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Kriminalität
05.09.2023

Kinderpornografie: Bewährungsstrafe für Teichtmeister

Der angeklagte ehemalige Burgschauspieler Florian Teichtmeister stand in Wien wegen Besitzes und Herstellung von Kinderpornografie vor Gericht.
Foto: Roland Schlager/APA, dpa

Der ehemalige Star hatte Zehntausende Darstellungen von Kindesmissbrauch gesammelt. Laut einem Experten liegt eine schwere psychische Störung vor. Die Justiz setzt auf Therapie statt Haft.

Mit einem relativ milden Urteil ist der Kinderpornografie-Prozess gegen den österreichischen Schauspieler Florian Teichtmeister (43) zu Ende gegangen. Der aus Fernsehen, Film und Theater bekannte Darsteller wurde am Dienstag im Wiener Landgericht schuldig gesprochen, Zehntausende Dateien mit Darstellungen von Kindesmissbrauch besessen und durch Weiterbearbeitung hergestellt zu haben. Das Schöffengericht verhängte eine zweijährige Gefängnisstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Der Schauspieler muss sich außerdem Therapien unterziehen und regelmäßig Drogentests abliefern. Falls er diese Auflagen verletzt, droht ihm die Unterbringung in einem Zentrum für psychisch kranke Täter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Prozess ließ tief in die psychischen Abgründe eines Künstlers blicken, der etwa als Ermittler in der Krimi-Serie "Die Toten von Salzburg" oder als Kaiser Franz Joseph in der preisgekrönten Sisi-Verfilmung "Corsage" Erfolge gefeiert hatte. Während des Prozesses war leises, aber hörbares Entsetzen aus den Reihen der Presse und der Zuschauer zu vernehmen, als äußerst brutale Vergewaltigungsfantasien verlesen wurden, die Teichtmeister im Zusammenhang mit den Missbrauchsdarstellungen verfasst hatte. Die Staatsanwaltschaft bezeichnete die Texte als "pädo-sadistisch".

Vollständiges Geständnis

Teichtmeister trat als reumütiger Angeklagter auf und legte ein vollständiges Geständnis ab. Er bestätigte die Vorwürfe der Anklage, er habe sich etwa 13 Jahre lang im Internet 76.000 Dateien mit verbotenen Inhalten beschafft, davon etwa 47.500 mit Kindern unter 14 Jahren. Er bekannte sich auch der Herstellung von Kinderpornografie schuldig, weil er Filme und Videos bearbeitet hatte - teils fügte er sein Abbild in die Darstellungen ein.

Teichtmeister beschrieb seine Neigungen und Handlungen als Eskalationsprozess. Die missbrauchten Kinder, die er sich angesehen habe, seien immer jünger geworden. Zuletzt habe er seine Fantasien von Vergewaltigung und Bestrafung schriftlich festgehalten. "Es ist auf jeden Fall der letzte Schritt in einer zunehmenden Spirale zur Abscheulichkeit", sagte er über diese Texte.

"Ich bereue ehrlich und tief, was ich getan habe", sagte Teichtmeister. Es sei ihm bewusst, dass hinter jeder der Abbildungen "ein schwerer Missbrauch steht". Ansonsten klammerte er das Leid der Kinder aus. Stattdessen hob der Angeklagte seinen starken Kokainkonsum und nicht näher beschriebene Kindheitserfahrungen als wichtige Motive für seine illegale Sammlung hervor.

Richter hat kein Verständnis für Demonstranten

Teichtmeisters Störung sei "schwerwiegend und nachhaltig", diagnostizierte ein Gerichtspsychiater. Bislang habe der Schauspieler sich nicht selbst an Kindern vergangen, doch seine Kokainsucht, sein Alkoholkonsum und seine Neigung, Stress mit Kinderpornografie zu kompensieren, seien als Risikofaktoren zu werten. Außerdem bestehe eine hohe Rückfall-Wahrscheinlichkeit. Diese Gefahren könnten jedoch mit den Therapien und Kontrollen gebannt werden, sagte der Experte.

Für die kleine Gruppe an Demonstranten, die am Dienstag neben dem Gericht unter dem Motto "Hände weg von unseren Kindern" mit einer Galgen-Attrappe demonstrierten, zeigte der vorsitzende Richter Stefan Apostol kein Verständnis. "Wir folgen hier nicht dem Ruf der Straße", sagte er. Die Bewährungsstrafe sei gerechtfertigt für einen geständigen und unbescholtenen Ersttäter, der seit zwei Jahren nachweislich in Therapie sei. Sollte Teichtmeister die Auflagen nicht erfüllen, werde er ohne Vorwarnung in einer psychiatrischen Einrichtung landen, warnte der Richter.

Die soziale Vorverurteilung und Ächtung des Angeklagten sei ein weiterer Milderungsgrund gewesen, stellte Apostol fest. Teichtmeister verlor nach Bekanntwerden der Vorwürfe seinen Platz im Ensemble des Wiener Burgtheaters; Fernsehsender setzten seine Filme ab. Er werde nie wieder als Schauspieler arbeiten können, sagte er vor Gericht. "Ich bin bereit, jede Arbeit anzunehmen", kündigte er an.

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