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Türkei
06.01.2022

Corona-Regeln in der Türkei: Viel Maske und der "HES-Code" als Türöffner

Wer eine Reise in die Türkei plant, sollte die Corona-Regeln vor Ort kennen.
Foto: Lefteris Pitarakis, dpa (Archivbild)

Die Beziehung zwischen Deutschland und der Türkei ist eine besondere - wegen vieler Bundesbürger mit Wurzeln am Bosporus. Diese Corona-Regeln gelten in dem Land.

Für viele in Deutschland lebende Menschen ist die Türkei auch ein Stück Heimat. Und für viele mehr ein beliebtes Reiseziel. Doch welche Unwägbarkeiten bringt die Corona-Krise im Land am Bosporus mit sich? Wir klären auf.

Auswärtiges Amt warnt vor Türkei-Reise aus touristischen Zwecken

Die Türkei wird derzeit als Hochrisikogebiet eingestuft, das Auswärtige Amt warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Land. Verboten sind sie aber nicht. Wer einreisen möchte, muss in den 72 Stunden vor der Ankunft ein elektronisches Formular des türkischen Gesundheitsministeriums ausfüllen - das gilt ab einem Alter von 13 Jahren.

Das Formular, das laut „ADAC“ auch in deutscher oder englischer Sprache mitgeführt werden kann, wird bei der Einreise oder beim Check-In kontrolliert. Im Anschluss bekommen Reisende einen Genehmigungscode - den sogenannten „HES-Code“ -, der in der Türkei bei Kontrollen vorgezeigt werden muss. Diesen Code gibt es auch per SMS oder via App.

Corona-Regeln in der Türkei: Neben PCR- auch Antigentest als Nachweis möglich

Vor dem Eintritt in die Türkei muss zudem jede Person über zwölf Jahren einen Impf- oder Genesungs-Nachweis zur Hand haben, andernfalls wird ein höchstens 72 Stunden alter PCR-Test oder ein Antigentest aus den vorigen 48 Stunden verlangt. Bei Flugreisen wird dies beim Check-In kontrolliert. Ausgenommen von Kontrollen sind Transitpassagiere und der Transportsektor, also Flugpersonal, Lkw-Fahrer und Seeleute.

Auf Einreisende wartet auch eine Temperaturmessung. Wird eine erhöhte Körpertemperatur festgestellt oder liegen andere Corona-Symptome vor, folgen zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen.

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Achtung: Vom Iran aus dürfen über den Landweg nur türkische Staatsangehörige und Personen mit Aufenthaltsstatus in der Türkei einreisen. Fährverbindungen zwischen Griechenland und der Türkei bestehen vorerst nicht.

Corona-Maßnahmen in der Türkei: „HES-Code“ wird auch in Zügen und Bussen überprüft

Kommt es bei Transitflügen von der Türkei ins Ausland zu einem mehr als 24-stündigen Aufenthalt beim Umstieg, muss für den innertürkischen Zubringerflug der „HES-Code“ vorgelegt werden.

Auch bei Flügen, Zug- oder Busfahrten innerhalb des Landes wird der „HES-Code“ überprüft. Laut Auswärtigem Amt genügt neben Impfung oder Genesung nur ein negativer PCR-Test.

Die Türkei unterteilt ihre Provinzen abhängig von der Impfquote und den Infektionszahlen in vier Stufen: Es gibt blaue, gelbe, orange und rote Zonen. In letzteren herrscht ein sehr hohes Risiko. Entsprechend dem Status können zusätzliche regionale Einschränkungen verhängt werden.

Video: SAT.1

Im Land ist im gesamten öffentlichen Raum, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln eine Maske zu tragen. Das gilt auch für Parks und Strände. Zudem wird gefordert, einen Abstand von drei Schritten zu anderen Menschen einzuhalten - dies entspricht etwa einem Meter.

Wie der „ADAC“ berichtet, herrscht in der Türkei ein Rauchverbot in der Öffentlichkeit. Der „HES-Code“ wird auch in der Gastronomie, in Hotels und in Einkaufszentren verlangt. In Bars und Clubs darf nur bis Mitternacht Musik gespielt werden.

Verstöße gegen die Corona-Regeln können Geldstrafen nach sich ziehen.

Rückkehr aus der Türkei: Auf Personen ohne Impfung oder Genesung wartet in Deutschland Quarantäne

Da die Türkei aus deutscher Sicht als Hochrisikogebiet gilt, ist für Reiserückkehrer in der Bundesrepublik eine digitale Einreiseanmeldung erforderlich. Zudem braucht es einen Impf- oder Genesenen-Nachweis. Alternativ ist ein maximal 48 Stunden alter Test vorzulegen, dem eine zehntägige Quarantäne folgt. Diese kann durch Freitestung nach frühestens fünf Tagen beendet werden. Für Kinder unter sechs Jahren besteht keine Testpflicht, jedoch müssen sie sich für fünf Tage isolieren.

Laut „ADAC“ sind bei der Rückfahrt im eigenen Auto nur der Weg über Bulgarien oder die beiden türkisch-griechischen Grenzübergänge Kipoi und Kastanies möglich. Bei den beiden letzteren gilt jedoch, dass die Anzahl der Grenzübertritte pro Tag beschränkt ist.

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