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Demonstration untersagt: Frankfurter Versammlungsbehörde verbietet Al-Kuds-Marsch

Demonstration untersagt

Frankfurter Versammlungsbehörde verbietet Al-Kuds-Marsch

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    Die Behörde sieht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Versammlung als offen sichtbares Zeichen des israelbezogenen Antisemitismus dient. (Archivfoto)
    Die Behörde sieht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Versammlung als offen sichtbares Zeichen des israelbezogenen Antisemitismus dient. (Archivfoto) Foto: Andreas Arnold/dpa

    Ein für Samstag (29.3.) angemeldeter Marsch durch Frankfurt/Main zum sogenannten Al-Kuds-Tag wird verboten. Das teilte die Versammlungsbehörde der Stadt mit. Die Entscheidung werde mit der «hohen Wahrscheinlichkeit» begründet, dass die Versammlung «als offen sichtbares Zeichen des israelbezogenen Antisemitismus diene» und die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet sei, hieß es.

    Angemeldet worden war demnach ein Demonstrationszug unter dem Motto «Stoppt den Krieg» mit 500 bis 1000 Teilnehmenden von 14.00 bis 17.00 Uhr.

    Hintergrund des Al-Kuds-Tags ist die Besetzung Ost-Jerusalems durch Israel während des Sechstagekrieges 1967. Al-Kuds ist der arabische Name für Jerusalem. Am Ende des muslimischen Fastenmonats Ramadan ruft Teheran zur Eroberung Jerusalems auf.

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