Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Justiz: Staatsanwaltschaft fordert im Kuseler Polizistenmord-Prozess lebenslang

Justiz
22.11.2022

Staatsanwaltschaft fordert im Kuseler Polizistenmord-Prozess lebenslang

Blumen und Kerzen stehen an dem Tatort, an dem Ende Januar 2022 bei Kusel zwei Polizeibeamte bei einer Verkehrskontrolle erschossen wurden.
Foto: Sebastian Gollnow, dpa

Rund fünf Monate nach Prozessbeginn um den Polizistenmord von Kusel in Rheinland-Pfalz hat die Staatsanwaltschaft nun eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Hauptangeklagten gefordert.

Im Prozess um die zwei bei Kusel getöteten Polizisten hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Hauptangeklagten gefordert. Der Mann habe sich des zweifachen Mordes schuldig gemacht, sagte Oberstaatsanwalt Stefan Orthen am Dienstag in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Kaiserslautern. Bei der Tat seien mehrere Mordmerkmale erfüllt und die Tat habe "Hinrichtungscharakter" gehabt - daher liege eine besondere Schwere der Schuld vor, sagte Orthen.

Kusel: 39-jähriger Angeklagter soll Polizistin und Kollegen getötet haben

Rund fünf Monate nach Prozessbeginn haben sich für den Oberstaatsanwalt die Vorwürfe der Anklage bestätigt: Der 39-Jährige habe Ende Januar eine junge Polizistin (24) und ihren Kollegen (29) bei einer nächtlichen Verkehrskontrolle an einer Kreisstraße in der Westpfalz mit Schüssen in den Kopf getötet.

"Die Tötung der Polizisten diente der Verdeckung der gewerbsmäßigen Jagdwilderei", sagte Orthen. Zudem sei das Mordmerkmal der Habgier erfüllt: "Ohne die Tat hätte er das erlegte Wild nicht mehr gewinnbringend verkaufen können", sagte der Oberstaatsanwalt. Die Gewalttat sorgte bundesweit für Entsetzen.

Der Nebenangeklagte habe sich wie auch der Hauptangeklagte der gewerbsmäßigen Jagdwilderei schuldig gemacht. Von einer Strafe sei aber abzusehen, weil der 33-Jährige wesentlich zur Aufklärung beigetragen habe, sagte Orthen.

Hauptangeklagter im Polizistenmord-Prozess beruft sich auf Notwehr – und belastet seinen Begleiter

Der Hauptangeklagte hatte im Prozess eingeräumt, den Polizisten getötet zu haben, allerdings habe er aus Notwehr geschossen. Für den Tod der Polizistin hatte er den Nebenangeklagten verantwortlich gemacht, was dieser stets bestritten hatte.

Lesen Sie dazu auch

Die Männer waren kurz nach der Tat im angrenzenden Saarland festgenommen worden. Nach psychiatrischen Gutachten sind beide voll schuldfähig. Das Urteil soll am 30. November fallen. (dpa)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

22.11.2022

Was soll ein lebenslänglich, auch mit besonderer Schwere der Schuld, wenn ein lebenslänglich kein lebenslänglich bedeutet.