Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Generalmobilmachung-Bedeutung: Was ist Generalmobilmachung?

Militär
02.06.2023

Was bedeutet eine Generalmobilmachung – und was ist eine Teilmobilmachung?

Derzeit ist laut dem Kreml keine Generalmobilmachung in Russland geplant.
Foto: Sergei Chirikov, dpa (Symbolbild)

Die Begriffe der Generalmobilmachung und der Teilmobilmachung spuken als Schreckgespenst rund um den Krieg in der Ukraine herum. Doch was bedeuten sie? Eine Erklärung.

Im Zuge des Krieges in der Ukraine fallen immer wieder die Begriffe Teilmobilmachung und Generalmobilmachung. Hintergrund ist, dass sich die ganze Welt fragt, ob Russlands Präsident Wladimir Putin eine Generalmobilmachung ausrufen könnte, um den Krieg in der Ukraine weiter zu eskalieren. Vor allem im Zuge der "Referenden" in der Ukraine wird das Thema nun heiß. Doch auch in anderen Ländern spielt der Begriff inmitten einer sicherheitspolitischen Zeitenwende bei der einen oder anderen Überlegung eine große Rolle. Eine Teilmobilmachung der russischen Streitkräfte hat Putin nun sogar ausgerufen. Wir erklären, was derartige Szenarien bedeuten.

Was bedeutet eine Teilmobilmachung?

Wer eine Generalmobilmachung verstehen will, der muss zunächst die Bedeutung einer Mobilmachung kennen. Mit dem Begriff wird die Vorbereitung von Streitkräften eines Staates auf einen bewaffneten Konflikt beschrieben. Zumeist handelt es sich um einen Verteidigungs- oder Angriffskrieg. Es ist die Rede davon, dass die Streitkräfte mobilisiert, also beweglich gemacht werden. Das bedeutet, dass die verfügbaren Soldatinnen und Soldaten ausgerüstet und auf einen Kampfeinsatz vorbereitet werden. Wenn sie mit Befehlen versehen wurden, verlassen sie ihre Friedensstandorte in Richtung der jeweiligen Einsatzorte.

Wenn es sich um eine Teilmobilmachung handelt, dann wird auch nur ein Teil der Streitkräfte mobilisiert. Es handelt sich um Reservisten und Personen, welche bereits in der Armee gedient haben, also bereits über einschlägige Vorerfahrung besitzen.

Video: dpa

Generalmobilmachung Bedeutung: Was ist eine Generalmobilmachung?

Die andere Option ist eine Generalmobilmachung, bei der alle verfügbaren Streitkräfte von Bodentruppen, der Luftwaffe und der Marine herangezogen werden. Für die Staaten gibt es die Möglichkeit, eine Generalmobilisierung verdeckt durchzuführen oder diese offen zu kommunizieren. Klar ist, dass hinter fast jeder Generalmobilmachung eine Kriegserklärung steckt. Heutzutage ist eine solche auch kaum zu verheimlichen.

Es können auch Teile der Truppe mobilisiert werden, welche nicht aktiv sind. Das bedeutet, dass auch Reservisten eingezogen werden und sich für einen Kampfeinsatz vorbereiten müssen. Reservisten sind zumeist vor allem volljährige Männer, die noch nicht den Status eines Seniors innehaben.

Brisant ist, dass bei einer Generalmobilmachung auch unerfahrene Menschen in bewaffnete Konflikte geworfen werden. Das betrifft Menschen, die nur einen Grundwehrdienst geleistet haben und längst anderen Berufen nachgehen, können damit von einem auf den anderen Tag in einen bewaffneten Konflikt hineingezogen werden. Es kann aber auch Männer betreffen, die noch gar keine Erfahrung an der Waffe besitzen.

Lesen Sie dazu auch

Generalmobilmachung in der Ukraine als Beispiel

Nach dem Beginn des Angriffskrieges vonseiten Russlands reagierte die Ukraine mit der jüngsten Generalmobilmachung. Wenige Tage nach Kriegsbeginn wurde diese angeordnet, was bedeutete, dass alle männlichen Ukrainer zwischen 18 und 60 Jahren das Land nicht mehr verlassen durften. Stattdessen mussten sie sich bei ihrer jeweiligen Verwaltung melden, um für die Verteidigung der Ukraine vorbereitet zu werden.

Generalmobilmachung – was ist das? Historische Beispiele

Die letzte Flut an Generalmobilmachungen hatte es im Zuge des Zweiten Weltkrieges gegeben. Doch auch danach spielte der Begriff weiter eine wichtige Rolle in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR). Da die Staaten am Rande der Konfliktparteien Russland und USA im Kalten Krieg lagen, kam ihnen eine zentrale geopolitische Bedeutung zu. Daher wurden Systeme entwickelt, durch welche die Streitkräfte im Ernstfall so schnell wie möglich mobilisiert werden sollten.

In der DDR wurden die Männer früh durch eine "Wehrerziehung" und in "Betriebskampfgruppen" fit gemacht. In der BRD gab es sogar Code-Wörter, bei deren Nennung im Fernsehen oder im Radio sofort die jeweiligen Kasernen aufgesucht werden sollten. Eines davon soll "Blauer Affe" gelautet haben.

Video: dpa

Wäre eine Generalmobilisierung in Deutschland heute möglich?

Wenn Deutschland angegriffen werden sollte, dann tritt die Wehrpflicht wieder in Kraft. Eine Generalmobilmachung in Deutschland ist im Ernstfall möglich, allerdings kann niemand zum Dienst an der Waffe verpflichtet werden. Wer einen solchen verweigert, müsste andere zivile Aufgaben übernehmen.