Pornhub, Youporn und Co. drohen Sperren
Frei zugänglichen Porno-Websiten wie Pornhub, Youporn und xHamster sollen gegen das deutsche Jugendschutzgesetz verstoßen, verfügt ein Gericht. Ihnen könnte die Schließung drohen.
Im Internet an Pornografie zu kommen, ist leicht – zu leicht, findet das Verwaltungsgericht in Düsseldorf. Weil Jugendliche und Kinder problemlos an die Inhalte kommen können, soll den frei zugänglichen Porno-Websites mit Sitz in Zypern ein Riegel vorgeschoben werden. Davon sind auch die Plattformen Pornhub, Youporn und xHamster betroffen.
Die 27. Kammer des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts gab damit der Landesanstalt für Medien NRW Recht. Die hatte die frei zugänglichen Inhalte entsprechender Anbieter beanstandet und ihnen untersagt, ihre Angebote in Deutschland weiter zu verbreiten.
Sperre für Pornhub, Youporn, xHamster und Co.? Antrag der Pornoanbieter abgelehnt
Die Porno-Anbieter in Zypern beantragten dagegen vorläufigen Rechtsschutz, den das Verwaltungsgericht aber nicht zuließ. Das Gericht argumentierte damit, dass der Jugendschutz durch die frei zugängliche Pornografie „ernsthaft und schwerwiegend“ gefährdet sei. Dass die Internetseiten vom EU-Ausland aus betrieben werden, schließt nicht aus, dass der deutsche Jugendmedienschutz anwendbar sei. Die Neufassung des Staatsvertrags zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland vom 21. April 2020 stelle ausdrücklich klar, dass der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) auch in solchen Fällen Anwendung finde.
Die Porno-Anbieter müssten sicherstellen, dass nur Erwachsene Zugang zu solchen Inhalten erhielten.
Gericht: Herkunftslandprinzip gilt nicht
In einem der Verfahren hatte der Mindgeek Einwände vorgebracht. Der Konzern betreibt unter anderem die Marken YouPorn, Pornhub, RedTube, Mydirtyhobby. Die Düsseldorfer Richter urteilten: Sein Antrag sei zulässig, aber unbegründet. Die Rechtsnorm beziehe Auslandssachverhalte ausdrücklich mit ein. Zudem sei die Landesmedienanstalt zuständig, habe damit eine Ermächtigungsgrundlage. Das Verfahren sei weiterhin gültig, da es weder gegen nationales Verwaltungsrecht noch das internationale Völkerrecht oder Rechte der Europäischen Union verstoße.
Porno-Seiten: Vollständige Sperrung droht
Bereits im April 2020 hatten die Landesmedienanstalten einer Reihe von Pornoanbietern mit der Schließung gedroht, wenn die Missachtung des Jugendschutzes nicht aufhört. Die Sperrung kann die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten beschließen, die übergeordnete Instanz.
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