Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Corona-Regeln Bremen im März 2023: Maskenpflicht im ÖPNV & Quarantäne

Übersicht
27.02.2023

Corona-Regeln in Bremen: Was ändert sich im März 2023?

Ständiger Begleiter in der Corona-Pandemie: Wo muss jetzt noch Maske getragen werden?
Foto: Frank Rumpenhorst/, dpa (Symbolbild)

Mit dem Herbst kamen in Deutschland angepasste Corona-Regeln. Welche Schutzmaßnahmen gelten im März in Bremen?

Die Corona-Regeln in Deutschland wurden im Oktober 2022 verschärft. Ziel der Maßnahmen war und ist insbesondere den Schutz von vulnerablen Gruppen im Herbst und Winter zu verbessern, so die Bundesregierung. Die Winterwelle blieb aus und bundesweit werden im März weitere Regeln gelockert. Ab 7. April 2023 sollen dann laut Bundesregierung alle restlichen Maßnahmen fallen.

Vorerst gelten die neuen Corona-Maßnahmen bis zum 7. April 2023. Die Regeln wurden in zwei Stufen unterteilt – die sogenannten "Winterreifen" und "Schneeketten". Letztere sollen in den einzelnen Bundesländern greifen, wenn sich die Lage verschärft und eine konkrete Gefahr für das Gesundheitssystem besteht. Teilweise sind die Regeln bundesweit festgelegt.

Doch über manche Maßnahmen können die Länder selbst entscheiden. Wie Bremen mit dem vorhandenen Werkzeugkasten umgeht, zeigen wir hier.

Corona-Regeln in Bremen im März 2023: Maskenpflicht

Seit dem 1. Oktober gilt bundesweit ein Corona-Basisschutz, der zu Neujahr jedoch gelockert wurde. Seit Donnerstag, den 2. Februar, ist die Pflicht zum Tragen einer Maske im Fernverkehr aufgehoben.

Doch ab 1. März werden die bundesweiten Regeln gelockert. Das Bundeskabinett hat dazu die sogenannte "Erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung" beschlossen. Das heißt konkret: Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen müssen sich nicht mehr testen lassen, die Maskenpflicht entfällt für sie.

Die einzige Maskenpflicht, die dann bis 7. April weiterhin greift, gilt für Besucher in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen.

Außerdem betont die Bundesregierung, dass das Hausrecht der Gesundheitseinrichtungen von dem Beschluss unberührt bleibe. Die Einrichtungen könnten nach den Begebenheiten vor Ort entscheiden, welche Schutzmaßnahmen insbesondere für die vulnerablen Gruppen notwendig sind.

Video: dpa

Corona-Regeln im März 2023: Strengere Maßnahmen in Bremen möglich

Damit die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur weiter gewährleistet werden kann, können die Bundesländer zusätzlich zu der bundesweit verschärften Maskenpflicht eigenständig weitere Corona-Maßnahmen einführen. Diese sind:

  • Innenräume: In Innenräumen könnte eine Pflicht für medizinische oder FFP2-Masken eingeführt werden.
  • Schulen und Kitas: Die Länder können eine Testpflicht an Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie eine Maskenpflicht in Schulen ab dem fünften Schuljahr vorschreiben.
  • Asylbewerberunterkünfte, Obdachlosenunterkünfte und Hafteinrichtungen: Auch hier kann eine Testpflicht durchgesetzt werden.

Corona-Regeln in Bremen im März 2023: Kommen Verschärfungen?

Sollte die Bremer Regierung eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur für das gesamte Bundesland oder eine bestimmte Region feststellen, könnte sie folgende weitere Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie einführen:

  • Restaurants, Bars, Kultur- und Freizeitbereich und Sport: Auch hier könnte eine Maskenpflicht eingeführt werden. Es soll dabei aber eine Ausnahme geben. Wer über einen Testnachweis verfügt, soll von der Maskenpflicht ausgenommen sein. Die Länder können diese Ausnahme auf Personen ausweiten, die nachweisen können, dass sie frisch geimpft oder genesen sind.
  • Veranstaltungen: Die Länder können eine Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich vorschreiben, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann. Ebenso soll eine Maskenpflicht mit den genannten Ausnahmeregelungen bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen gelten. Zudem kann eine Personenobergrenze für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen festgelegt werden.

Corona-Regeln in Bremen im März 2023: Isolationspflicht beendet

Eine Isolationspflicht gibt es in Bremen nicht mehr. Das Bundesland hat alle landesrechtlichen Corona-Maßnahmen zum 2. Februar aufgehoben. Bereits einen Tag vorher endete die Isolationspflicht für positiv Getestete. Es wird jedoch weiterhin empfohlen, in stark frequentierten Innenräumen Maske zu tragen und sich vor Veranstaltungen oder bei Kontakt zu besonders gefährdeten Personen selbst zu testen.

Corona-Regeln in Bremen im März 2023: Maskenpflicht im ÖPNV?

Auch eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr gibt es nicht mehr. Nachdem die Maskenpflicht iursprünglich erst zum 1. März beendet werden sollte, entschied sich Bremen in Absprache mit Niedersachsen nun dazu, die Maßnahme bereits zum 2. Februar zu den Akten zu legen.

"Wir erleben seit Monaten volle Fußballstadien, Konzerte und Veranstaltungen ohne Maskenpflicht", hatte Bremens Verkehrssenatorin Maike Schaefer (Grüne) bereits früher gesagt und dabei auf immer mehr Menschen ohne Maske in Restaurants, Einkaufszentren und Supermärkten verwiesen: "Daher gibt es aus unserer Sicht keinen Grund mehr, nach dem Winter an der Maskenpflicht festzuhalten, solange es die Pandemielage zulässt."

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung