Italiens Staatsanwälte dürfen nicht mehr reißerisch auftreten
Plus Italiens Staatsanwaltschaften sind bekannt für ihren Drang in die Öffentlichkeit. Deshalb gaben sie ihren Fällen oft dramatische Namen. Das ist nun verboten.
„Mafia capitale“, so nannte die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen zu den Umtrieben der Unterwelt in Rom, in die ehemalige Rechts-Terroristen, Politiker, Funktionäre und Clans verwickelt waren. Am Ende entschied der Oberste Gerichtshof im Jahr 2019, dass der Korruptionsfall, der lange durch die Gazetten geisterte, zwar die Bildung einer kriminellen Vereinigung darstellte, aber nichts mit der Mafia zu tun hatte. Diese Entscheidung wirkte sich auf die Gefängnisstrafen der Angeklagten aus, die teilweise mit langen, aber nicht lebenslangen Haftstrafen belegt wurden. Vor allem aber bleibt der Kriminalfall als „Mafia Capitale“ im kollektiven Gedächtnis, obwohl er letztlich nur ganz am Rande mit der Mafia zu tun hatte.
Um diesem Phänomen entgegenzuwirken, ist in Italien nun ein Gesetz in Kraft getreten, das Staatsanwältinnen und -anwälten verbietet, ihren Ermittlungen besonders Aufsehen erregende Namen zu geben. Das Prinzip der Unschuldsvermutung werde verletzt, befand der Gesetzgeber. Italiens Staatsanwälte, von denen man meinen könnte, sie seien vor allem das Aktenstudium in staubigen Hinterzimmern gewohnt, haben oft einen Drang zur Öffentlichkeit, der sich nicht zuletzt in den Ermittlungsnamen niederschlägt.
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