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  3. Corona-Regeln NRW im März 2023: Quarantäne & Maskenpflicht im ÖPNV

Übersicht
27.02.2023

Corona-Regeln in NRW: Maßnahmen im März 2023

Vergangenheit: In Nordrhein-Westfalen fällt die Maske in Bus und Bahn.
Foto: Christoph Soeder, dpa (Symbolbild)

Seit Oktober gibt es in Deutschland angepasste Corona-Maßnahmen. Nun wird zusehends gelockert. Wie sieht es in NRW aus? Ein Überblick.

In ganz Deutschland sollen seit Oktober bundesweite Corona-Regeln einer neuen Infektionswelle entgegenwirken. Bislang ist nichts von einer anrollenden Corona-Welle zu spüren. Ganz im Gegenteil, die Bundesrepublik diskutiert zurzeit über das Ende der Pandemie. Deshalb lockert die Bundesregierung die Regeln nun im März weiter und hat angekündigt, dass die restlichen Regeln nach dem 7. April fallen sollen.

Die aktuellen Corona-Regeln sind in zwei Stufen unterteilt – die sogenannten "Winterreifen" und "Schneeketten". Letztere sollen dann greifen, wenn sich die Lage verschärft und eine konkrete Gefahr für das Gesundheitssystem besteht. Ein Teil der Regeln gilt bundesweit, manche Regeln können die Bundesländer aber selbstständig einführen.

Einen Überblick über die bestehenden Corona-Regeln im März 2023 in Nordrhein-Westfalen lesen Sie hier.

Video: dpa

Corona-Regeln NRW im März 2023: Wo überall gilt die FFP2-Maskenpflicht?

Seit dem 1. Oktober gilt in dem Bundesland - wie auch bundesweit - ein Corona-Basisschutz, der zu Neujahr außerdem gelockert wurde. Seit Februar ist etwa die Pflicht zum Tragen einer Maske im Fernverkehr aufgehoben.

Ab 1. März werden die bundesweiten Regeln weiter gelockert. Das Bundeskabinett hat dazu die sogenannte "Erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung" beschlossen. Das heißt konkret: Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen müssen sich nicht mehr testen lassen, die Maskenpflicht entfällt für sie.

Die einzige Maskenpflicht, die dann bis 7. April weiterhin greift, gilt für Besucher in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen.

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Außerdem betont die Bundesregierung, dass das Hausrecht der Gesundheitseinrichtungen von dem Beschluss unberührt bleibe. Die Einrichtungen könnten nach den Begebenheiten vor Ort entscheiden, welche Schutzmaßnahmen insbesondere für die vulnerablen Gruppen notwendig sind.

Corona-Regeln NRW im März 2023: Verschärfungen sind möglich

Ergänzend zu der bundesweit verschärften Maskenpflicht können die Bundesländer seit Oktober eigenständig weitere Corona-Maßnahmen einführen, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten. Folgende zusätzliche Corona-Regeln wären möglich:

  • Innenräume: In Innenräumen könnte eine Pflicht für medizinische oder FFP2-Masken eingeführt werden.
  • Schulen und Kitas: Die Länder können eine Testpflicht an Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie eine Maskenpflicht in Schulen ab dem fünften Schuljahr vorschreiben.
  • Asylbewerberunterkünfte, Obdachlosenunterkünfte und Hafteinrichtungen: Auch hier kann eine Testpflicht durchgesetzt werden.

Corona-Regeln NRW im März 2023: Veranstaltungen

Sieht die Regierung von Nordrhein-Westfalen eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur für das gesamte Bundesland oder eine bestimmte Region, könnte sie folgende weitere Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie einführen:

  • Veranstaltungen: Die Länder können eine Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich vorschreiben, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann. Ebenso soll eine Maskenpflicht mit den genannten Ausnahmeregelungen bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen gelten. Zudem kann eine Personenobergrenze für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen festgelegt werden.
  • Restaurants, Bars, Kultur- und Freizeitbereich und Sport: Auch hier könnte eine Maskenpflicht eingeführt werden. Es soll dabei aber eine Ausnahme geben. Wer über einen Testnachweis verfügt, soll von der Maskenpflicht ausgenommen sein. Die Länder können diese Ausnahme auf Personen ausweiten, die nachweisen können, dass sie frisch geimpft oder genesen sind.

Corona-Regeln NRW im März 2023: Quarantäne und Isolationspflicht

Seit Februar 2023 besteht im bevölkerungsreichsten Bundesland keine Isolationspflicht mehr. Zuvor hatten sich Infizierte für fünf Tage in häusliche Isolation begeben müssen. Ihnen wird jedoch empfohlen, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) betonte: "Es kommt nun noch stärker auf die Eigenverantwortung jedes Einzelnen an. Wer krank ist, bleibt zu Hause."

Personen mit positivem Test ist jedoch das Aufsuchen einer Einrichtung für vulnerable Personen - etwa Krankenhäuser und Pflegeheime - für fünf Tage verboten. Dortigen Beschäftigten wird im Falle einer Infektion ein Beschäftigungsverbot auferlegt, bis ein negativer Test vorliegt.

Corona-Regeln NRW im Februar 2023: Keine Maskenpflicht im ÖPNV mehr

Seit Februar gilt in Nordrhein-Westfalen auch die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr nicht mehr. Das CDU-geführte Bundesland war eines der letzten, das diese Schutzmaßnahme aufrecht erhalten hatte. "Die Schutzmaßnahmen konzentrieren sich nun nur auf einige wenige Maßnahmen, die überwiegend aus Bundesrecht resultieren und dem Schutz besonders vulnerabler Einrichtungen dienen", erklärte Laumann.

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