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Justiz
13.06.2022

Frankreich streitet über den Burkini

In der Stadt Grenoble hatte sich ein Zusammenschluss von Müttern gebildet, die ihre Kinder ins Bad begleiten und dabei einen Burkini tragen wollten.
Foto: Rolf Haid, dpa (Symbolbild)

Soll es muslimischen Frauen in Grenoble erlaubt sein, ihren Körper in öffentlichen Schwimmbädern ganz zu bedecken? Darüber entscheidet nun das oberste Verwaltungsgericht.

Es ist nur ein Stück Stoff, wenn auch ein verhältnismäßig großes – und die Zahl der Frauen, die es tragen, ist in Frankreich äußerst überschaubar. Dennoch diskutiert das Land gerade wieder heftig darüber, ob es Muslima erlaubt sein soll, in öffentlichen Schwimmbädern einen Burkini zu tragen – eine Badebekleidung also, die den ganzen Körper bedeckt. An diesem Dienstag geht der Streit in eine neue Runde, wenn sich der Staatsrat, das oberste französische Verwaltungsgericht, dazu äußert.

Vorangegangen war dem der Wunsch des Bürgermeisters von Grenoble, Éric Piolle, den Burkini in den Schwimmanstalten seiner Stadt ebenso zuzulassen wie das Baden mit blanker Brust für Frauen. „Oben ohne“ schwimmen zu gehen, ist in Frankreich ungewöhnlich, wurde aber in diesem Fall nicht weiter kommentiert. Ganz anders als die Erlaubnis des Ganzkörperbadeanzugs.

Zunächst war das Baden mit Burkini in Grenoble erlaubt worden

Piolle begründete seinen Vorstoß mit der „Freiheit, sich zu bekleiden oder zu entkleiden, im Respekt der Hygiene und der Sicherheit“. Ob sich die Menschen beim Baden aus religiösen Gründen oder zum Schutz vor der Sonne bedeckten, „das geht uns nichts an“, sagte der 49-Jährige, der 2014 zum ersten grünen Bürgermeister einer größeren französischen Stadt gewählt wurde. Der Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen, so sein Standpunkt, müsse für alle gewährleistet sein.

In Grenoble hatte sich ein Zusammenschluss von Müttern gebildet, die ihre Kinder ins Bad begleiten und dabei einen Burkini tragen wollten. Sie waren auf offene Ohren bei Piolle gestoßen. Nach einer hitzigen Debatte im Stadtrat Mitte Mai stimmte dieser schließlich mit einer knappen Mehrheit für die Erlaubnis, sich im Schwimmbad zu ver- oder zu enthüllen. Zu diesem Zeitpunkt war das Thema aber bereits so stark politisch aufgeladen und zu einem landesweit diskutierten Problem geworden, dass eine Welle empörter Reaktionen folgte.

Der Vorwurf an den Bürgermeister von Grenoble: Er fördere die Islamisierung

Piolle wurde vorgeworfen, die Islamisierung der Gesellschaft voranzutreiben und Frauenrechte mit Füßen zu treten – Muslima würden ja oft zur Verhüllung gezwungen. Das grüne Stadtoberhaupt mache sich zum Gehilfen „einer totalitären und radikalen Ideologie“, hieß es in einer Petition, die gestartet wurde.

Und es ging weiter: Der konservative Präsident der zuständigen Region Auvergne-Rhône-Alpes, Laurent Wauquiez, kündigte an, sämtliche Subventionen für Grenoble einzustellen, um „die Unterwerfung unter den Islamismus mit keinem Cent zu finanzieren“. Innenminister Gérald Darmanin wies den zuständigen Präfekten an, vor dem Verwaltungsgericht eine Aussetzung der neuen Regelung zu erwirken. Sie wurde gekippt. Daraufhin rief die Stadtverwaltung von Grenoble den Staatsrat an, der in letzter Instanz entscheiden soll.

Kirche und Staat sind strikt getrennt – aber wie ist Auslegungssache

Zwar sieht in Frankreich ein Laizismus-Gesetz aus dem Jahr 1905 die strikte Trennung von Staat und Religion vor. Doch es wird verschieden ausgelegt: Die einen sehen darin das Verbot, religiöse Symbole in der Öffentlichkeit zu zeigen; die anderen die Freiheit, dies zu tun, ohne dass sich der Staat einzumischen habe. Während das Tragen von Kippa und Kreuz kaum infrage gestellt wird, kommt es regelmäßig zu Debatten um die Verschleierung muslimischer Frauen. 1994 etwa trat ein Gesetz in Kraft, das in Schulen nur noch diskrete religiöse Symbole erlaubte. Zehn Jahre später folgte das Kopftuch-Verbot in Schulen. Seit 2019 ist die Vollverschleierung in der Öffentlichkeit mit einer Burka oder einem Nikab nicht mehr erlaubt.

Streit um den Burkini gab es vor allem im Jahr 2016, als mehrere Städte an der Côte d’Azur Verbote erließen, die der Staatsrat später wieder kassierte. Angesichts der nun aufflammenden Debatte schüttelt man in der bretonischen Stadt Rennes den Kopf: Dort wurde 2018 die Badeordnung in städtischen Anstalten einfach so verfasst, dass sie nur das Tragen von spezieller und sauberer Schwimmkleidung vorsieht – egal, wie viel vom Körper verdeckt wird. Damit ist der Burkini erlaubt. Dennoch trägt ihn kaum eine Frau in Rennes.

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