Das Bayerische Oberste Landesgericht hat das Urteil gegen den Ex-Fußballnationalspieler Jérôme Boateng wegen Körperverletzung und Beleidigung aufgehoben. Der Fußballer hatte Revision gegen seine Verurteilung eingelegt, der die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage am Donnerstagvormittag stattgaben. Sie verwiesen auf das Verfahren am Landgericht München I. Dort muss der Prozess nun neu aufgerollt werden.
Attacke auf Ex-Freundin: Urteil gegen Jérôme Boateng aufgehoben
Boatengs Anwalt, Leonard Walischewski, erklärte: "Das Verfahren war erschütternd unfair. Der Angeklagte Boateng war schon endgültig verurteilt, bevor das Berufungsverfahren überhaupt begonnen hatte." Boateng war im Oktober 2022 wegen Angriffen auf seine Ex-Freundin in einem Karibik-Urlaub in zweiter Instanz zu einer Geldstrafe von insgesamt 1,2 Millionen Euro verurteilt worden.
Der Anwalt beklagte vor allem, dass der Vorsitzende Richter nicht distanziert gewesen sei. Er bemängelte, dass er daran beteiligt gewesen sei, einen Befangenheitsantrag gegen sich selbst abzulehnen. Das sah auch das Gericht am Donnerstag als entscheidenden Grund, das Urteil "in vollem Umfang" aufzuheben.
Anklage fordert härtere Strafe für Boateng
Auch die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hatten Revision eingelegt. Sie forderten eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung und damit eine härtere Strafe. Das Bayerische Landesgericht gab der Revision ebenfalls statt. (mit dpa)