Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Prozess: BGH-Urteil im Fall Falk nach Schuss auf Anwalt verschoben

Prozess
17.08.2022

BGH-Urteil im Fall Falk nach Schuss auf Anwalt verschoben

Der Unternehmer Alexander Falk im Gerichtssaal.
Foto: Arne Dedert, dpa

Hat das Urteil gegen den Hamburger Verleger-Erben Alexander Falk nach einem Schuss auf einen Anwalt Bestand? Eigentlich sollte es an diesem Mittwoch ein BGH-Urteil dazu geben.

Ob das Urteil gegen den Hamburger Verleger-Erben Alexander Falk nach einem Schuss auf einen Anwalt Bestand hat, entscheidet sich anders als geplant erst in geraumer Zeit. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe sagte überraschend eine für den Nachmittag geplante Verkündung ab. Die Pressestelle nannte "dienstliche Gründe" - ohne weitere Details. Ein neuer Termin soll "zu gegebener Zeit" bekanntgegeben werden.

Das Landgericht in Frankfurt am Main hatte es als erwiesen angesehen, dass der Internetunternehmer Falk Kriminelle aus dem Rotlichtmilieu mit einer Attacke auf den Juristen beauftragt hatte, der in einem Wirtschaftsverfahren eine Millionenklage gegen ihn vorbereitete. Es verurteilte ihn im Juli 2020 wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren.

Dagegen ging der heute 53-Jährige in Revision. Er hatte zwar eingeräumt, die mutmaßlichen Komplizen mit einem Datendiebstahl bei dem Anwalt - und nur damit - beauftragt zu haben. Den Vorwurf der Anstiftung zu dem Schuss hatte er indes zurückgewiesen.

Die Verteidigung hatte seinerzeit auf Freispruch plädiert. Die Staatsanwaltschaft forderte damals sechs Jahre Haft. Bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, ist Falk auf freiem Fuß.

Die Verschiebung der Urteilsverkündung ist nicht die erste am BGH in dem Fall: Wegen Erkrankung eines Senatsmitglieds war ein Ende April angesetzter Verhandlungstermin in Karlsruhe plötzlich ausgefallen. Beim Nachholtermin Anfang Juli dann ließen die obersten Strafrichter Deutschlands noch keine Tendenz erkennen, wie sie den Fall einordnen.

Der zweite Strafsenat prüft das Frankfurter Urteil auf Rechtsfehler. Er kann die Revision abweisen, das Urteil abändern oder bei größeren Mängeln zur neuen Verhandlung zurück ans Landgericht verweisen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.