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Urlaub beantragen: Das müssen Arbeitnehmer wissen

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Urlaub beantragen: Das müssen Arbeitnehmer wissen

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    Arbeitnehmer können Urlaub nicht einfach nehmen, wann sie möchten, sondern müssen das mit dem Arbeitgeber abklären.
    Arbeitnehmer können Urlaub nicht einfach nehmen, wann sie möchten, sondern müssen das mit dem Arbeitgeber abklären. Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild)

    Die schönste Zeit im Jahr ist für viele Arbeitnehmer die, in der der Urlaub ansteht. Auch, wer nicht so viel Geld dafür ausgeben kann oder will, kann mit ein paar Tricks beim Reisen Geld sparen. Einfach in den Urlaub gehen, wann man will, geht allerdings nicht. Wer ein paar Tage frei haben möchte, sollte bestimmte Dinge beachten, sonst kann der Urlaub auch in die Hose gehen. Alle Informationen finden Sie im Artikel.

    Kann ich Urlaub machen, wann ich will?

    Nein, das geht nicht. Der Arbeitgeber entscheidet über den Urlaub. Wer also bereits einen bestimmten Zeitraum in Blick hat, sollte so früh wie möglich den Urlaub beantragen. Im schlimmsten Fall müsste der bereits gebuchte Urlaub sonst storniert werden, denn Arbeitnehmer haben keinen Anspruch an einem Wunschtermin frei zu bekommen.

    Wie viel Tage Urlaub stehen einem zu?

    Laut Bundesurlaubsgesetz haben Arbeitnehmer Anspruch auf Erholungsurlaub. Bei einer Fünf-Tage-Woche sind es mindestens 20 Tage, bei einer Sechs-Tage-Woche mindestens 24 Tage pro Jahr. Viele Arbeitsverträge sehen allerdings mehr Urlaub vor als die gesetzlichen Mindesttage.

    Außerdem gilt: Wer im Urlaub erkrankt, kann sich die Tage zurückholen.

    Was ist beim Beantragen des Urlaubs zu beachten?

    Genaue Details beim Beantragen des Urlaubs können im Arbeitsvertrag festgehalten sein. Ansonsten sollte der Urlaub schriftlich so früh wie möglich beantragt werden, in der Regel aber mindestens 14 Tage im Voraus.

    Kann der Chef den Urlaub verbieten?

    Grundsätzlich sollten Arbeitgeber auf die Wünsche der Mitarbeiter eingehen, allerdings gibt es auch Gründe, die rechtfertigen, dass der Chef oder die Chefin den Urlaub ablehnt. Darunter fallen zum Beispiel soziale Kriterien. Arbeitnehmer, die Kinder haben, werden bei Urlaubsanfragen zur Ferienzeit meist bevorzugt, weil das der einzige Zeitraum ist, in dem sie Urlaub mit der Familie machen können. Übrigens: Wer im Urlaub ist und ein krankes Kind daheim hat, bekommt die freie Zeit in vielen Fällen nicht zurück.

    Gegen einen Urlaub können allerdings auch betriebliche Gründe sprechen. Beispielsweise weil bereits mehrere andere Kollegen und Kolleginnen zur gewünschten Zeit im Urlaub sind oder weil zur Wunschzeit ein Großauftrag ansteht, bei dem der Arbeitgeber nicht auf den Mitarbeiter verzichten kann.

    Wie schnell muss ein Urlaubsantrag bearbeitet werden?

    Es gibt keine offizielle Frist bis wann der Arbeitgeber den Urlaubsantrag bearbeitet haben muss. Je früher der Antrag allerdings gestellt wird, desto eher kann mit einer Antwort gerechnet werden.

    Bekommt man keine Antwort vom Arbeitgeber, kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Urlaub genehmigt wurde - im Gegenteil. Sollte das der Fall sein, fragen Sie noch mal bei ihrem Chef oder ihrer Chefin nach und klären den Status des Antrages ab.

    Kann der Chef den Urlaub wieder streichen, obwohl er schon genehmigt war?

    Nein, der Chef oder die Chefin kann Urlaub, der bereits genehmigt ist, nicht widerrufen. Ist der Urlaub einmal genehmigt, gilt das verbindlich für beide Seiten.

    Wenn aus einem Notfall heraus, etwa weil aufeinmal sehr viele Kolleginnen und Kollegen krank geworden sind, der Chef den Arbeitnehmer darum bittet, den bereits genehmigten Urlaub zu verschieben, können allerdings auch einvernehmliche Regelungen getroffen werden. Einen Anspruch darauf, dass der Arbeitnehmer den Urlaub verschiebt, hat der Arbeitgeber allerdings nicht.

    Übrigens: Egal, ob Sie alleine reisen oder nicht, unter bestimmten Umständen können Sie nach dem Check-Out noch Hotelleistungen genießen.

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