Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
Newsticker
Wolodymyr Selenskyj besucht Polen und Irland
  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Portal für Klinik-Qualität: Was ist der Krankenhaus-Atlas?

Krankenhaustransparenzgesetz
14.09.2023

Lauterbach plant Portal für Qualität in Kliniken: Was ist der Krankenhaus-Atlas?

Ob ein Krankenhaus eine Notaufnahme hat oder nicht, könnte für die Einstufung im geplanten Online-Portal ausschlaggebend sein.
Foto: Julian Stratenschulte, dpa (Symbolbild)

Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz sollen sich Patienten über einen ineraktiven Krankenhaus-Atlas ab 2024 über die Qualität von Kliniken in Deutschland informieren können. Doch was ist genau geplant?

Mit der geplanten Krankenhausreform hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auch das sogenannte Krankenhaustransparenzgesetz vorgestellt. Das "Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz" soll laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) als Basis für die Veröffentlichung von Struktur- und Leistungsdaten deutscher Kliniken dienen. Künftig sollen Patientinnen und Patienten nämlich über ein Online-Portal, einen interaktiven Krankenhaus-Atlas, schnell erkennen können, welche Leistungen ein Krankenhaus anbietet und wie die Qualität der Klinik eingestuft wird.

Die Einführung eines solchen interaktiven Krankenhaus-Atlas hat das Bundeskabinett am 13. September 2023 beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass der Atlas Patientinnen und Patienten ab April 2024 online durch das BMG zur Verfügung gestellt wird. "Das Krankenhaustransparenzgesetz ist wichtiger Bestandteil unserer Krankenhausreform. Patienten haben ein Recht darauf zu wissen, was Kliniken leisten. Mit dem interaktiven Krankenhaus-Atlas machen wir die Qualität der Krankenhäuser transparenter und stärken so die individuelle Entscheidung der Patientinnen und Patienten", sagte Lauterbach nach dem Beschluss.

Mehr Transparenz in Kliniken: Warum ist das nötig?

In Deutschland gibt es rund 1.700 Krankenhäuser - und "sehr große Qualitätsunterschiede", erklärte Lauterbach in einer Pressekonferenz nach dem Beschluss des Bundeskabinetts zum Krankenhaustransparenzgesetz. 

Video: ProSieben

So habe die Regierungskommission Krankenhaus etwa ausgewiesen, das jährlich 20.000 Lebensjahre gerettet werden könnten, wenn Krebspatienten in der Erstbehandlung in zertifizierten Zentren versorgt würden. Und: Würden alle Patienten mit Schlaganfällen in Stroke-Units behandelt, könnten Lauterbach zufolge jedes Jahr 5.000 Menschen gerettet werden. Für die Anfahrtszeit mit dem Krankenwagen würde das lediglich zwei zusätzliche Minuten bedeuten.

"Das heißt, wir haben sehr viele Krankenhäuser und dass wir die Patienten nicht in die richtigen Krankenhäuser für ihre Versorgung bringen, liegt nicht an der Unerreichbarkeit der besseren Krankenhäuser, sondern es liegt daran, dass es einfach an Transparenz fehlt", erklärt Lauterbach die Notwendigkeit eines Klinik-Atlas mit Qualitätsstufen. 

Krankenhaus-Atlas mit Qualitätsstufen: Was ist geplant?

Ab 1. April 2024 sollen Krankenhäuser laut der nun beschlossenen Formulierungshilfe des BMG zum Krankenhaustransparenzgesetz umfangreiche Informationen zu der Qualität ihrer Versorgung, der Komplikationsrate, der Häufigkeit von Eingriffen sowie zum Leistungsangebot öffentlich zur Verfügung stellen. Anhand der Informationen werden Kliniken in sogenannte Versorgungsstufen, Level genannt, eingeteilt.

So soll es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht werden im Bedarfsfall eine selbstbestimmte und qualitätsorientierte Entscheidung für die nötige Behandlung zu treffen. Dem Gesetz zufolge sei das Ziel, Patientinnen und Patienten "in leicht verständlicher, interaktiver Form über das Leistungsangebot am jeweiligen Krankenhausstandort zu informieren".

Diese Informationen sollen Patientinnen und Patienten laut einer Pressemitteilung des BMG im neuen Krankenhaus-Atlas finden können:

  • Fallzahlen von Leistungen (differenziert nach 65 Leistungsgruppen)
  • vorgehaltenes ärztliches und pflegerisches Personal sowie die personelle Ausstattung im Verhältnis zum Leistungsumfang
  • Komplikationsraten für ausgewählte Eingriffe
  • Zuordnung der einzelnen Krankenhausstandorte zu Versorgungsstufen (Level)

Dabei soll das Transparenzverzeichnis übersichtlich, allgemeinverständlich und interaktiv sein sowie fortlaufend aktualisiert werden. Zudem könnten dem BMG zufolge noch weitere Daten in den Krankenhaus-Atlas aufgenommen werden.

Welche Qualitätsstufen soll es im Krankenhaus-Atlas geben?

Im Gesetzentwurf zum Krankenhaustransparenzgesetz werden insgesamt fünf Versorgungsstufen von der Grundversorgung bis zur Maximalversorgung mit den nötigen Voraussetzungen genannt, um diese zu erreichen. Dabei geht es auch um verschiedene Leistungsgruppen, die eine Klinik erbringt. Aufgeteilt sind diese in 13 internistische, 21 chirurgische sowie 31 weitere Leistungsgruppen.

Diese Level soll es im Tranzparenzregister zur Klinik-Qualität ab April 2024 geben:

  • Level-3-Krankenhäuser: Es werden mindestens fünf internistische sowie mindestens fünf chirurgische Leistungsgruppen, die Leistungsgruppen Intensivmedizin und Notfallmedizin sowie acht weitere Leistungsgruppen erbracht.
  • Level-2-Krankenhäuser: Es werden mindestens zwei internistische sowie mindestens zwei chirurgische Leistungsgruppen, die Leistungsgruppen Intensivmedizin und Notfallmedizin sowie drei weitere Leistungsgruppen erbracht.
  • Level-1-Krankenhäuser: Es werden mindestens die Leistungsgruppen Allgemeine Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Intensivmedizin und Notfallmedizin erbracht.
  • Level-F-Krankenhäuser: Das sind Fachkrankenhäuser, die sich auf die Behandlung einer bestimmten Erkrankung oder Krankheitsgruppe spezialisiert haben und einen relevanten Versorgungsanteil leisten.
  • Level-1i-Krankenhäuser: Das sind sektorenübergreifende Versorger, die in der Regel keine Notfallmedizin leisten.

Übrigens kommen Lauterbachs Pläne für ein Transparenzregister nicht nur gut an. Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) etwa übt Kritik und sorgt sich um Krankenhäuser auf dem Land.