Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Großbritannien: Fall Archie: Eltern scheitern vor dem höchsten britischen Gericht

Großbritannien
02.08.2022

Fall Archie: Eltern scheitern vor dem höchsten britischen Gericht

Paul Battersbee und Hollie Dance, die Eltern von Archie Battersbee.
Foto: Victoria Jones, PA Wire/dpa

Seit Monaten liegt der zwölfjährige Archie im Koma. Die Ärzte wollen die Geräte abschalten, die Eltern kämpfen dagegen – letztendlich jedoch vergeblich.

Es gibt im Internet viele Fotos von Archie Battersbee. Die einen zeigen einen fröhlichen blonden Jungen an der Grenze zwischen Kind und Teenager: grinsend im Auto mit seiner Mutter, stolz mit einem Leichtathletik-Pokal, typische Bilder, wie man sie von den meisten Kindern kennt. Auf den anderen Fotos sieht man Archie in einem Krankenhausbett. Neben seinem Gesicht liegen Kuscheltiere, ein Schlauch in der Nase versorgt ihn mit Sauerstoff, über einen anderen wird er künstlich ernährt. Archie Battersbee wirkt, als er würde er schlafen. Doch der zwölfjährige Junge aus England liegt seit Monaten im Koma.

Anfang April hatte Archies Mutter, Hollie Dance, ihren Sohn bewusstlos in seinem Zimmer gefunden, mit einer Schlinge um den Hals. Dance glaubt, dass Archie an einer Internet-Mutprobe teilnehmen wollte, der "Blackout Challenge", bei der Kinder und Jugendliche sich selbst die Luft abschnüren und dabei filmen.

Eltern von Archie Battersbee wenden sich an den Supreme Court

Archie ist seit dem Vorfall nicht mehr aufgewacht, Ende Mai wurde er für hirntot erklärt. Die Ärztinnen und Ärzte im Royal Hospital in London, wo der Junge behandelt wird, plädieren seit Wochen dafür, die Geräte abzuschalten, die ihn beatmen und ernähren. Archies Eltern jedoch kämpfen vor Gericht darum, die lebenserhaltenden Maßnahmen zu verlängern. Hollie Dance, die Mutter, hat mehrfach betont, ihr Sohn brauche mehr Zeit, um sich zu erholen. Er habe einmal ihre Hand gedrückt, sie wisse, dass er "noch da" sei. "Es liegt an Gott zu entscheiden, was mit Archie geschehen soll. Dazu gehört auch, ob, wann und wie er stirbt", betonte Dance, eine gläubige Christin.

Bereits Mitte Juni hat ein Gericht entschieden, die Geräte nicht länger laufen zu lassen. Dance und ihr Mann Paul Battersbee gingen in Berufung und wandten sich an die Vereinten Nationen, um Aufschub zu erhalten. Am Dienstag sollten die lebenserhaltenden Maßnahmen ausgesetzt werden. Kurz zuvor brachten die Eltern den Fall noch vor das höchste britische Gericht, den Supreme Court. Doch auch dort wurde er abgewiesen. Das Krankenhaus kann nun die Geräte abschalten. Nach Angaben von Archies Mutter Dance soll es am Mittwoch um 11 Uhr Ortszeit so weit sein - die Zeit, um den Fall noch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen, reiche voraussichtlich nicht aus.

Der Fall von Archie Battersbee erinnert an ähnliche Fälle aus Großbritannien, die ebenfalls vor Gericht verhandelt wurden: Die Eltern des kleinen Alfie Evans kämpften ein halbes Jahr lang dafür, dass ihr Säugling am Leben gehalten wird. Nachdem die Geräte im Frühsommer 2018 abgestellt worden waren, bezichtigte Alfies Vater mehrere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Krankenhauses in Liverpool, in dem sein Sohn behandelt worden war, des Mordes – zog seinen Vorwurf später aber wieder zurück. Die Eltern von Charlie Gard waren 2017 bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gezogen, um eine Fortsetzung der lebenserhaltenden Maßnahmen für ihren zehn Monate alten Sohn zu erstreiten. Der Säugling litt an einer tödlich verlaufenden Erbkrankheit, die seine Organe langsam absterben ließ. Im Sommer 2017 stellten die Ärzte die Geräte ab.

Fall Archie Battersbee erinnert an andere Fälle aus Großbritannien

Der Fall des Säuglings Charlie Gard fand weltweit Beachtung – weil die britischen und später die Straßburger Richterinnen und Richter die großen Fragen verhandelten: Wer weiß, was besser für ein Kind ist: die Eltern oder das Gericht? Und: Wer darf entscheiden, wann ein Leben beendet wird?

In der Regel entscheiden das – insofern es keine Patientenverfügung gibt – Angehörige und Ärzte gemeinsam. Auch in Großbritannien werden die allermeisten Entscheidungen, die lebenserhaltenden Geräte abzuschalten, so getroffen. Wenn beide Seiten nicht einer Meinung sind, landet ein Fall vor Gericht, so wie der von Archie Battersbee. Geht es um Kinder, berufen sich die Richterinnen und Richter in Großbritannien bei Fällen dieser Art in Anlehnung an die UN-Kinderrechtskonvention auf das Kindeswohl, was dazu führt, dass sie in ihrem Urteil meist eher der medizinischen Sicht und nicht dem Willen der Eltern folgen. Auch im Fall Archie Battersbee verwiesen die Richter darauf, dass ein Abschalten der Geräte "im besten Sinne" des Jungen sei – denn es erspare ihm weiteres Leiden.

In Deutschland ist die juristische Lage ein wenig anders: In der Bundesrepublik ist das Recht auf Leben in Artikel 2 des Grundgesetzes besonders geschützt. Kommt ein Fall vor Gericht, votieren Richterinnen und Richter deshalb deutlich öfter für lebenserhaltende Maßnahmen, sollte es zumindest eine kleine Aussicht auf Besserung geben. Das gilt jedoch nicht in Fällen, in denen es um Menschen geht, die bereits – so wie Archie Battersbee – für hirntot erklärt wurden.

In Großbritannien sucht man mittlerweile nach Wegen, wie solche hitzigen Rechtsstreitigkeiten ganz vermieden werden können. Lady Ilora Finlay, Ärztin und Abgeordnete des Oberhauses, sagte dem britischen Sender Times Radio, die Regierung lote aktuell Alternativen aus, etwa eine unabhängige Mediation zwischen dem Krankenhaus und den Angehörigen. Denn ein Prozess würde diese tragischen Fälle oft noch tragischer machen. "Wenn sich beide Seiten wie Gegner gegenüberstehen, dann hilft das niemandem."

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.