Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Ex-Tennisprofi: Becker nun im Gefängnis mit niedrigerer Sicherheitsstufe

Ex-Tennisprofi
24.05.2022

Becker nun im Gefängnis mit niedrigerer Sicherheitsstufe

Der ehemalige Tennis-Profi Boreis Beckerwurde zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.
Foto: Frank Augstein/AP/dpa

Die ersten Wochen seiner Haft hat Boris Becker hinter sich - und vermutlich auch das Gefängnis mit den härtesten Umständen. Nun ist die verurteilte Tennislegende umgezogen.

Nach gut drei Wochen Haft ist der verurteilte Ex-Tennisprofi Boris Becker in Großbritannien in ein Gefängnis mit niedrigerer Sicherheitsstufe verlegt worden.

Der 54-Jährige sei am Montag in das Huntercombe-Gefängnis in Nuffield - rund 70 Kilometer westlich von London - gebracht worden, bestätigte Beckers Anwalt Christian-Oliver Moser der Deutschen Presse-Agentur. Zunächst hatten die Sender ARD und RTL darüber berichtet.

Man kann Mal-und Maurerkurse machen

Die ersten Wochen seiner Haftstrafe hatte Becker im Londoner Gefängnis Wandsworth abgesessen, das für Überfüllung, Gewalt und schlechte hygienische Zustände bekannt ist. Sein Anwalt wies kürzlich Gerüchte zurück, dass Becker sich im Wandsworth-Gefängnis über das Essen beschwert oder einen Notknopf gedrückt habe.

Das Huntercombe Prison, wo Becker sich nun aufhält, hat eine niedrigere Sicherheitsstufe und ist nach Angaben der britischen Regierung speziell für ausländische Männer vorgesehen, die Gefängnisstrafen zwischen drei und 30 Monaten absitzen müssen.

Rund 480 Männer sollen dort der Internetseite zufolge in Einzel- sowie Gemeinschaftszellen leben. Die Insassen sollen außerdem die Möglichkeit haben, sich weiterzubilden und Sport zu treiben. Auch Mal- und Maurerkurse werden angeboten.

Becker gehe es soweit gut, sagte sein englischer Anwalt, Giles Bark-Jones, am Dienstag der dpa, nachdem er seinen Mandanten am Vortag in dem Gefängnis besucht hatte. Er befinde sich derzeit in einem Flügel für Neuankömmlinge und werde voraussichtlich in der kommenden Woche in seine eigene Zelle verlegt.

Den offiziellen Informationen des Gefängnisses zufolge stehen in der ersten Woche in Huntercombe unter anderem Gespräche mit Experten zu mentaler Gesundheit und der möglichen persönlichen Entwicklung während der Haft an.

Becker wurde Ende April in London zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Er hatte seinen Insolvenzverwaltern Vermögenswerte in Millionenhöhe verschwiegen. Im zweiten Teil seiner Haftstrafe darf Becker auf Bewährung freigelassen werden.

Nach Ende seiner Haft könnte Becker theoretisch nach Deutschland abgeschoben werden. Das britische Innenministerium wollte auf Anfrage den individuellen Fall zwar nicht kommentieren, teilte jedoch mit: "Jeder ausländische Staatsbürger, der wegen einer Straftat zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird, kommt für eine Abschiebung zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Betracht."

Becker lebt zwar seit rund zehn Jahren in seiner Wahlheimat London, besitzt jedoch nicht die britische Staatsbürgerschaft.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.