In Deutschland gibt es freie und geheime Wahlen wie die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar. Immer wieder kommt es aber auch zu dem Verdacht von Betrug oder Manipulationen. «Auch in Deutschland sind Pannen und Betrug rund um die Briefwahl nicht unbekannt», heißt es in einem Bericht des Instituts für Parlamentarismusforschung aus dem Jahr 2020. Die Briefwahl gelte als fehler- und betrugsanfälliger als das Wählen im Wahllokal. Auch in Hessen gibt es Verdachtsfälle.
Wie läuft ein möglicher Wahlbetrug ab?
Indem zum Beispiel Unterschriften gefälscht werden. Vor dem Amtsgericht im südhessischen Groß-Gerau muss sich am 12. Februar eine 43-Jährige verantworten. Der Vorwurf: Sie soll bei der Kommunalwahl 2021 als Kandidatin in Rüsselsheim angetreten sein und Wahlberechtigten angeboten haben, für sie Briefwahlunterlagen zu beantragen.
«Im Zuge ihres Wahlkampfes soll die Angeklagte so eine Vielzahl von Unterschriften Wahlberechtigter auf entsprechenden Vollmachtsurkunden erhalten haben. In wenigstens elf Fällen soll die Angeklagte die Vollmachtsurkunden allerdings mit den Daten Wahlberechtigter eigenmächtig ausgefüllt haben, ohne dass die Geschädigten davon Kenntnis gehabt und dies gestattet haben sollen», heißt es bei der Staatsanwaltschaft. In einzelnen Fällen soll die Angeklagte Unterschriften gefälscht haben.
Wie kann Wahlbetrug bestraft werden?
Das ist im Strafgesetzbuch geregelt. In Paragraf 107a heißt es: «Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.» Unbefugt wähle auch, wer als Helfer entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Bereits der Versuch sei strafbar.
Welche Dimension hat Wahlbetrug in Hessen?
Bei dem Verdacht einer Wahlfälschung, etwa Anhaltspunkten für eine Manipulation von Briefwahlunterlagen, erstatten nach Angaben des Innenministeriums die jeweiligen Kommunen Strafanzeige, der die zuständigen Strafverfolgungsbehörden nachgehen. «Es handelt sich hier um Einzelfälle, die sich auch auf Kommunalwahlen beziehungsweise Bürgermeisterwahlen beziehen.» Eine landesweite Übersicht gebe es nicht.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Darmstadt waren das in ihrem Zuständigkeitsgebiet nach den Kommunalwahlen 2021 zwei Fälle, darunter die Vorwürfe gegen die 43-Jährige. Im Bericht des Instituts für Parlamentarismusforschung heißt es auch, die Häufigkeit von Wahlbetrug lasse sich nur schwer messen. Die Eingeweihten hätten ja kein Interesse, einen solchen Fall publik zu machen.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden