Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Italien: Corona-Regeln bei Einreise und im Urlaub

Italien-Reise
05.01.2022

Corona-Regeln in Italien: Was bei der Einreise zu beachten ist – Quarantäne nur in Ausnahmefällen nötig

Beim Urlaub und bei der Einreise nach Italien müssen einige Corona-Regeln beachtet werden.
Foto: Riccardo De Luca, dpa (Archivbild)

Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen, Abstandsregeln - welche Corona-Regeln gelten in Italien? Wir bieten einen Überblick über die Maßnahmen im beliebten Urlaubsland.

Italien ist gerade von Deutschland aus immer eine Reise wert - dank der relativ kurzen Distanz und der sommerlichen Temperaturen. Doch in der Corona-Pandemie sind Touren ins Ausland immer mit besonderen Maßnahmen verbunden. Auf welche Corona-Regeln muss man sich in Italien bei Einreise und Urlaub einstellen?

Corona-Regeln in Italien: Mit EU-Zertifikat bei Einreise keine Quarantänepflicht

Wer aus Deutschland einreist, muss unabhängig von seinem Impfstatus einen maximal 48 Stunden alten PCR-Test oder einen bis zu 24 Stunden alten Antigentest vorweisen. Ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren.

Personen ab 18 Jahren, die nicht geimpft oder genesen sind, haben sich zudem für fünf Tage in Quarantäne zu begeben. An dessen Ende muss ein erneuter PCR- oder Antigentest stehen. Minderjährige sind davon befreit, wenn sie mit einem geimpften oder genesenen Elternteil reisen, das sich nicht isolieren muss. Alle geimpften oder genesenen Erwachsenen können sich mit dem Covid-Zertifikat von der Quarantänepflicht befreiten, dieses kann ausgedruckt oder in digitaler Form vorgelegt werden. Alternativ genügt auch ein Nachweis - etwa der gelbe Impfausweis - in italienischer, englischer, französischer oder spanischer Sprache.

Verpflichtend muss die Reise über ein Online-Formular angemeldet werden. Laut Auswärtigem Amt darf nur bei technischen Problemen, die eine solche Anmeldung unmöglich machen, eine Einreiseerklärung in italienischer Sprache auf Papier vorgelegt werden - hier steht auch eine englische Version zur Verfügung, die aber nur als Übersetzungshilfe genutzt werden kann.

Bei Einreisen per Flugzeug, Schiff, Bus oder Fähre muss vor dem Start auch eine Selbsterklärung ausgefüllt werden, die auch in deutscher Sprache zur Verfügung steht.

Corona-Maßnahmen in Italien: Durchreise binnen 36 Stunden ohne Einschränkungen möglich

Möglich ist eine Durchreise mit dem eigenen Pkw aus einem der EU- oder Schengen-Staaten, bei der der Aufenthalt in Italien nicht länger als 36 Stunden dauert. Hierfür gelten keinerlei Einschränkungen und es besteht keine Testpflicht.

Lesen Sie dazu auch

Bei einem längeren Aufenthalt in Italien sind die geltenden Beschränkungen zu beachten. In Italien sind Personen über zwölf Jahren dazu verpflichtet, den „Green Pass“ - ein Pendant zum Covid-Zertifikat der EU - bei sich zu führen, wenn sie interregionale Reisen per Flugzeug, Bahn, Schiff oder Bus unternehmen. Mittlerweile wird dieser Nachweis auch im ÖPNV oder in Hotels gefordert. Ab 10. Januar wird auf Inlandsflügen, in Langstreckenbussen, in der Bahn und im ÖPNV auf 2G umgestellt. Gleiches gilt für internationale Fährverbindungen.

Hierfür gibt es den sogenannten „Super Green Pass“, der nur Geimpften und Genesenen zusteht. Der ist für alle Personen ab zwölf Jahren etwa Voraussetzung, um im Innenbereich von Bars oder Restaurants - ab 10. Januar auch im Außenbereich - speisen zu können, ins Museum, ins Kino, ins Theater oder ins Stadion zu gehen oder eine Veranstaltung zu besuchen. In den Räumlichkeiten dürfen keine Speisen und Getränke verzehrt werden. 2G greift auch bei Hochzeiten und Familienfesten. Ein „Green Pass“ ist nur noch bis neun Monate nach der letzten Impfung gültig, ab 1. Februar sogar nur noch sechs Monate.

An allen genannten Orten gilt auch eine FFP2-Maskenpflicht. Zudem ist ein Abstand zwischen einem und zwei Metern zu beachten.

Auch im Freien muss mittlerweile eine Maske getragen werden. Ist der Mindestabstand nicht einzuhalten, wird die FFP2-Maske zur Pflicht.

Grundsätzlich befreit von der Maskenpflicht sind in Italien Kinder unter sechs Jahren und Personen mit Behinderungen - eventuell auch deren Begleiter, sollte die Maske die Kommunikation zwischen beiden Personen unmöglich machen.

Video: SAT.1

Corona-Regeln in Italien: Kapazitätsgrenzen für Sportveranstaltungen und Diskotheken

Einschränkungen gibt es bei den öffentlichen Nahverkehrsmitteln, die lediglich zu 80 Prozent ausgelastet werden dürfen. Bei Sportveranstaltungen gilt folgende Regelung: Im Freien dürfen 75 Prozent der Zuschauerplätze besetzt werden, im Innenbereich sind es 60 Prozent.

In der Gastronomie sind in Innenräumen an einem Tisch höchstens sechs Personen erlaubt, die nicht zum selben Haushalt gehören. Sitzen Personen aus höchstens zwei Haushalten am selben Tisch, gibt es keine Einschränkungen hinsichtlich ihrer Anzahl.

Diskotheken, Tanzlokale und ähnliche Einrichtungen bleiben vorerst geschlossen. Feste, Konzerte und Versammlungen sind auch im Freien untersagt.

In besonders betroffenen Regionen können weitere Maßnahmen ergriffen werden, etwa auch eine Ausgangssperre ab 20 Uhr.

Corona-Regeln gelten in Italien auch beim Autofahren

Vorgaben gibt es hinsichtlich der Sitzordnung in Pkw. So sind hier im Grunde maximal drei Personen zugelassen, die nicht demselben Haushalt angehören. Dann gilt die Maskenpflicht für alle Insassen - außer das Fahrzeug verfügt über eine Trennvorrichtung zwischen den Sitzreihen, wie es etwa bei Taxis der Fall sein kann.

Der Beifahrersitz muss frei bleiben, gleiches gilt für den mittleren Platz auf der Rückbank, sodass lediglich hinter dem Steuer und auf den äußeren Sitzen hinten gesessen werden darf. Besitzt das genutzte Fahrzeug mehr als zwei Sitzreihen, dürfen auf jeder weiteren Rückbank ebenfalls die beiden Fensterplätze belegt werden.

Bei Verstößen sind nach „ADAC“-Informationen Strafen zwischen 400 und 3000 Euro möglich. Zudem kann die Weiterfahrt verweigert werden.

Ehegatten, Personen aus demselben Haushalt und Personen, die gewöhnlich miteinander verkehren, können sich ohne Einschränkungen zusammen in einem Pkw niederlassen. Es muss also weder ein Mund-Nasen-Schutz getragen noch auf Abstände geachtet werden.

Grundsätzlich stuft die Regierung die italienischen Regionen in vier Risikostufen ein. Von Weiß (minimal) über Gelb und Orange bis zu Rot (maximal). Zur Eindämmung der Pandemie gelten bei jeder Hochstufung stärkere Einschränkungen. In orangen oder roten Regionen muss bei Reisen der „Green Pass“ mitgeführt werden. Ausnahmen gelten nur, wenn die Fahrt aus beruflichen, gesundheitlichen oder dringenden Gründen unternommen wird.

Da Italien aus deutscher Sicht wieder zum Hochrisikogebiet erklärt wurde, müssen alle Reiserückkehrer eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen und zudem einen Nachweis über Impfung, Genesung oder einen negativen Test vorweisen. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss sich anschließend für zehn Tage in Quarantäne begeben - diese kann frühestens nach fünf Tagen durch Freitestung beendet werden. Kinder brauchen keinen Test zu machen, müssen sich aber für fünf Tage isolieren.

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung