
Corona-Regeln in Brandenburg: Die Maßnahmen im Februar 2023

Seit Herbst gibt es angepasste Corona-Regeln. Mancherorts fielen Isolationspflicht und Maskenpflicht im ÖPNV rasch. Und in Brandenburg? Die aktuellen Bestimmungen.

Um eine Corona-Winterwelle zu verhindern, gelten seit Oktober verschärfte Corona-Regeln in Deutschland. Diese Verordnung gilt vorerst bis 7. April 2023. Im März ändert sich bundesweit manches, doch im April sollen laut Bundesregierung alle Corona-Regeln fallen. Die Maßnahmen wurden in zwei Pakete unterteilt – die sogenannten "Winterreifen" und "Schneeketten". Letztere sollen greifen, wenn sich die Lage verschärft und eine konkrete Gefahr für das Gesundheitssystem besteht. Teilweise gelten die Regeln bundesweit, bei manchen Maßnahmen haben die Länder die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob diese greifen sollen oder nicht.
Wie schaut die Situation in Brandenburg aus? Darum geht es in diesem Text.
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Corona-Regeln Brandenburg im März 2023: Maskenpflicht an bestimmten Orten
Seit dem 1. Oktober gilt bundesweit ein Corona-Basisschutz, der zu Neujahr jedoch gelockert wurde. Seit Donnerstag, den 2. Februar, ist die Pflicht zum Tragen einer Maske im Fernverkehr aufgehoben.
Doch ab 1. März werden die bundesweiten Regeln gelockert. Das Bundeskabinett hat dazu die sogenannte "Erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung" beschlossen. Das heißt konkret: Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen müssen sich nicht mehr testen lassen, die Maskenpflicht entfällt für sie.
Die einzige Maskenpflicht, die dann bis 7. April weiterhin greift, gilt für Besucher in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen.
Außerdem betont die Bundesregierung, dass das Hausrecht der Gesundheitseinrichtungen von dem Beschluss unberührt bleibe. Die Einrichtungen könnten nach den Begebenheiten vor Ort entscheiden, welche Schutzmaßnahmen insbesondere für die vulnerablen Gruppen notwendig sind.
Corona-Regeln Brandenburg im März 2023: Verschärfungen möglich
Damit die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur weiterhin gewährleistet bleibt, können die Bundesländer zusätzlich zu der bundesweit verschärften Maskenpflicht eigenständig weitere Corona-Maßnahmen einführen. Auch in Brandenburg wären dann diese zusätzlichen Maßnahmen möglich:
- Innenräume: In Innenräumen könnte eine Pflicht für medizinische oder FFP2-Masken eingeführt werden.
- Schulen und Kitas: Die Länder können eine Testpflicht an Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie eine Maskenpflicht in Schulen ab dem fünften Schuljahr vorschreiben.
- Asylbewerberunterkünfte, Obdachlosenunterkünfte und Hafteinrichtungen: Auch hier kann eine Testpflicht durchgesetzt werden.
Corona-Regeln Brandenburg im März 2023: Regeln bei Veranstaltungen
Sollte die Regierung von Brandenburg eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur für das gesamte Bundesland oder eine bestimmte Region feststellen, kann sie auch folgende Maßnahmen beschließen:
- Restaurants, Bars, Kultur- und Freizeitbereich und Sport: Auch hier könnte eine Maskenpflicht eingeführt werden. Es soll dabei aber eine Ausnahme geben. Wer über einen Testnachweis verfügt, soll von der Maskenpflicht ausgenommen sein. Die Länder können diese Ausnahme auf Personen ausweiten, die nachweisen können, dass sie frisch geimpft oder genesen sind.
- Veranstaltungen: Die Länder können eine Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich vorschreiben, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann. Ebenso soll eine Maskenpflicht mit den genannten Ausnahmeregelungen bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen gelten. Zudem kann eine Personenobergrenze für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen festgelegt werden.
Corona-Regeln Brandenburg im März 2023: Isolationspflicht beendet
Seit 13. Februar gibt es die Isolationspflicht in Brandenburg nicht mehr. Wer sich mit Corona infizierte, musste sich bis dahin für mindestens fünf Tage in häusliche Isolation begeben. Seit Mitte Februar wird aber auf die Eigenverantwortung von Infizierten gesetzt. "Die Corona-Lage hat sich erfreulicherweise sehr entspannt", freut sich Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne), betont jedoch zugleich: "Wie bei allen anderen Infektionskrankheiten auch, sollte sich dann jede mit dem Coronavirus infizierte Person in Eigenverantwortung selbst isolieren."
Corona-Regeln Brandenburg im März 2023: Die Maskenpflicht im ÖPNV fällt
Seit dem 2. Februar müssen im öffentlichen Personennahverkehr und im Fernverkehr keine Masken mehr getragen werden. Es wird jedoch empfohlen, weiterhin Mund und Nase zu bedecken.