Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Kriminalität: In London unter Druck: Anklage gegen Kevin Spacey

Kriminalität
16.11.2022

In London unter Druck: Anklage gegen Kevin Spacey

Der Schauspieler Kevin Spacey verlässt Ende Oktober ein Gerichtsgebäude in New York. Eine US-Jury hatte den Hollywood-Star dort in einem Zivilprozess von den Vorwürfen sexueller Übergriffe freigesprochen.
Foto: Andres Kudacki/AP, dpa

Im Juli wies Kevin Spacey in London schwere Vorwürfe wegen sexueller Übergriffe zurück. In New York sprach ihn kürzlich eine Jury in einem aufsehenerregenden Fall frei. Nun legt die britische Staatsanwaltschaft nach.

Die britische Staatsanwaltschaft erhöht den Druck auf Hollywood-Star Kevin Spacey. Wegen sexueller Übergriffe werde gegen den 63-Jährigen Anklage in sieben weiteren Fällen erhoben, sagte Rosemary Ainsline vom Crown Prosecution Service (CPS) in London am Mittwoch. Damit geht es in Großbritannien nun insgesamt um zwölf Anklagepunkte. Die Vorwürfe, die ein Mann erhoben hat, wiegen schwer.

In einem der Fälle, zu denen es zwischen 2001 und 2004 gekommen sein soll, wird der US-Amerikaner angeklagt, eine Person gegen ihren Willen zu sexuellen Aktivitäten gedrängt zu haben. Dafür sieht das Gesetz bis zu zehn Jahre Haft vor.

Bereits Ende Mai hatte CPS Spacey in fünf Fällen angeklagt. Mutmaßliche Opfer waren insgesamt drei Männer, die heute zwischen 30 und 50 Jahre alt sind. Eine der Anklagen lautet auf "penetrierende sexuelle Aktivität ohne Zustimmung". Im Juli war Spacey persönlich vor einem Londoner Gericht erschienen und hatte alle Anschuldigungen zurückgewiesen. Er blieb auf freiem Fuß. Am 6. Juni 2023 soll ein Prozess beginnen. Ob die neuen Vorwürfe, auf die die Londoner Polizei laut CPS kam, als sie ihre gesammelten Beweise überprüfte, daran etwas ändern, war noch unklar.

Spaceys erfolgreiche Karriere ins Wanken gebracht

Die britische Behörde legt nun wenige Wochen nach einem juristischen Erfolg für Spacey nach. Eine US-Jury in New York hatte den Schauspieler einstimmig vom Vorwurf des sexuellen Übergriffs mit Körperverletzung auf den Schauspieler Anthony Rapp freigesprochen. Die 2017 im Zuge der MeToo-Debatte erstmals mit Nachdruck öffentlich gemachten Vorwürfe von Rapp hatten viele weitere Anschuldigungen nach sich gezogen und Spaceys erfolgreiche Karriere ins Wanken gebracht.

Der zweifache Oscar-Gewinner war mit Filmen wie "Die üblichen Verdächtigen" und "American Beauty" zu einem der prominentesten Hollywood-Stars geworden.

Das war plötzlich weit weg, vielmehr wurde Spacey zu einem Gesicht der MeToo-Debatte, die vor allem durch Vorwürfe gegen den einstigen Filmmogul Harvey Weinstein ausgelöst worden war. Weinstein steht derzeit zum zweiten Mal wegen sexueller Übergriffe vor Gericht. Wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag (Ortszeit) in Los Angeles bekannt gab, verringerte sich die Zahl der Klägerinnen von fünf auf vier. Ein Begründung dafür gab es zunächst nicht. Ein Prozess in New York endete 2020 mit einem Schuldspruch und einer Haftstrafe von 23 Jahren. Sein Anwaltsteam hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Weinstein hat jede Schuld zurückgewiesen.

20 Beschwerden wegen unangemessenen Verhaltens

Spacey war häufig in England. Zur mutmaßlichen Tatzeit war er künstlerischer Direktor des Londoner Theaters The Old Vic. Das renommierte Haus berichtete von 20 Beschwerden, die wegen unangemessenen Verhaltens gegen den US-Amerikaner eingegangen seien.

Spacey verlor damals seine Rolle bei der Netflix-Serie "House of Cards". Auch dort hatten ihm Crewmitglieder sexuelle Belästigungen vorgeworfen. Er musste zudem der Produktionsfirma MRC 31 Millionen Dollar (damals umgerechnet rund 27,6 Mio Euro) als Entschädigung für entgangene Einnahmen zahlen und mied jahrelang die Öffentlichkeit. Erst 2021 erhielt er erstmals wieder eine kleinere Rolle in dem italienischen Film "L'uomo che disegnò Dio".

Nach dem Freispruch in New York hatte sich Spaceys Team demonstrativ optimistisch gezeigt. Die Entscheidung der Jury biete einen Ausblick darauf, wie es mit den Vorwürfen gegen Spacey insgesamt weitergehen werde, hatte seine Verteidigerin Jennifer Keller daraufhin gesagt. Sie sei sicher, dass der Schauspieler auch von allen anderen Vorwürfen freigesprochen werde.

Spacey selbst hat schon vor Längerem klar gemacht, dass er sich bis zum Schluss wehren werde. "Ich werde mich gegen diese Vorwürfe verteidigen und bin optimistisch, dass meine Unschuld nachgewiesen wird", hatte er gesagt. Die britische Staatsanwaltschaft betonte ausdrücklich, Spacey habe das Recht auf einen fairen Prozess und gelte so lange als unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen sei.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.