Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Corona-Regeln Sachsen-Anhalt im März 2023: Welche Maßnahmen gelten?

Übersicht
02.03.2023

Corona-Regeln in Sachsen-Anhalt: Was gilt im März 2023?

Keine Maskenpflicht im Nahverkehr und keine Isolationspflicht mehr: Was gilt in Sachsen-Anhalt?
Foto: Roberto Pfeil, dpa (Symbolbild)

Sachsen-Anhalt galt als Vorreiter bei der Lockerung der Maskenpflicht im ÖPNV. Nun hat sich auch bei der Isolationspflicht etwas getan. Hier lesen Sie, welche Regeln im März 2023 gelten.

Seit dem 1. Oktober gelten neue Corona-Regeln in Deutschland. Das Ziel der Bundesregierung war es dabei vor allem, einem erneuten Anstieg der Infektionszahlen vorzubeugen und den Schutz von vulnerablen Gruppen im Herbst und Winter zu gewährleisten. Mittlerweile gibt es aber eine aktuelle Debatte um eine Ende der Pandemie und die Mitteilung der Bundesregierung, die Regeln weiter zu lockern.

Die aktuellen Corona-Regeln gelten vorerst bis zum 7. April 2023. Anschließend sollen sie komplett fallen, so die Bundesregierung.

Die Maßnahmen wurden in zwei Stufen unterteilt – die sogenannten "Winterreifen" und "Schneeketten". Letztere sollen in den einzelnen Bundesländern greifen, wenn sich die Lage verschärft und eine konkrete Gefahr für das Gesundheitssystem besteht. Teilweise sind die Regeln bundesweit festgelegt. Über manche Maßnahmen können die Länder allerdings selbst entscheiden.

Noch vor Bayern hat Sachsen-Anhalt etwa die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen im Nahverkehr abgeschafft, und zwar mit Auslaufen der 18. Corona-Landesverordnung am 7. Dezember. Welche Corona-Regeln im CDU-geführten Land im Osten gelten, lesen Sie hier im Überblick.

Video: ProSieben

Corona-Regeln Sachsen-Anhalt im März 2023: An welchen Orten gilt die Maskenpflicht?

Seit dem 1. Oktober gilt in Sachsen-Anhalt - wie auch bundesweit - ein Corona-Basisschutz, der zu Neujahr außerdem gelockert wurde. Seit Februar ist etwa die Pflicht zum Tragen einer Maske im Fernverkehr aufgehoben.

Ab 1. März werden die bundesweiten Regeln weiter gelockert. Das Bundeskabinett hat dazu die sogenannte "Erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung" beschlossen. Das heißt konkret: Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen müssen sich nicht mehr testen lassen, die Maskenpflicht entfällt für sie.

Lesen Sie dazu auch

Die einzige Maskenpflicht, die dann bis 7. April weiterhin greift, gilt für Besucher in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen.

Außerdem betont die Bundesregierung, dass das Hausrecht der Gesundheitseinrichtungen von dem Beschluss unberührt bleibe. Die Einrichtungen könnten nach den Begebenheiten vor Ort entscheiden, welche Schutzmaßnahmen insbesondere für die vulnerablen Gruppen notwendig sind.

Corona-Regeln im März 2023: Mögliche Maßnahmen und Verschärfungen in Sachsen-Anhalt

Damit die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur weiter gewährleistet werden kann, können die Bundesländer zusätzlich zu der bundesweit verschärften Maskenpflicht eigenständig weitere Corona-Maßnahmen einführen. Diese zusätzlichen Maßnahmen wären auch in Sachsen-Anhalt seit Oktober möglich:

  • Innenräume: Eine Maskenpflicht für medizinische oder FFP2-Masken könnte auch in Innenräumen eingeführt werden.
  • Veranstaltungen: Bei Veranstaltungen im Außenbereich können die Länder eine Maskenpflicht vorschreiben, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann. Zusätzlich ist eine Maskenpflicht ohne Ausnahmeregelung bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen möglich. Auch eine Personenobergrenze für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen kann eingeführt werden. Zudem kann ein Hygienekonzept gefordert werden
  • Restaurants, Bars, Kultur- und Freizeitbereich und Sport: Auch hier könnte eine Maskenpflicht gelten. Dabei soll es aber eine Ausnahme geben. Mit einem Testnachweis ist man von der Maskenpflicht ausgenommen. Die Länder können diese Ausnahme auf Personen ausweiten, die nachweisen können, dass sie frisch geimpft oder genesen sind.
  • Schulen und Kitas: Die Länder können eine Testpflicht an Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie eine Maskenpflicht in Schulen ab dem fünften Schuljahr vorschreiben.

Corona-Regeln in Sachsen Anhalt im März 2023: Maskenpflicht im ÖPNV

Seit dem 8. Dezember gilt in Sachsen-Anhalt keine Pflicht zum Tragen einer Nasen- und Mundbedeckung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mehr. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff führte damals zur Begründung die hohe Impfquote im eigenen Bundesland an. So seien 74 Prozent der Bevölkerung grundimmunisiert. Bei Menschen, die älter als 60 Jahre sind, seien es sogar 90 Prozent. Zudem liege der Anteil an Corona-Infizierten in Krankenhäusern derzeit bei unter drei Prozent. Andere Krankheitsbilder und Viren seien deutlich dominanter. Ähnlich argumentierte auch Bayern. Beibehalten bleibt die Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen.

Corona-Regeln Sachsen-Anhalt im März 2023: Quarantäne und Isolationspflicht aufgehoben

Seit 1. Februar ist in dem Bundesland die Isolationspflicht ausgelaufen. Das heißt: Sachsen-Anhalter, die mit dem Coronavirus infiziert sind, müssen seitdem nicht mehr zu Hause absondern.

Im Land gebe es eine gute Impfquote und eine Grundimmunität in der Bevölkerung, hieß es vom Gesundheitsministerium des Bundeslandes. Im Krankheitsfall sollten Menschen aber zu Hause bleiben und ihre Kontakte reduzieren.

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung