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Fragen aus dem Arbeitsrecht: In welchen Fällen wird die Fahrtzeit zur Arbeit bezahlt?

Fragen aus dem Arbeitsrecht

In welchen Fällen wird die Fahrtzeit zur Arbeit bezahlt?

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    Fahrzeit wird unter bestimmten Voraussetzungen als Arbeitszeit angerechnet, zum Beispiel bei dienstlichen Aufträgen während der Fahrt.
    Fahrzeit wird unter bestimmten Voraussetzungen als Arbeitszeit angerechnet, zum Beispiel bei dienstlichen Aufträgen während der Fahrt. Foto: Mascha Brichta/dpa-tmn

    Sie pendeln täglich eine Stunde zur Arbeit und haben sich vielleicht schon gefragt, ob das nicht auch als Arbeitszeit angerechnet werden könnte? Oder sind Sie häufig im Außendienst unterwegs und müssen weite Strecken zurücklegen? In einigen Fällen kann die Fahrtzeit tatsächlich als Arbeitszeit gewertet werden. Aber wann genau trifft das zu?

    «Entscheidend ist zunächst die Frage, ob die Fahrzeit zur Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers gehört», so der Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck. Das ist zum Beispiel bei Berufen wie LKW-Fahrern, Bauarbeitern, die auf ständig wechselnden Baustellen arbeiten, oder Außendienstmitarbeitern oft der Fall.

    Für die meisten Arbeitnehmer mit einem festen Arbeitsplatz gilt jedoch: Die Anfahrt zur Arbeit, auch Wegezeit genannt, gehört nicht zur Arbeitszeit und wird in der Regel nicht bezahlt. Es gibt laut Bredereck aber Ausnahmen:

    In solchen Fällen kann die Fahrtzeit jedoch oft niedriger bezahlt werden als die normale Arbeitszeit. Wie genau das geregelt ist, hängt vom Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag ab. Der Mindestlohn muss jedoch immer gezahlt werden, so Bredereck.

    Alexander Bredereck ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.
    Alexander Bredereck ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Foto: Bredereck Willkomm Rechtsanwält/dpa-tmn
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