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Ein Jahr Teillegalisierung: Nach Cannabisgesetz: Neun Menschen aus Haft entlassen

Ein Jahr Teillegalisierung

Nach Cannabisgesetz: Neun Menschen aus Haft entlassen

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    In mehr als 1.300 Strafverfahren kam die Neuregelung von Cannabisbesitz zum Zuge. (Archivbild)
    In mehr als 1.300 Strafverfahren kam die Neuregelung von Cannabisbesitz zum Zuge. (Archivbild) Foto: Georg Wendt/dpa

    Im Zuge der Teillegalisierung von Cannabis vor rund einem Jahr sind in Hessen neun Menschen vorzeitig aus dem Gefängnis freigekommen. Das teilte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt auf Grundlage der letzten Erhebung am 24. Februar auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

    In Summe habe sich das Cannabisgesetz bislang auf 1.370 Strafverfahren ausgewirkt. Bei 959 sei die Strafe erlassen worden, in 411 Fällen erfolgte demnach eine Neufestsetzung der Strafe. Fälle, die derzeit noch von einer Staatsanwaltschaft oder dem Gericht zu prüfen sind oder in denen gegen die Neufestsetzung Rechtsmittel eingelegt wurden, sind nicht erfasst.

    Die Teillegalisierung von Cannabis zu Genusszwecken gilt seit April 2024. Seitdem ist das Kiffen für Volljährige erlaubt, allerdings nicht im direkten Umfeld beispielsweise von Schulen oder Spielplätzen. Erwachsene ab 18 Jahren dürfen bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen und mit sich führen. Seit Juli vergangenen Jahres dürfen außerdem Cannabis-Anbauvereine für den gemeinschaftlichen Anbau und die Weitergabe von Cannabis zugelassen werden.

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