Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Rente: Renteneintrittsalter: Wann kann ich in Rente gehen?

Rente
08.03.2024

Renteneintrittsalter: Wann kann ich in Rente gehen?

Wer in Rente gehen möchte, muss das Geburtsjahr im Blick behalten. Aber es gibt auch Ausnahmen.
Foto: Sebastian Kahnert, dpa (Symbolbild)

Nach einem langen Arbeitsleben, ruft die Rente. Beim einen ist das Renteneintrittsalter früher, beim anderen später. Wann man genau in Rente gehen kann, erfahren Sie hier.

Wer viel gearbeitet hat, fiebert der Rente meist schon deutlich vor der gesetzlichen Regelung entgegen. Denn Rentnerinnen und Rentner haben wieder viel Zeit für die schönen Dinge des Lebens und können mit einem Rentenausweis bares Geld sparen. Allerdings wird das Renteneintrittsalter immer wieder angehoben. Doch wann ist es jetzt möglich in Rente zu gehen? Wir haben alle Informationen für Sie zusammengefasst.

Renteneintrittsalter: Wann kann ich in Rente gehen?

2012 passte die Rentenreform das Regelrentenalter an. Seitdem wird es für Männer und Frauen von 65 Jahren schrittweise auf 67 Jahre angehoben. 2029 ist die komplette Anhebung vollzogen. Entscheidend dabei, wann jemand in Rente gehen darf, ist das Geburtsjahr. Wer 1964 geboren wurde, kann nach der gesetzlichen Regelung erst mit 67 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.

Wie die Deutsche Rentenversicherung berichtet, wird die Regelaltersgrenze seit dem Geburtsjahr 1947 bis zum Jahr 2023 pro Jahr um einen Monat angehoben. Wer also beispielsweise 1950 geboren wurden, könnte mit 65 Jahren und 4 Monaten in Rente gehen.

Ab 2024 wird das Renteneintrittsalter für alle, die ab 1959 geboren wurden, um zwei Monate pro Jahr angehoben. So dürfen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die vor dem Jahr 1963 geboren wurden vor 67 in Rente gehen. Alle, die ab 1964 geboren wurden, müssen bis 67 Jahren arbeiten. Wer nicht so lange warten möchte, sollte einige Dinge beachten.

Renteneintrittsalter Tabelle: Wann kann ich frühestens in Rente gehen?

Folgende Tabelle zeigt, welche Jahrgänge in welchem Alter in Rente gehen dürfen, ohne mit Abschlägen rechnen zu müssen.

Geburtsjahr Renteneintrittsalter
vor 1947 65 Jahre
1947 65 Jahre, 1 Monat
1948 65 Jahre, 2 Monate
1949 65 Jahre, 3 Monate
1950 65 Jahre, 4 Monate
1951 65 Jahre, 5 Monate
1952 65 Jahre, 6 Monate
1953 65 Jahre, 7 Monate
1954 65 Jahre, 8 Monate
1955 65 Jahre, 9 Monate
1956 65 Jahre, 10 Monate
1957 65 Jahre, 11 Monate
1958 66 Jahre
1959 66 Jahre, 2 Monate
1960 66 Jahre, 4 Monate
1961 66 Jahre, 6 Monate
1962 66 Jahre, 8 Monate
1963 66 Jahre, 10 Monate
ab 1964 67 Jahre

Wer allerdings nie gearbeitet hat, kann auch nicht klassisch in Rente gehen. Das wirkt sich auch auf das Geld im Alter aus. Davon sind auch Hausfrauen betroffen. Diese bekommen allerdings zusätzlich noch Mütterrente, denn die Kindererziehungszeiten zählen zur Rente.

Renteneintrittsalter: Wer darf früher in Rente gehen?

Das Renteneintrittsalter wird nicht für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf 67 Jahre angehoben. Es gibt Altersrenten, die davon ausgenommen sind.

  • Altersrente für langjährige Versicherte: Versicherte, die mindestens 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, können vor 67 in Rente gehen, wenn sie zwischen 1949 bis 1963 geboren wurden. Es werden nicht nur Arbeitsjahre, sondern beispielsweise auch die Jahre der Kinderbetreuung oder der Pflege angerechnet. Alle die 1964 oder später geboren sind, müssen bis 1967 arbeiten, auch wenn sie 35 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt haben. Die Altersrente ist auch schon ab 63 Jahren möglich, allerdings werden dann für jeden Monat, den man früher in Rente geht, 0,3 Prozent der Rente abgezogen.
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Darauf haben alle Arbeitnehmer Anspruch, die mindestens 45 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Alle Versicherten, die vor 1953 geboren wurden, konnten mit 63 Jahren in Rente gehen. Diejenigen, die zwischen 1953 und 1963 geboren wurden, müssen ein paar Monate länger arbeiten. Die Jahrgänge ab 1964 können ab 65 Jahren die Rente in Anspruch nehmen. Die Altersrente für besonders langjährige Versicherte kann nicht vorzeitig beantragt werden, auch nicht mit Abschlägen.
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Für schwerbehinderte Menschen ändert sich die abschlagsfreie Altersrente stufenweise. Sie wird vom 63. auf das 65. Lebensjahr angehoben. Auch wer bestimmte Krankheiten hat, kann früher in Rente gehen.
  • Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute: Wer nach dem 31. Dezember 1951 geboren ist und unter Tage gearbeitet hat, ist von der stufenweisen Anhebung der Altersgrenze auf das 62. Lebensjahr betroffen.

Um die Rente ranken sich viele Irrtümer und Mythen. Eine davon ist, dass die Rente automatisch ausgezahlt wird. Das ist nicht der Fall, denn die Rente muss beantragt werden. Dazu wird die Rentenversicherungsnummer benötigt.

Die Rente steigt immer wieder. Der Rententabelle ist zu entnehmen, wie viel mehr Geld Rentner künftig bekommen. Mittlerweile ist die Rente nicht mehr wirklich sicher. Die durchschnittliche Rente fällt so gering aus, dass 2000 Euro Rente pro Monat nur die wenigsten Ruheständler genießen dürfen. Wem das Geld im Alter nicht reicht, der kann als Rentnerin und Rentner diverse Zuschüsse beantragen. Zusätzlich gibt es einen Härtefallfonds, der bis zu 5000 Euro bringen kann. Wer im Alter noch fit ist, der kann außerdem 100 Euro bei der Rente dazuverdienen.

Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.