Maske, Quarantäne, Testpflicht: An den Schulen in Baden-Württemberg gelten lockerere Corona-Regeln. Das gilt es beim Schulstart nach den Osterferien zu beachten.
Corona-Regeln in Schulen in Baden-Württemberg: Keine Testpflicht
Nach zwei Jahren Pandemie weiß man: Nach Feiertagen steigt die Inzidenz. Das wird auch für die Wochen nach Ostern erwartet – besonders, weil viele Familien über die Ferien verreist sind. Deshalb halten manche Bundeslänger wie Bayern noch eine Woche nach den Ferien an der Testpflicht fest, ehe sie dann am 1. Mai fällt. In Baden-Württemberg ist das nicht der Fall: Ab 25. April gibt es keine routinemäßige Testpflicht mehr an Schulen. Dadurch wird den neuen Isolations- und Quarantäneempfehlungen des Bundes gefolgt.
Wegfall der Maskenpflicht in Schulen: Kritik bleibt
Eine Maske ist im Unterricht seit den Corona-Lockerungen am 3. April nicht mehr nötig. Konkret bedeutet das, dass sowohl Lehrer/innen und Schüler/innen während des Unterrichts keine Maske mehr tragen müssen. Gleiches gilt für den Gang, oder den Pausenhof. Eine Maske muss also theoretisch gar nicht mehr mitgeführt werden, wenn die Anreise nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln verbunden ist.
Es gibt einige Befürworter dieser neuen Regelungen, doch die Kritik daran bleibt – besonders, weil es keine Testpflicht mehr gibt.
Der Philologenverband fordert deshalb Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler dazu auf, weiter freiwillig Maske zu tragen. Auch das baden-württembergische Kultusministerium teilte mit, wer weiter eine Maske tragen wolle, dürfe das selbstverständlich tun.
Quarantäne-Regelungen an Schulen in Baden-Württemberg: Fünf Tage bei Infektion
Es ist Heuschnupfen-Saison und dementsprechend gibt es mehr schniefende Kinder als sonst. In so einem Fall bleibt der Schulbesuch aber möglich.
Aber: Auch wenn die Testpflicht wegfällt, sollte bei leichten Krankheitssymptomen wie Schnupfen, Halsweh oder Husten ein Corona-Test durchgeführt werden, ehe das Kind zum Unterricht geschickt wird.
Ist der Corona-Test positiv, gelten die allgemeinen Quarantäneregeln: Fünf Tage Isolation wenn seit 48 Stunden keine Symptome mehr vorliegen – ansonsten spätestens nach zehn Tagen.
Enge Kontaktperson: Keine Quarantäne mehr – das gilt auch für Umgeimpfte
Die Quarantäne-Regelung bleiben zunächst bestehen, ein Ende der verpflichtenden Quarantäne bei einer Corona-Infektion ist zunächst vom Tisch. Das betrifft auch die Schulen in Baden-Württemberg. Falls Schülerinnen und Schüler positiv auf Covid-19 getestet werden, dürfen sie den Präsenzunterricht nicht besuchen. Selbiges gilt für die Lehrkräfte.