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  3. Corona-Regeln Niedersachsen im März 2023: Quarantäne & Maskenpflicht

Überblick
01.03.2023

Corona-Regeln in Niedersachsen: Was gilt im März 2023?

Maske & Co.: Welche Corona-Regeln sind noch aktuell?
Foto: Till Simon Nagel, dpa (Symbolbild)

Auch im März gelten in Deutschland und damit auch in Niedersachsen Corona-Regeln. Die aktuellen Bestimmungen zu Quarantäne und Maskenpflicht lesen Sie hier.

Seit Oktober 2022 gelten verschärfte Corona-Regeln in Deutschland. Der Bundesrat hat einem entsprechenden Gesetz abschließend zugestimmt. Ziel der neuen Maßnahmen ist es insbesondere, den Schutz von vulnerablen Gruppen im Herbst und Winter zu verbessern, so die Bundesregierung auf ihrer Webseite.

Auch wenn Deutschlands Virologe Nummer eins, Christian Drosten von der Charité Berlin, jüngst die Pandemie für beendet erklärte, gelten die rechtlich bindenden Corona-Regeln des Bundes von Oktober vergangenen Jahres auch noch im März 2023, und zwar vorerst bis 7. April 2023. Dann sollen laut Bundesregierung alle restlichen Maßnahmen fallen. Sie wurden in zwei Maßnahmen-Pakete unterteilt – die sogenannten "Winterreifen" und "Schneeketten". Letztere sollen ergriffen werden, wenn sich die Lage verschärft und eine konkrete Gefahr für das Gesundheitssystem besteht. Manche Regeln gelten bundesweit, bei anderen Maßnahmen haben die Länder die Möglichkeit, selbst zu entscheiden.

Niedersachsen beendete die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr Anfang Februar. Auch die Isolationspflicht und die PCR-Testpflicht nach einem positiven Selbsttest gehören der Vergangenheit an. Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) erklärte dazu: "Niedersachsen hat sowohl die Herbstwelle im Oktober, als auch die derzeit abebbende Winterwelle ohne eine COVID-bedingte Überlastung unseres Gesundheitssystems gut überstanden." Hier finden Sie einen Überblick über die Maßnahmen, die ab Februar 2023 in Niedersachsen gelten.

Video: SAT.1

Corona-Regeln in Niedersachsen im März 2023: Maskenpflicht an bestimmten Orten

Eine Regel, die bundesweit seit dem 1. Oktober gilt, ist eine Test- und Maskenpflicht an bestimmten Orten. Hier haben die Länder keinen Handlungsspielraum. Doch ab 1. März werden die bundesweiten Regeln gelockert. Das Bundeskabinett hat dazu die sogenannte "Erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung" beschlossen. Das heißt konkret: Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen müssen sich nicht mehr testen lassen, die Maskenpflicht entfällt für sie.

Die einzige Maskenpflicht, die dann bis 7. April weiterhin greift, gilt für Besucher in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen.

Außerdem betont die Bundesregierung, dass das Hausrecht der Gesundheitseinrichtungen von dem Beschluss unberührt bleibe. Die Einrichtungen könnten nach den Begebenheiten vor Ort entscheiden, welche Schutzmaßnahmen insbesondere für die vulnerablen Gruppen notwendig sind.

Lesen Sie dazu auch

Mögliche Corona-Regeln Niedersachsen im März 2023: Kommen wieder Verschärfungen?

Zusätzlich zur bundesweit verschärften Maskenpflicht können die Bundesländer seit Oktober eigenständig weitere Corona-Maßnahmen einführen, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten. Folgende zusätzliche Regeln wären möglich:

  • Innenräume: In Innenräumen könnte eine Pflicht für medizinische oder FFP2-Masken eingeführt werden.
  • Restaurants, Bars, Kultur- und Freizeitbereich und Sport: Auch hier könnte eine Maskenpflicht eingeführt werden. Es soll dabei aber eine Ausnahme geben. Wer über einen Testnachweis verfügt, soll von der Maskenpflicht ausgenommen sein. Die Länder können diese Ausnahme auf Personen ausweiten, die nachweisen können, dass sie frisch geimpft oder genesen sind.
  • Veranstaltungen: Die Länder können eine Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich vorschreiben, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann. Ebenso soll eine Maskenpflicht mit den genannten Ausnahmeregelungen bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen gelten. Zudem kann eine Personenobergrenze für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen festgelegt werden.
  • Schulen und Kitas: Die Länder können eine Testpflicht an Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie eine Maskenpflicht in Schulen ab dem fünften Schuljahr vorschreiben.
  • Asylbewerberunterkünfte, Obdachlosenunterkünfte und Hafteinrichtungen: Auch hier kann eine Testpflicht durchgesetzt werden.

Corona-Regeln Niedersachsen im März 2023: Maskenpflicht im ÖPNV und Isolationspflicht

Niedersachsen gehörte nicht zu den Bundesländern, die im November und Dezember vergangenen Jahres bei der Abschaffung von Isolations- und Maskenpflicht im ÖPNV vorpreschten. Seit dem 2. Februar müssen Mund und Nase aber auch hier in Bus und Bahn nicht mehr bedeckt werden. Darauf einige sich Gesundheitsministerin Behrens gemeinsam mit der Bremer Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Die Linke).

Beendet ist auch die Pflicht, sich nach einem positiven Corona-Test für fünf Tage in Selbstisolation zu begeben. Zugleich muss nach einem positiven Selbst- oder Schnelltest nicht zwingend ein PCR-Test gemacht werden.

"Wir befinden uns nach Ansicht der Expertinnen und Experten des Landesgesundheitsamtes mittlerweile in einer Phase, in der das Coronavirus in Deutschland und Niedersachsen einen endemischen Zustand erreicht und damit einen Großteil seines Schreckens verloren hat", erklärt Behrens die Lockerungen. Sie stellt aber auch klar: "Nichtsdestotrotz sollten sich Personen mit den Corona-typischen Symptomen möglichst auch in Zukunft weiterhin testen und im Krankheitsfall zuhause bleiben und Kontakte reduzieren."

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