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Fund einer Toten: Leichenfund in Nordhessen - Obduktion entlastet 62-Jährigen

Fund einer Toten

Leichenfund in Nordhessen - Obduktion entlastet 62-Jährigen

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    Im Fall der tot in einem Waldstück in Söhrewald gefundenen Frau hat eine Obduktion keine Anhaltspunkte auf ein Verbrechen ergeben. Ein 62-Jähriger wurde deshalb aus der Untersuchungshaft entlassen. (Illustration)
    Im Fall der tot in einem Waldstück in Söhrewald gefundenen Frau hat eine Obduktion keine Anhaltspunkte auf ein Verbrechen ergeben. Ein 62-Jähriger wurde deshalb aus der Untersuchungshaft entlassen. (Illustration) Foto: Marijan Murat/dpa

    Nach dem Fund einer Toten in einem Waldstück im nordhessischen Söhrewald ist ein zunächst tatverdächtiger Mann wieder aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Der 62-Jährige galt zunächst als dringend verdächtig, die Frau in dem Waldstück mittels stumpfer Gewalt getötet zu haben. Doch die Ermittlungen hätten diesen Verdacht entkräftet, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft Kassel mit. Die Obduktion des Leichnams der Frau habe keine Anhaltspunkte für eine Gewalteinwirkung als Todesursache ergeben.

    Demnach war der Mann zwei Tage nach dem Fund der Toten selbst auf eine Polizeiwache gekommen und hatte sich einer Tat bezichtigt, die mutmaßlich zum Tod der Frau geführt habe. Zudem hätten auch Anhaltspunkte dafür vorgelegen, dass sich der Mann zum Zeitpunkt ihres Todes im Bereich des späteren Fundortes der Leiche aufgehalten habe.

    Neben den Ergebnissen der Obduktion habe ihn jedoch auch eine von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene toxikologische Untersuchung entlastet. Demnach konsumierte die Verstorbene vor ihrem Tod Betäubungsmittel. Das Institut der Rechtsmedizin habe in einer Vorabmitteilung erklärt, dass eine Drogenvergiftung mögliche Todesursache sein könnte.

    Die Kasseler Staatsanwaltschaft habe daraufhin bereits Ende vergangener Woche den Antrag auf Aufhebung des Untersuchungshaftbefehls gestellt, «da sich ein dringender Tatverdacht gegen den 62-Jährigen wegen eines vorsätzlichen Tötungsdeliktes zerschlagen hat», hieß es in der Mitteilung. Das zuständige Gericht habe auf Antrag der Staatsanwaltschaft den Haftbefehl gegen den 62-Jährigen aufgehoben, er sei bereits aus der Justizvollzugsanstalt entlassen worden.

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