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Gartenmüll, Möbelkauf & Co.: So sichern Sie Ladung im Auto und auf dem Anhänger richtig

Gartenmüll, Möbelkauf & Co.

So sichern Sie Ladung im Auto und auf dem Anhänger richtig

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    Ob Umzug oder Frühjahrsputz: Ungesicherte Ladung kann bei Vollbremsung zur Gefahr werden.
    Ob Umzug oder Frühjahrsputz: Ungesicherte Ladung kann bei Vollbremsung zur Gefahr werden. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/dpa-tmn

    Der Frühling ist da. Manche werden davon nicht müde, sondern emsig und bringen Haus, Hof und Garten auf Vordermann. Entrümpeln, Pflanzen kaufen, Gartenabfälle zur Müllkippe bringen oder der Kauf von neuen Möbeln stehen auf dem Plan.

    Wer Tische, Schränke, Blumentöpfe oder volle Müllsäcke mit Auto oder Anhänger transportieren will, ist besser vorsichtig und beachtet ein paar Tipps, rät der ADAC. Sonst wird es schnell unsicher und kann teuer werden: Es droht ein Verwarnungsgeld von 35 Euro. Bei Gefährdung sind es 60 Euro Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg. Bei einem Unfall erhöht es sich auf 75 Euro, einen Punkt gibt es auch hier. Wichtige Hinweise im Überblick:

    Wenn die Kofferraumklappe offen bleiben muss, gilt laut ADAC:

    Auch beim Anhänger ist die Gewichtsverteilung wichtig

    Falsch beladene Gespanne aus Pkw und Anhänger können schnell ins Schleudern geraten oder gar umkippen. Das zeigen Brems- und Ausweichtests des Verkehrsclubs.

    Bei der Beladung ist deshalb wichtig: Schwere Güter sollten leicht vor der Achse des Anhängers platziert werden. Auch sollte die maximal zulässige Stützlast unbedingt ausgeschöpft werden. Das sorge für eine gute Straßenlage und stabile Bremswirkung.

    Auf dem Anhänger muss das Transportgut so gesichert sein, dass es nicht verrutschen, umfallen, herunterfallen oder unnötigen Lärm verursachen kann. Auch hier rät der ADAC zu Spanngurten. Leichte Gartenabfälle sollten mit einem Netz bedeckt werden, damit nichts vom Anhänger herunter geweht werden kann.

    Wichtiger Blick aufs Gesamtgewicht

    Entscheidend ist immer, egal ob Auto oder Anhänger: Das zulässige Gesamtgewicht darf nicht überschritten werden. Ansonsten hat das negativen Einfluss auf das Fahrverhalten.

    Die Angaben zum zulässigen Gesamtgewicht stehen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Wer überlädt, riskiert Bußgelder von bis zu 235 Euro und ein Punkt in Flensburg.

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