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Prozess in Stuttgart: Anwälte sprengen Verhandlung wegen Angriff auf Elbit Systems

Attacke auf Elbit-Systems

Eklat zum Auftakt: Prozess wegen Anschlag auf Ulmer Rüstungsbetrieb vertagt

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    Rote Farbe ist an der Fassade des Firmengebäudes in Ulm zu sehen.
    Rote Farbe ist an der Fassade des Firmengebäudes in Ulm zu sehen. Foto: Jason Tschepljakow, dpa

    Der Prozessauftakt verläuft chaotisch. Die Anwälte der Verteidigung liegen praktisch von der ersten Minute an im Clinch mit der Vorsitzenden Richterin Kathrin Lauchstädt. Aus Protest weigern sich die Verteidiger, ihre Plätze einzunehmen. Schließlich bricht Lauchstädt die Sitzung ab und vertagt das Verfahren kurzerhand auf den 4. Mai. Bis dahin sind weder die Personalien der Angeklagten festgestellt, noch hat der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft die Anklage verlesen.

    In dem Verfahren am Landgericht Stuttgart geht es am Montag um eine nächtliche Attacke in Ulm. Angeklagt sind fünf junge Mitglieder der militanten Pro-Palästinenser-Szene. Die Staatsanwaltschaft wirft den irischen, britischen, spanischen und deutschen Staatsangehörigen „mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ vor.

    Ein Schaden von einer Million Euro soll entstanden sein

    Die drei Frauen und zwei Männer sollen sich laut Anklage spätestens ab Mitte August 2025 in die Organisation „Palestine Action Germany“ eingegliedert und am 8. September mit mindestens sechs bislang unbekannten Beteiligten die Räume der Firma Elbit Systems Deutschland in Ulm verwüstet haben.

    Nach den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft sollen die Angeklagten nachts in den Firmenräumen gewütet, Mobiliar, Computer, Messanlagen zerschlagen und Rauchbomben gezündet haben. Bis heute kann man ein von den mutmaßlichen Tätern selbst aufgenommenes Video von der nächtlichen Zerstörungsorgie in den sozialen Medien sehen. Zu hören sind darauf Intifada-Rufe, zu sehen ist etwa eine Szene, in der ein junger Mann „Baby Killer“ an die Wand sprüht. Weitere bisher unbekannte Beteiligte beschädigten die Glasflächen sowie die Fassade des Eingangsbereichs. Bei der Attacke soll ein Schaden von rund einer Million Euro entstanden sein.

    Als die Polizei eintraf, wurden fünf Beschuldigte noch vor Ort verhaftet. Sie sitzen seither in Untersuchungshaft. „Ulm5“ werden sie seither in der Szene der Unterstützer genannt. Die Elbit Systems Deutschland, eine hundertprozentige Tochter der Elbit Systems Ltd, ein israelischer Rüstungskonzern. Mit der Begründung, die Produkte des Konzerns würden im Gazakrieg eingesetzt, trommelt die Unterstützerszene seit Monaten heftig für die Angeklagten. Immer wieder kam es zu Demonstrationen vor den verschiedenen Gefängnissen in Baden-Württemberg, in denen die Angeklagten in Untersuchungshaft sitzen. Bei Elbit in Ulm werden etwa Funkgeräte für die Bundeswehr hergestellt.

    Der israelische Botschafter, Ron Prosor, erhob Terrorvorwürfe

    Die Tat hatte damals erhebliches Aufsehen verursacht, wurde vielfach verurteilt – auch vom israelischen Botschafter in Deutschland, Ron Prosor, der von „Terror“ sprach. Zudem stand der Vorwurf des Antisemitismus im Raum. Aus Sicherheitsgründen wird nun im Hochsicherheitssaal des Oberlandesgerichts Stuttgart neben der JVA Stammheim verhandelt.

    Bereits in den frühen Morgenstunden sind Unterstützer aus der radikalen „Free Palestine“-Szene angereist und demonstrieren teils lautstark vor dem Verhandlungssaal. Die Polizei zeigt starke Präsenz, die Unterstützer stehen Schlange am Einlass, besetzen nahezu alle Besucherplätze. Im Saal brechen sie in lautstarke Jubelrufe auf, als die Angeklagten hereingeführt werden und skandieren im Sprechchor „Free Palestine“. Die Justizbeamten schreiten nicht ein. 

    Die Richterin lässt sich nicht beeinflussen

    Von der ersten Minute an agieren die elf Verteidiger sehr offensiv. Die Anwälte stellen bereits, kurz nachdem die Vorsitzende Richterin Lauchstädt das Wort ergreift, erste Anträge, obwohl sie nicht das Wort haben. Sie monieren die trennende Sicherheits-Glaswand zwischen ihnen und den Angeklagten und die Sitzordnung, die einen Kontakt zu ihren Mandaten unmöglich mache.

    Als die Richterin nicht darauf eingeht und sich weigert, sofort ihre Anträge zu behandeln, sondern darauf verweist, dass diese erst nach der Feststellung der Personalien und nach der Anklageverlesung gestellt werden können, ziehen die Anwälte aus Protest aus. Es folgt eine zweistündige Verhandlungspause, danach angesichts des Eklats um die Platzwahl der endgültige Abbruch und Vertagung auf den kommenden Montag.

    Bereits im Vorfeld verschickte die Riege der Anwälte eine Vielzahl von Pressemitteilungen. Die Verteidiger versuchten darin, eine Linie zu ziehen zu den einstigen RAF-Prozessen in den 70er-Jahren in Stammheim, im inzwischen allerdings abgerissenen Verhandlungssaal. Die Wahl des Ortes sei eine Art Vorverurteilung, man habe kein „Vertrauen in einen fairen Prozess“, hieß es. Die Angeklagten hätten „aus tiefster moralischer Überzeugung gehandelt“, die Untersuchungshaft sei unverhältnismäßig, es sei bei der Aktion niemand zu Schaden gekommen.

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