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Handball-Prozess: Fall Fuhr: Kommission kritisiert Gerichtsentscheidung

Handball-Prozess

Fall Fuhr: Kommission kritisiert Gerichtsentscheidung

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    Die vom DHB eingesetzte Kommission kritisiert das Gerichtsurteil im Fall André Fuhr.
    Die vom DHB eingesetzte Kommission kritisiert das Gerichtsurteil im Fall André Fuhr. Foto: Marco Wolf/wolf-sportfoto/dpa

    Nach der juristischen Niederlage des Deutschen Handballbundes (DHB) im Fall des ehemaligen Trainers André Fuhr hat die eingesetzte unabhängige Kommission die Entscheidung des Landgerichtes Dortmund deutlich kritisiert. Nach dem Urteil stünden zukünftige Aufarbeitungsprozesse im Sport nun auf «extrem wackeligen Beinen», auch wenn das Gericht von einer Einzelfallentscheidung spreche.

    «Es besteht somit dringender Bedarf, Aufarbeitung im Sport rechtlich und organisatorisch zu regeln», hieß es in einer Mitteilung. Im Hinblick auf das vom Bundesministerium des Inneren geplante Unabhängige Zentrum für Safe Sport werde deutlich, dass eine «solche externe Clearingstelle im Sport dringend» nötig sei.

    Das Gericht war in einem einstweiligen Verfügungsverfahren zu dem Urteil gekommen, dass der DHB die Arbeit der unabhängigen Kommission beenden muss, und bestätigte damit das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm aus dem Juli. Im Hauptsacheverfahren entschied das Gericht, dass im Rahmen der Trainerordnung des DHB ein Disziplinarverfahren einzuleiten sei.

    Kritik von vielen Seiten

    Für die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, hat das Dortmund-Urteil eine «fatale Signalwirkung». Es verunsichere Sportvereine, die «sich heute vor der Herausforderung sehen, berichtete Fälle von psychischer oder auch sexualisierter Gewalt in der Vergangenheit aufzuarbeiten». Vereine könnten nur dann künftig ihre Sportlerinnen und Sportler besser vor sexuellen Übergriffen und Grenzverletzungen schützen, «wenn Prozesse der Aufarbeitung im erforderlichen vertraulichen Rahmen unter Einbezug externer Expertise möglich gemacht werden dürfen», schrieb Claus.

    Fuhr hatte sich dagegen gewehrt, dass der DHB zur Aufarbeitung von Vorwürfen zahlreicher Spielerinnen eine externe Kommission eingesetzt hatte. Die Spielerinnen werfen dem 53-Jährigen Machtmissbrauch und emotionale Gewalt vor. Nach Bekanntwerden der Anschuldigungen durch die Nationalspielerinnen Mia Zschocke und Amelie Berger im September 2022 hatten sich Borussia Dortmund und der DHB, bei dem Fuhr die U20 trainiert hatte, von ihm getrennt.

    Kommission will trotz Gerichtsentscheid Aufarbeitung zu Ende bringen

    Für die sechs Mitglieder der Aufarbeitungskommission nahmen das jüngste Urteil mit «großer Enttäuschung» zur Kenntnis, denn möglicherweise könnten eineinhalb Jahre Arbeit und Gespräche mit insgesamt rund 50 Personen umsonst sein. «Es bedeutet auch, dass die angehörten Personen womöglich den Eindruck bekommen, sie hätten ihre Erfahrungen ins Leere berichtet», hieß es. Die Kommission wolle den Aufarbeitungsprozess zu Ende bringen.

    Vor dem Urteil hatten Beobachter von einer möglichen Signalwirkung für andere Sportverbände in ähnlichen Fällen gesprochen. Die Vorsitzende des Verfahrens verwies aber ausdrücklich auf eine Einzelfallentscheidung, von der nichts auf andere Fälle abzuleiten sei. Im konkreten Fall sei für das Urteil mit ausschlaggebend gewesen, dass Fuhr zu den Vorwürfen nicht befragt worden sei. Das hatte der Coach wiederholt beklagt.

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