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  3. Tierrecht: Welche Rechte haben Tiere? Eine Anwältin für Tierrecht erklärt

Tierrecht
30.04.2021

Welche Rechte haben Tiere? Eine Anwältin für Tierrecht erklärt

Alle Lebewesen haben Rechte, steht auf dem Schild, das ein Mops im Rahmen einer Demonstration gegen ein Hundeverbot an einem See trägt.
Foto: Gregor Fischer, dpa

Plus Tiere galten lange als Sachen. Doch das Verhältnis von Menschen zu Tieren hat sich verändert. Tierschützer fordern konsequentere Gesetze. Welche Rechte es für Tiere gibt.

Hunde gelten als treue Begleiter, Katzen als launische, aber kluge Mitbewohner, manche Hausschweine haben ihren eigenen Platz auf dem Sofa, und mit Alpakas kann man mittlerweile Wandertouren unternehmen. Das Verhältnis der Menschen zu Tieren hat sich verändert. Juristisch galten Tiere lange als Gegenstände. Heute wird ihre Rolle im deutschen Gesetz differenzierter definiert: „Tiere sind keine Sache“ steht im Bürgerlichen Gesetzbuch in Paragraf 90a. Darauf folgt aber: „Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften anzuwenden.“

Anwältin für Tierrecht aus Dillingen erklärt Grundsätze im Tierschutzgesetz

„Das grundlegende Gesetz für Tierrecht ist das Tierschutzgesetz“, sagt Rechtsanwältin Miriam Probst von der Kanzlei Probst und Ludwig in Dillingen. Tiere liegen der 43-Jährigen besonders am Herzen: Selbst hat sie zwei Pferde, zwei Hunde, arbeitet als Trainerin in ihrer eigenen Hundeschule und hat sich unter anderem auf Tierrecht spezialisiert. Die Juristin erläutert, dass der Grundsatz im Tierschutzgesetz besage, dass Menschen das „Leben und Wohlbefinden“ von Tieren schützen sollen und niemand einem Tier „ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden“ zufügen darf. Zudem stehe die Sicherheit der Tiere als Staatsziel im Grundgesetz. Weitere Verordnungen und Richtlinien regeln den Umgang spezifischer.

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Die Diskussion ist geschlossen.

04.06.2021

Warum, um Himmels Willen, muss ein Beitrag über Tierrechte ausgerechnet mit einem Hund illustriert werden, der so deformiert gezüchtet worden ist, dass er nicht einmal das Recht auf freie Atmung hat. Ganz abgesehen von den übrigen gesundheitlichen Problemen, die ein so gezüchteter Hund zwangsläufig hat. Und - schlimmer noch - in dem Artikel wird nicht einmal auf diese Problematik hingewiesen. Damit entsteht beim Leser möglicherweise der Eindruck, dass zwar Bissverletzungen oder Schüsse mit dem Luftgewehr einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellen, dass aber Zucht und Haltung von Hunden mit dem dargestellten Äußeren unproblematisch und gesetzeskonform sind.
Und man sollte sich bitte darüber im Klaren sein, dass jede Form von Werbung mit brachycephalen Hunden weitere Anreize zum Kauf dieser Hunde darstellen. Und das ist ganz sicher nicht im Sinn eines gelebten Tierschutzes.