Französinnen dürfen nicht im Burkini ins Schwimmbad
Die Stadt Grenoble wollte Ganzkörper-Badeanzüge erlauben. Frankreichs oberstes Gericht verbietet das. Wie ist die Lage in Deutschland?
Der Plan ist ins Wasser gefallen: Burkinis bleiben in Bädern der französischen Stadt Grenoble verboten. Frankreichs Oberverwaltungsgericht hat am Dienstagabend untersagt, dass Musliminnen verhüllt schwimmen dürfen.
In der Stadt im Südosten Frankreichs hatte sich eine Gruppe gläubiger Mütter an den Bürgermeister gewandt. Sie wollten ihre Kinder ins Bad begleiten und dabei einen Burkini tragen. Das grüne Stadtoberhaupt Éric Piolle war offen für die Idee und überzeugte den Stadtrat, das an die Burka – sie dient im Islam der Ganzkörper-Verschleierung – angelehnte Kleidungsstück in den städtischen Bädern zuzulassen. Genauso übrigens wie das Baden „oben ohne“.
Frankreichs öffentlicher Dienst muss beim Burkini neutral bleiben
Die Entscheidung pro Burkini kippte ein örtliches Gericht, die von Piolle eingeschalteten obersten Richter Frankreichs bestätigten das Urteil nun. Ihre Begründung: Die Änderung der Bekleidungsvorschriften in Grenoble habe „religiöse Forderungen erfüllen“ wollen. Dabei handele es sich um eine „Verletzung des Prinzips der Neutralität des öffentlichen Dienstes“. Die Vollverschleierung mit Burka oder Niqab auf der Straße ist in Frankreich nicht erlaubt.
In Deutschland ist das Tragen eines Burkinis in öffentlichen Bädern nicht grundsätzlich untersagt. Im Jahr 2019 etwa hatte das Verfassungsgericht Rheinland-Pfalz ein Burkini-Verbot der Stadt Koblenz kassiert. Die Stadtverwaltung hatte den Ganzkörper-Schwimmanzug nur noch im Rahmen des Schwimmunterrichts für Schülerinnen erlauben wollen. Die Entscheidung verstoße gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot, urteilte das Gericht damals.
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