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Gesetzliche Vorgaben: Arbeitszeitkonto: Wo die Flexibilität Grenzen hat

Gesetzliche Vorgaben

Arbeitszeitkonto: Wo die Flexibilität Grenzen hat

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    Auch wenn ein Arbeitszeitkonto flexiblere Einsatzzeiten möglich macht: Gesetze zum Schutz von Beschäftigten dürfen nicht übergangen werden.
    Auch wenn ein Arbeitszeitkonto flexiblere Einsatzzeiten möglich macht: Gesetze zum Schutz von Beschäftigten dürfen nicht übergangen werden. Foto: Jens Schierenbeck/dpa-tmn

    Arbeitszeitkonten ermöglichen flexible Arbeitszeiten: Aber auch dann sind die Gesetze zum Schutz der Beschäftigten einzuhalten. Dies gelte vor allem für das Arbeitszeitgesetz, sagt Till Bender von der Rechtsschutz GmbH des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) in Frankfurt am Main.

    Danach beträgt die tägliche Höchstarbeitszeit acht Stunden. Sie lasse sich auf bis zu zehn Stunden verlängern, wenn im Schnitt von sechs Monaten oder 24 Wochen die Acht-Stunden-Grenze eingehalten wird. Zwischen zwei Arbeitstagen müsse zudem eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden liegen. Wöchentlich dürften maximal 48 Stunden bei einer Sechs-Tage-Woche gearbeitet werden.

    Minusstunden: Mindestlohn muss eingehalten werden

    Auch das Mindestlohngesetz spielt laut Bender eine wichtige Rolle und dürfe nicht durch das Arbeitszeitkonto unterlaufen werden. «Wenn zum Beispiel Minusstunden aufgebaut werden, darf das am Ende nicht dazu führen, dass das Gehalt unter den Mindestlohn fällt», so Bender.

    Ebenfalls von Relevanz ist das Sozialrecht (SGB IV): Es ist untersagt, Arbeitszeitkonten dafür zu nutzen, um Sozialversicherungsbeiträge zu umgehen. Außerdem müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass sie langfristig angesparte Guthaben insolvenzsicher verwalten.

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