Corona-Regeln nach Schulstart in Bayern: Maske, Testpflicht, Quarantäne & Klassenfahrten
Die Schule in Bayern geht wieder los – diese Corona-Regeln gelten nach den Osterferien.
Die Osterferien sind vorbei; der Unterricht in Bayern geht wieder los. Für den Schulstart gibt es neue Corona-Regeln. Hier sind sie im Überblick.
Erstmals seit der Pandemie: Klassenfahrten sind wieder erlaubt
Die wohl beste Nachricht vorab: Mehrtägige Klassenfahrten sind wieder erlaubt! Für viele Schüler steht nun ihr allererster Ausflug ins Schullandheim vor der Tür.
Außerdem entfällt ab 1. Mai die 3G-Regelung für Lehrkräfte und schulfremde Personen.
Das heißt: Das Schulleben mit Abschlussfahrten, Konzerten und Unterrichtsbesuchen geht wieder richtig los. "Ich weiß, dass das unseren Schülerinnen und Schülern sehr am Herzen liegt", sagte Bayerns Kultusminister Michael Piazolo
Schule: Testpflicht bleibt bis 1. Mai
Nach zwei Jahren Pandemie weiß man: Nach Feiertagen steigt die Inzidenz. Am Montag nach den Weihnachtsferien etwa betrug laut Kultusministerium an Grund- und Förderschulen die Positivrate 3,1 Prozent bei PCR-Pooltests - ein höherer Anteil als am Montag vor Weihnachten (1,7 Prozent).Mehr Corona-Fälle in Klassen werden deshalb auch für die ersten Tage nach den Osterferien erwartet. Deshalb bleibt die Testpflicht an Schulen noch eine Woche bestehen.
Am 1. Mai 2022 wird das Testkonzept an bayerischen Schulen und Kindergärten neu ausgerichtet. Ab dann werden generelle Corona-Tests eingestellt. Dadurch wird den neuen Isolations- und Quarantäneempfehlungen des Bundes gefolgt.
Bis dahin bleibt das derzeitige Testkonzept an Schulen und in der Kindertagesbetreuung noch bestehen. Das heißt: Schülerinnen und Schüler müssen dreimal die Woche zum Corona-Test.
Wegfall der Maskenpflicht: Kritik bleibt
Eine Maske ist im Unterricht seit den Corona-Lockerungen vor ein paar Wochen nicht mehr nötig. Konkret bedeutet das, dass sowohl Lehrer/innen und Schüler/innen während des Unterrichts keine Maske mehr tragen müssen. Gleiches gilt für den Gang, oder den Pausenhof. Eine Maske muss also theoretisch gar nicht mehr mitgeführt werden, wenn die Anreise nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln verbunden ist.
Es gibt einige Befürworter dieser neuen Regelungen, doch die Kritik daran bleibt – besonders, weil nun auch die Testpflicht ausläuft. "Die Maske fällt und die Schulen werden noch mehr Ausfälle zu verzeichnen haben. Jetzt lockern heißt zu riskieren, dass Schülerinnen und Schüler noch weniger Unterricht haben", sagt beispielsweise Simone Fleischmann, Präsidentin des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbands (BLLV). Auch die Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Lehrerverbände übt Kritik: "Die Maske ist ein erwiesenermaßen sehr effektives und gleichzeitig einfach handhabbares Mittel, um Infektionen zu minimieren, Infektionsketten zu unterbrechen. Deshalb sehen wir diese Lockerung an den Schulen zum jetzigen Zeitpunkt als sehr kritisch."
Von der Politik kommen unterdessen Appellen.Kultusminister Piazolo rät, dass in der Pause und auf dem Gang weiterhin die Maske zu tragen. Wenn es einen Infektionsfall in der Klasse gegeben hat, dann plädiert er für ein Tragen der Maske am Sitzplatz für fünf Tage. Viele Schüler würden dies auch tun, heißt es von den Lehrern.
Quarantäne-Regelungen an Schulen in Bayern: Fünf Tage bei Corona-Infektion
Es ist Heuschnupfen-Saison und dementsprechend gibt es mehr schniefende Kinder als sonst. In so einem Fall bleibt der Schulbesuch aber möglich.
Aber: Auch wenn die Testpflicht wegfällt, sollte bei leichten Krankheitssymptomen wie Schnupfen, Halsweh oder Husten ein Corona-Test durchgeführt werden, ehe das Kind zum Unterricht geschickt wird.
Ist der Corona-Test positiv, gelten die allgemeinen Quarantäneregeln: Fünf Tage Isolation wenn seit 48 Stunden keine Symptome mehr vorliegen – ansonsten spätestens nach zehn Tagen.
Enge Kontaktperson: Keine Quarantäne mehr – das gilt auch für Umgeimpfte
Die Quarantäne-Regelung bleiben zunächst bestehen, ein Ende der verpflichtenden Quarantäne bei einer Corona-Infektion ist zunächst vom Tisch. Das betrifft auch die Schulen in Bayern. Falls Schülerinnen und Schüler positiv auf Covid-19 getestet werden, dürfen sie den Präsenzunterricht nicht besuchen. Selbiges gilt für die Lehrkräfte.
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