Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Reiseversicherung: Welche Lösung ist wegen Corona sinnvoll?

Fernweh trotz Pandemie
29.03.2022

Reiseversicherung sinnvoll? Tipps fürs Reisen in Corona-Zeiten

Die Reiseversicherung sollten Urlaubswillige lieber bei einem Versicherer direkt kaufen - rät die Stiftung Warentest.
Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Trotz Corona verreisen viele Deutsche in den Urlaub. Besonders bei Auslandsaufenthalten ist eine Reiseversicherung sinnvoll. Worauf man achten sollte.

Ungeachtet der Klimaschutzdebatte: Mit Beginn der Corona-Pandemie 2020 wurde das Thema Reisen erstmals hochsensibel: Im Schatten der Infektionszahlen und daraus resultierender Schutzmaßnahmen haben sämtliche Länder der Erde bestimmte Regeln beschlossen. Das macht es bis heute auch für Urlauber kompliziert und zeitaufwändig, eine Reise zu buchen: Schließlich ist nicht ausgeschlossen, dass man bei einer Absage auf bereits getätigten Kosten sitzenbleibt.

Ein positiver Corona-Test und das Fernweh mit anschließender Erholung endet abrupt, ehe es überhaupt begonnen hat. Um sich vor dem Verlust der Reisekosten zu schützen, ist der Abschluss einer Reiseversicherung ratsam. Wir erklären die wichtigsten Bestimmungen und was es im Kern damit auf sich hat:

Sinnvolle Reiseversicherung? Verschiedene Lösungen stehen im Raum

Unter dem Begriff Reiseversicherung gibt es ein größeres Angebot an Policen, die für Reisen gesondert abgeschlossen werden. Das kann sowohl im Reisebüro als auch per Internet stattfinden. Reiseversicherungen können für einen einzelnen Trip abgeschlossen werden, alternativ lässt sich ein bestimmter Zeitraum abdecken. Das ist besonders jenen Personen zu empfehlen, die öfter im Jahr eine Reise unternehmen.

Dabei kann es im strapaziösen Dickicht der Versicherungen durchaus Nerven kosten, das richtige Angebot aus vielen verschiedenen herauszufiltern.

Wann ist der Abschluss einer Reiseversicherung sinnvoll?

Experten des Ratgeber-Portals Finanztip raten zum Abschluss einer Reiseversicherung vor allem bei teureren Urlauben. Konkret wird eine Reiserücktrittsversicherung für Menschen empfohlen, die von Haus aus statistisch ein erhöhtes Stornorisiko haben: Dazu zählen besonders größere Familien mit Kindern sowie Senioren bzw. Rentner. Speziell für die erste Personengruppe würde sich laut Experten ein Familienjahresvertrag anbieten. Wie übrigens mit Finanztest ein weiteres Portal erklärt, sollte eine Reiseversicherung nicht mit Selbstbeteiligung sondern ohne gebucht werden.

Lesen Sie dazu auch

Reiseversicherung abschließen: Kombi-Paket könnte die Lösung sein

Allerdings gibt es einen wesentlichen Tipp: Denn wer sich für eine Reiserücktrittsversicherung entscheidet, der ist nur im Falle eines Nichtantritts versichert. Die Verbraucherzentrale NRW riet im Jahr 2021, auch den Reiseabbruch mitzuversichern. Denn schon nach dem Einchecken am Flughafen oder dem Sitzen im Zug benötige es angeblich eine Reiseabbruchversicherung, um später nicht genutzte Reiseleistungen geltend machen zu können. Diese beiden Versicherungen werden übrigens von zahlreichen Anbietern anhand eines Kombi-Pakets angeboten.

Wann übernimmt die Reiseversicherung die Kosten?

Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt Stornokosten, wenn der Versicherte den geplanten Urlaub aus einem persönlichen, schwerwiegenden und unerwarteten Grund nicht antreten kann. Darunter fallen Erkrankung, Unfall, Impfunverträglichkeit, eine Schwangerschaft oder der Tod eines Verwandten. Ebenfalls leistet die Police eine Kostenerstattung, wenn schwer wiegende Wohnungs- oder Hausschäden, sowie ein Jobverlust stattgefunden hat. Hat man eine Reiseabbruchversicherung ebenfalls abgeschlossen, kommt die Kostenübernahme einer vorzeitigen Rückreise dazu, außerdem nicht genutzte und bereits bezahlte Reiseleistungen.

Video: kabel eins

Reiseversicherung: Wie sind die Regelungen bezüglich Corona-Infektion?

Die Corona-Pandemie hat das gut gehende Geschäft der Reiseversicherungen drastisch verändert, die Anbieter haben sich auf die Gesundheitslage und ihre Auswirkungen eingestellt. Das machte es erforderlich, die Bestimmungen im Hinblick auf die pandemische Situation anzupassen. Was gilt, wenn sich der Reisende vor dem Beginn plötzlich mit Corona infiziert? Laut Finanztest agieren die Versicherungen unterschiedlich, es ist also eine individuelle Prüfung der Angebote erforderlich.

Manche Versicherer übernehmen die Stornokosten bereits bei Vorlage eines positiven Corona-Tests, andere verlangen ein ärztliches Attest. Weitere Anbieter kommen bei einer Reiseversicherung erst dann für die Kosten auf, wenn die versicherte Person oder ein Mitreisender Symptome oder teilweise sogar schwere Symptome habe (inklusive Nachweis!).

Was eine Corona-Quarantäne betrifft, leisten manche Versicherungen dann, wenn der Versicherungsnehmer eine Anordnung vom Gesundheitsamt hat. Andere Anbieter übernehmen die Kosten nur, wenn die Quarantäne auf Basis einer eigenen Covid-19-Erkrankung erfolgt. Daher ist vor Abschluss eine genaue Prüfung der entsprechenden Sachverhalte erforderlich, da es zum Teil massive Abweichungen gibt.

Wann kommt eine Reiseversicherung nicht für den Schaden auf?

So gibt es zwangsläufig zahlreiche Fälle, bei denen sich Versicherungen weigern, für die Kosten einer geplatzten Reise aufzukommen: Wie die Stiftung Warentest hinweist, würden die Unternehmen keine Behandlungen zahlen, wenn für das jeweilige Reiseland bzw. die Region aufgrund von Corona eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorliegt. Denn hierbei handelt es sich um keinen plausiblen Rücktritts- oder Abbruchgrund.

Allerdings würden speziell Pauschalurlauber in derartigen Fällen häufig das Recht haben, noch kurz vor Reiseantritt stornieren zu können und Geld vom Veranstalter zurückzufordern. Für sie und auch Individualtouristen gilt: die spezifischen Stornoregeln beachten.

Greift die bestehende Reiseversicherung im Pandemiefall nicht, sollte insbesondere auf kurzfristige Storno-Möglichkeiten geachtet werden. Falls bis zum nächsten Urlaub noch etwas Zeit verstreichen wird, lohnt sich gegebenenfalls die Kündigung der Police und der Abschluss einer neuen Reiseversicherung.

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.