhält in Deutschland "grünes Licht". Jedoch ist die Legalisierung mit strengen Auflagen verbunden, das betrifft auch den Eigenbedarf. Wie viel erlaubt ist, lesen Sie hier.

Die Bundesregierung wird Cannabis in Deutschland legalisieren. Das geplante Kontrollgesetz für den Umgang mit Hanf umfasst jedoch eine strenge Regulierung, welche auf die Behebung vorhandener Missstände abzielt. Dazu gehört insbesondere auch der erlaubte Eigenbedarf für den persönlichen Gebrauch. In der Zukunft darf hierzulande ganz legal ein Joint geraucht werden, ob in den heimischen Wänden oder sogar öffentlich, unter Berücksichtigung bestimmter Regeln.

Die Voraussetzung für die Entkriminalisierung ist, dass der vorgelegte Gesetzesentwurf die Hürden Bundestag und Bundesrat passiert. Laut Tagesschau.de ist mittlerweile nur mehr eine "Legalisierung light" möglich. Wir erklären das Thema Eigenbedarf von Cannabis (oder auch Hanf), aus dem Marihuana und Haschisch hergestellt werden.

Wie viel Gramm Cannabis werden für den Eigenbedarf erlaubt?

Die im Herbst 2022 vorgestellten Pläne sahen vor, dass der Besitz von Cannabis bis zu einer Höchstmenge von 30 Gramm für den Eigenkonsum straffrei ermöglicht wird. Doch haben politische Entscheidungsträger - angeblich aufgrund von Bedenken hinsichtlich der EU-Kommission - die Menge ein Stück weit reduziert: Die maximale Abgabemenge von "Genusscannabis" soll nach dem Eckpunktepapier des Bundeskabinetts nun 25 Gramm pro Tag betragen. Das ist auch jene Menge, die öffentlich mitgeführt werden darf. Zur Orientierung: In Sachen Volumen und Gewicht ist das etwa vergleichbar mit zwei gehäuften Esslöffeln Blumenerde, schildert die Deutsche Presse-Agentur (dpa).

Video: dpa

Täglich kann der Vorrat nicht nachgefüllt werden: Die monatliche Grenze soll bei 50 Gramm liegen. Hier wird es zudem eine Begrenzung beim Alter geben: Für unter 21-Jährige liegt die monatliche Obergrenze bei nur 30 Gramm. Und Menschen, die noch nicht volljährig sind? Ihnen ist der Erwerb und Besitz von Hanf strengstens untersagt.

Cannabis in Deutschland: Wann werden Besitz und Eigenbedarf legal?

Demzufolge wird der erlaubte Besitz und Konsum von Cannabis bis zu dieser Menge künftig straffrei bleiben. Doch wann wird die neue Regelung im Zuge des Cannabiskontrollgesetzes in Deutschland gültig? Die Mühlen der Bürokratie funktionieren hierzulande langsam, doch Landwirtschaftsminister Cem Özdemir stellt die Legalisierung des Besitzes von Cannabis noch in diesem Jahr in Aussicht. "Eine jahrzehntelange Verbotspolitik hat Probleme verursacht: zulasten unserer Kinder und Jugendlichen, der Gesundheit von Konsumierenden und der Strafverfolgungsbehörden. (...) Niemand soll mehr bei Dealern kaufen müssen, ohne zu wissen, was man sich da einhandelt", erklärte der Grünen-Politiker bei einer Pressekonferenz. 

Im Sommer 2023 gilt in Deutschland mehreren Medienberichten zufolge: Bis zum Inkrafttreten (laut Gesundheitsminister Karl Lauterbach spätestens für 1. Januar 2024 geplant) bleibt Cannabis offiziell verboten.

Lesen Sie dazu auch

Einige Experten und Lobbyisten rechnen damit, dass die offizielle, abgeschwächte Gesetzesänderung erst im vierten Quartal 2024 realisiert werden könnte. Dann soll auch der Eigenanbau von Cannabis ermöglicht werden.