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  3. Tierschutz: Kastrationspflicht für Karlsruher Freigänger-Katzen beschlossen

Tierschutz
19.07.2023

Kastrationspflicht für Karlsruher Freigänger-Katzen beschlossen

Von dem neuen Gesetz wären nur Hauskatzen betroffen, die auch frei herumlaufen, sogenannte Freigänger-Katzen.
Foto: Julian Stratenschulte, dpa (Symbolbild)

Freigänger-Katzen in Karlsruhe müssen bald per Gesetz kastriert werden. Das hat der Gemeinderat entschieden. Alle Informationen im Überblick.

Deutschland hat ein Problem mit Streunerkatzen. Laut Schätzungen aus dem Jahr 2016 gibt es in Deutschland über zwei Millionen frei herumlaufende Katzen ohne direkten Kontakt zum Menschen, wie der Verein Welttierschutzgesellschaft berichtet. Diese Katzen sind, anders als oft fälschlicherweise angenommen, keine Wildkatzen, können alleine also nicht überleben, sondern sind auf menschliche Hilfe angewiesen. Allein in Karlsruhe gibt es laut einer Untersuchung des Veterinäramts 130 streunende Katzen. Lediglich 16 von ihnen sind kastriert.

Viele von ihnen sind krank, verletzt und unterernährt, wie der Deutsche Tierschutzbund erklärt. Sie sind scheu, haben vielleicht schlechte Erfahrungen mit Menschen gemacht und können deshalb nicht mehr an Menschen gewöhnt werden. Die meisten überleben nicht lange auf der Straße und sterben oft qualvolle und unwürdige Tode.

Vielerorts werden Streunerkatzen kastriert, um eine weitere Vermehrung zu verhindern. Aber damit allein ist das Problem nicht gelöst. Denn zu den Hauptursachen dieser Existenzen zählen Hauskatzen, die frei herumlaufen – sogenannte Freigänger-Katzen – die sich mit Streunerkatzen vermehren. Dagegen gibt es eine einfache Lösung, die dieses Elend einschränken kann: Die Kastration der Katzen. 

Hauskatzen-Kastration: In Deutschland nicht Pflicht

Allerdings ist eine Kastration von Freigänger-Katzen keine deutschlandweite Pflicht. Nur in manchen Teilen von Deutschland wurde eine gesetzliche Regelung dazu eingeführt, unter anderem in Niedersachsen und in Mannheim. Nun hat auch der Karlsruher Gemeinderat entschieden, dass freilaufende Katzen im Stadtgebiet kastriert werden müssen. Das gilt übrigens nicht nur für Streunerkatzen. Auch Besitzer, deren Katzen Freilauf haben, müssen ihr Tier kastrieren lassen.

Wie der Landestierschutzverband Baden-Württemberg darlegt, wurde in dem Bundesland die Verabschiedung einer sogenannten "Katzenschutz-Verordnung", die eine verpflichtende Kastration von Freigänger-Katzen beinhaltet, auf die Kommunen und Gemeinden übertragen. Das bedeutet, dass die Gemeinderäte einzeln entscheiden müssen, ob sie solche Gesetze in ihren Gemeinden haben wollen.

In Karlsruhe gab es 2014 schon einmal einen Anlauf, ein Kastrations-Gesetz zu verabschieden, das scheiterte aber. Nach einer Untersuchung des Veterinäramts möchte die Stadt nun der "unkontrollierten Vermehrung von Katzen Herr werden", berichtet der SWR.

Was würde das Kastrations-Gesetz für Katzenbesitzer bedeuten?

Der Gesetzesentwurf beinhaltet drei Hauptaspekte: Eine Kastrations-, eine Kennzeichnungs- und eine Registrierungspflicht. Die Registrierung könnte durch eine Tätowierung oder einen Mikrochip bei „Tasso“ oder „Findefix“ geschehen. Der Bürgermeister verspricht, keine "Katzenpolizei" einzusetzen, es solle nicht auf nicht-kastrierte Katzen kontrolliert werden.

Eine einmalige Kastration einer Katze kostet etwa 50 bis 150 Euro, wie die Gothaer Versicherungen vorrechnen. Tierschutzvereine in und um Karlsruhe sind für das neue Gesetz und sprechen sich schon seit Jahren für eine Kastrationspflicht aus. Laut dem Katzenschutzverein Karlsruhe und Umgebung ist Kastration Katzenschutz und rettet Leben.

Der Verein KatzenHilfe Karlsruhe appelliert an das Verantwortungsbewusstsein der Katzenbesitzer: "Nur weil es die Politik nicht schafft das zu regeln, heißt das nicht, dass man von dieser Verantwortung gegenüber den Tieren entbunden ist."

Auch Hundebesitzer horchen aktuell auf: Die Staupe-Erkrankung grassiert unter den Vierbeinern. Alles zu Symptomen, Impfung und Übertragung.