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  3. Impfstatus mit Johnson & Johnson Bayern: Wer als geboostert gilt

Corona
01.02.2022

Impfstatus mit Johnson & Johnson in Bayern: Wer gilt als geboostert?

Wer mit Johnson & Johnson geimpft wurde, braucht in Bayern zwei zusätzliche Spritzen mit einem mRNA-Impfstoff.
Foto: Daniel Karmann, dpa

Ab wann gelten mit Johnson & Johnson Geimpfte als geboostert? Und was ist mit doppelt Geimpften, die eine Durchbruchinfektion durchgemacht haben? Das gilt nun in Bayern.

Wer in Bayern als geboostert gelten möchte, muss sich im Regelfall ein drittes Mal impfen lassen. Aber auch andere gelten als geboostert, selbst wenn sie keine dritte Impfung erhalten haben. In Deutschland gelten aber je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen zum Booster-Status. Was gilt in Bayern für mit Johnson & Johnson Geimpfte oder für Menschen, die trotz doppelter Impfung mit einem mRNA-Impfstoff an Corona erkrankt sind?

Auffrischungsimpfung in Bayern: Wann gilt man mit Johnson & Johnson als geboostert?

Wer mit Johnson & Johnson geimpft wurde, muss sich zwei weitere Male spritzen lassen, um in Bayern als geboostert zu gelten. Die zweite und die dritte Impfung müssen mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Das heißt, die Zweit- und Drittimpfung muss entweder mit dem Impfstoff von Biontech erfolgen oder mit dem von Moderna. Die STIKO empfiehlt eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff in einem Mindestabstand von drei Monaten zur letzten Impfung.

Video: AFP

Genesene können teilweise auch als geboostert gelten

Auch zweifach Geimpfte gelten in Bayern teilweise als geboostert: Wer sich beispielsweise trotz doppelter Impfung infiziert hat, gilt nach der Genesung automatisch als geboostert.

Booster-Status in Bayern: Wer gilt als geboostert?

  • geimpft, geimpft, geboostert
  • genesen, geimpft, geimpft
  • geimpft, genesen, geimpft
  • geimpft, geimpft, genesen

Nur wer geboostert ist, bekommt in Bayern ohne Test Zutritt zu bestimmten Einrichtungen. Wer beispielsweise in eine Sauna oder in ein Hallenbad will, muss geboostert sein oder einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen. Gleiches gilt für Sport- und Kulturveranstaltungen. Anders als in anderen Bundesländern gilt die 2G-Plus-Regelung in Bayern nicht für Hotels und Gaststätten. Hier gilt weiterhin 2G.

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